unterer Randbereich 10 mm
zum Kauf und Gebrauch von Kleinfeuerwerk
der Kategorie F2 gem. § 24 Abs. 1
i. V. m. § 22 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 und 2
der 1. SprengV
Antrag Kauf/ Gebrauch Kleinfeuerwerk
1. Antragsteller/ verantwortliche Person:
Antragsteller: Name, Vorname
Wohnanschrift: Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort
Ich/wir beantrage/n die Freistellung vom Verwendungsverbot des § 23 Abs.1 und 2 gemäß § 24 Abs.1 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV), und stelle/n einen Antrag zum Erwerb und Gebrauch von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“).
verantwortliche Person: Name, Vorname
(falls abweichend vom Antragssteller)
Wohnanschrift: Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort
Genaue Beschreibung des Anlasses für das Feuerwerk:
3. Angaben zum Ort und Zeitpunkt des Feuerwerks:
Genaue Ortsangabe (Lageplan beifügen)
Grundstückseigentümer (Name, Vorname):
Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers wurde erteilt?
(Zustimmung bitte dem Antrag beifügen)
Antrag Kauf/ Gebrauch Kleinfeuerwerk
4. Verwendetes Feuerwerk:
Name, Anzahl und Umfang des Feuerwerks (Kategorie, Kaliber, Art, Steig-/Effekthöhe, CE-Kennzeichen, Netto-Explosivstoff) ggf. Beiblatt oder Fotos
Handelt es sich bei dem Feuerwerk um ein Verbundfeuerwerk?
Befinden sich in unmittelbarer Nähe Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und/oder Altenheime und/oder besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen (z. B. Fachwerkhäuser, Acker- und Weideflächen)?
Nennung der Gebäude/Anlagen
Ich/wir versichere/n hiermit, dass
eine angemessene Haftpflichtversicherung besteht
die Stadt Plauen von allen Ersatzansprüchen – auch Dritter – freigestellt wird
Lageplan mit eingezeichnetem Abbrennplatz
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
Fotos der Feuerwerkskörper, welche abgebrannt werden sollen
• Der Antrag ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrennen des
Feuerwerkes zu stellen (§ 23 Abs. 2 der 1. SprengV).
• Die Angaben im Antrag sind Grundlage zur Prüfung für eine eventuelle Ortsbesichtigung.
• Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird generell eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand (mindestens 60,00 EURO).
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben
wurde sowie alle Unterlagen vorliegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Astrid Purfürst
Telefon: 03741/291 2743
E-Mail: Astrid.Purfuerst@plauen.de
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