Stand: 2022
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Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
bzw. für den vollumfänglichen Betreuungsanspruch
Name, Geburtsdatum, Anschrift betreutes Kind:
Ort, Datum, Unterschrift
Die nachfolgenden Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
Es wird bestätigt, dass einer der beiden Personensorgeberechtigten gemäß der Anlage der Schulund
Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO) vom 20. November 2021 beruflich tätig und aufgrund
dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist.
Name, Anschrift (sofern abweichend): Personensorgeberechtigter
Arbeitgeber Personensorgeberechtigter
Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer für Rückfragen
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Die Unterschrift des Arbeitgebers kann binnen eines Arbeitstages nach der erstmaligen Inanspruchnahme
der Notbetreuung bzw. des vollumfänglichen Betreuungsanspruchs nachgereicht werden.
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Ort, Datum, Unterschrift Personensorgeberechtigter
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
bzw. für den vollumfänglichen Betreuungsanspruch
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Hiermit willige ich/willigen wir ein, dass die
(Angabe Name Gemeinschaftseinrichtung/Schule)
die oben genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Prüfung der Notbetreuung meines Kindes verarbeiten darf. Die Daten werden bis zum Ende der Notbetreuung bzw. des Zeitraums des vollständigen Betreuungsanspruchs gespeichert und nach Ablauf des 12. Dezember 2021 gelöscht oder vernichtet. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.




Der Verantwortliche der Datenverarbeitung ist die betreuende Einrichtung. Diese erfüllt die Betroffenenrechte gemäß Art. 13 Abs. 2 DSGVO (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung).
Der Verantwortliche der Datenverarbeitung ist die betreuende Einrichtung. Diese erfüllt die Betroffenenrechte gemäß Artikel 13 Absatz 2 DSGVO (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung). Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) können dem Verantwortlichen gegenüber geltend gemacht werden. Beschwerden hinsichtlich der Datenverarbeitung können beim Verantwortlichen, dem Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen oder dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten eingelegt werden.

Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der betreuenden Einrichtung können bei der betreuenden Einrichtung erfragt werden.
Ohne Einwilligung kann eine Notbetreuung nicht stattfinden bzw. kein vollständiger Betreuungsanspruch gewährt werden.