zeige ich daher den bevorstehenden Arbeitseinsatz von aus Drittstaaten in das Bundesgebiet einreisenden Arbeitskräften an.
Ich bestätige, dass unsere Einrichtung/unser Unternehmen alle Beschäftigten, welche mit dem Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingereist sind und denen es nur erlaubt ist, ihre Unterkunft zu verlassen, um ihrer Tätigkeit nachzugehen, über die folgenden Maßnahmen und Vorschriften ausreichend belehrt habe und diese sicherstellen werde:
· Bereitstellung und Gebrauch von Hygieneprodukten (z. B. Desinfektion, Mundschutz);
· Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes am Arbeitsplatz, wenn die vorgegebene Distanz von mindestens zwei Metern zwischen den Mitarbeitern nicht eingehalten werden kann;
· Beschränkung des Kontakts zu anderen Personen auf das notwendige Maß;
· Bewegungseinschränkungen des betroffenen Personals, insbesondere Beschränkung auf den Weg zur Arbeitsstätte oder andere mit der Arbeit zusammenhängende Orte, notwendige Besorgungen sowie den Rückweg nach Hause / zur Übernachtungsstätte;
· Bei einem Aufenthalt an öffentlichen Orten den Kontakt - soweit möglich - auf Ansammlungen von maximal zwei Personen und auf einen gegenseitigen Abstand von mindestens zwei Meter zu beschränken.