Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
Seite 1 von 2
Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte




Pflichtfelder:
Alle Felder, welche mit einem Sternchen * gekennzeichnet sind, müssen durch Sie pflichtig ausgefüllt werden.







Name, Vorname (n) *
Straße, Hausnummer *
Postleitzahl, Wohnort *
Telefonnummer
Geburtsdatum *
ggf. bisherige Parkausweis Nr.
Hiermit beantrage ich die
Ersterteilung
Verlängerung
einer Parkerleichterung
Folgende Voraussetzungen für die Erteilung liegen vor: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Beantragung blauer Parkausweis (europaweit)
Außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis
Blindheit mit Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie

Hinweis: In diesen Fällen kann ein europaweit gültiger  Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Es sind für die Antragstellung erforderlich:



- aktueller Feststellungsbescheid
- Schwerbehindertenausweis
- aktuelles Lichtbild
Beantragung orangefarbener Parkausweis (deutschlandweit)
Schwerbehinderung mit Merkzeichen "G" und "B" im Schwerbehindertenausweis und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane







Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem hierfür anerkannten GdB von wenigstens 60





Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt




Schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorangegangenen Personenkreis gleichzustellen sind



für Schwerbehinderte.
/
Ortsteil *
E-Mail:
Unterschrift: *
Datum: *
Ort: *
Durch Klick auf "Senden und Drucken" werden Ihre Daten sicher und verschlüsselt an den Empfänger übertragen. Änderungen sind nicht mehr möglich.
Im nächsten Schritt bitte Formular audrucken, unterzeichnen und an Behörde senden. Ohne unterzeichnetes Formular kann Ihr Vorgang nicht bearbeitet werden!







Hinweis: In diesen Fällen kann ein bundesweit gültiger Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Es sind für die Antragstellung erforderlich:



- aktueller Feststellungsbescheid
- aktuelle Bescheinigung vom Versorgungsamt
- Schwerbehindertenausweis
Beantragung gelber Parkausweis (sachsenweit)
Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert), bei denen wenigstens ein GdB von 70 alleine infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge vorliegt








Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung)

Vorübergehend Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach einer schweren Operation vorübergehend, aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule leiden (ärztliche Bescheinigung unbedingt erforderlich, Gültigkeitsdauer maximal 6 Monate)

Achtung: In diesen Fällen kann eine Nutzung von maximal 3 Parkflächen, die durch das Zeichen 314 bzw. 315 und das Zusatzzeichen 1044-10 gekennzeichnet sind, gestattet werden, wenn diese Parkflächen sich zum Beispiel vor Arztpraxen oder bestimmten Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs befinden und kronkret mit Anschrift benannt sind.
1. Anschrift: *
2. Anschrift: *
3. Anschrift: *
Hinweis: In diesen Fällen kann ein sachsenweit gültiger Parkausweis für maximal 3 konkret benannte Parkplätze ausgestellt werden. Unterlagen sind analog dem orangefarbenen Parkausweis beizufügen. Bei vorübergehend Berechtigten ist eine ärztliche Bescheinigung einzureichen.



Ich bin damit einverstanden, dass das Bürgerbüro des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Rahmen der  Bearbeitung meines Antrages die für die Entscheidung erforderlichen Auskünfte über Art und Ausmaß der Behinderung beim Amt für Versorgung bzw. dem zuständigen Fachamt des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einholen kann. Ferner stimme ich einer Übermittlung dieser Auskünfte an die Bürgerbüros des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich dieser Datenübermittlung widersprechen kann.
Ich bestätige mit meiner  Unterschrift auch die Kenntnisnahme des Informationsblattes zum Datenschutz  EU-DSGVO.


Folgende Unterlagen liegen dem Antrag bei: *
Kopie Feststellungsbescheid
Kopie Schwerbehindertenausweis
Lichtbild
ärztliche Bescheinigung
Die Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol!

Seite 2 von 2