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Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Büro Landrat
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen
der Umsetzung des Kommunalen Ehrenamtsbudgets 2020








Dem Landkreis wurden zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als sogenanntes "Kommunales Ehrenamtsbudget" finanzielle Mittel des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.



Voraussetzungen für die Antragstellung:

- Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Mittel ausschließlich für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, zum Beispiel für ehrenamtliches Engagement oder Veranstaltungen, die mit dem Ehrenamt im Zusammenhang stehen, verwendet werden =>
     Weitere Erläuterungen erhalten Sie auf dem beiligenden Merkblatt.
- Ein von einem Verein oder einer Initiativgruppe geführtes ehrenamtliches Kleinprojekt mit einem Bedarf von 300 ¤ bis 3.000 ¤.
- Der Antrag muss bis zum 14.02.2020 beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gestellt werden.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht .

































1. Angaben zum Antragsteller (mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)
Name des Vereins/ *
der Initiative:
Vorsitzender/Bevollmächtigter des Antragstellers:*
Anschrift des Vereins:*
Vereinsregisternummer bei eingetragenen Vereinen:*
Kategorie/Art des Vereins:
(zutreffendes bitte ankreuzen)

Kunst/Kultur (u. a. Musikvereine, Jugendblasorchester, Gesangsvereine, Theatervereine, Heimatvereine, Museumsvereine, Brauchtumsvereine, Karnevalsvereine)


Sport (u. a. jegliche Sportarten, Tanzsportvereine, Schachvereine, Wandersportvereine)




Soziales und Sonstiges (u. a. Soziale- und Rettungsvereine, Naturschutzvereine, Kleingartenvereine, Imkervereine, Senioren- und Selbsthilfegruppen, Kinder- und Jugendförderung sowie jegliche weitere Arten von Vereinen und Initiativen)








An:
Antragsnummer
(wird vom Landratsamt ausgefüllt)
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2. Angaben zum Projekt
(mögliche förderfähige Projekte finden Sie auf dem Merkblatt)
Name des Projektes:*
Projektleiter/Verantwortlicher:
Kontakt zum Projektverantwortlichen:
(Telefon, E-Mail)


Telefon:
E-Mail:
Beginn und Ende des Projektes:*
(max. Bewilligungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020)






Beginn:
Ende:
Wird das Projekt bereits an-
derweitig finanziell unterstützt?*
( zutreffendes bitte ankreuzen)





Wenn ja, durch wen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
==>
3. Kurzbeschreibung und Ziel des Projektes (Wie soll mit dem Projekt das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden?)*
Gesamtkosten des Projektes:
Beantragte Fördersumme:
5. Bankverbindung*
Bitte überweisen Sie den festgesetzten Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Verwendungszweck:
6. Datenschutzhinweis
Handelt es sich bei dem/der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die Antragsprüfung sowie für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung, erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht. Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Sie haben das Recht die Einwilligung zu verweigern, daraus resultiert jedoch, dass Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden kann.


7. Weitere Erklärungen des Antragstellers
Der Antragsteller erklärt,

7.1 dass das Projekt nach den Grundsätzen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), unter anderem einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung beantragt und ausgeführt wird.

7.2 die Richtigkeit aller im Antrag gemachten Angaben.




Datum
Ort
Unterschrift
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4. Kosten- und Finanzplan des Projektes*
Merkblatt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Umsetzung des Kommunalen Ehrenamtsbudgets auf Basis der Kommunalpauschalenverordnung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements


1. Konzeption des Landkreises zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschloss am 17.12.2018 eine einheitliche Konzeption zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

Bürgerschaftliches Engagement ist ein individuelles, freiwilliges Handeln zugunsten des Gemeinwohls. Es ist gekennzeichnet durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung, wird in der Regel gemeinschaftlich ausgeübt und erfolgt ohne materielle Gewinnabsicht. Bürgerschaftliches Engagement findet im öffentlichen Raum statt und schafft einen gesellschaftlichen Mehrwert durch das Stiften von Zeit, Ideen oder Geld.

Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne ehrenamtliche Strukturen kaum mehr existieren. Freiwilliges Engagement ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Dabei ist ehrenamtliches Engagement von großer Bedeutung für die Lebensqualität in einer Gesellschaft. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Unterstützung von sozial Benachteiligten als auch im Zusammenhang mit Aufgaben der Daseinsfürsorge sowie der Nothilfe. Das bürgerschaftliche Engagement hat in jüngster Zeit eine höhere Aufmerksamkeit gewonnen, um eine Kultur der öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbeit zu schaffen.

Für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bedarf es auch einer neuen Anerkennungskultur. Dieser Begriff umfasst sowohl traditionelle als auch neuere Formen der Würdigung und Auszeichnung, Möglichkeiten der Partizipation in Einrichtungen, Diensten und Organisationen, die Bereitstellung sachlicher, personeller und finanzieller Ressourcen, das Sichtbarmachen des Engagements in der Öffentlichkeit und in den Medien sowie Angebote der Fort- und Weiterbildung.

Im Rahmen von Auszeichnungsveranstaltungen und konkreten Projekten von Vereinen sollen auch Bereiche des ehrenamtlichen Engagements gewürdigt werden, die nicht bereits durch bestehende Förderprogramme unmittelbar unterstützt werden. Vielmehr soll die Priorität auf die Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements gerichtet sein, deren Wirken weniger im Mittelpunkt des öffentlichen Blickfeldes steht und dennoch für das gesellschaftliche Leben eine wichtige Aufgabe erfüllt. Eine Anerkennung der bisherigen ehrenamtlichen Arbeit soll zur gesellschaftlichen Akzeptanz beitragen und durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit Mitgliederstrukturen festigen.
2. Zielstellung
Der Landkreis beabsichtigt im Rahmen einer zweckgebundenen Förderung den Erhalt, die Stärkung und die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen.
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3. Konkrete Projekte könnten beispielsweise sein:
- Würdigung ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise

- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden

- Vorbereitung und Durchführung von sonstigen Veranstaltungen

- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit

- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind

- Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte und Durchführung von Pilotprojekten

- Aufbau einer Infoplattform

- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und dieses dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern

- Die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (bis 800 ¤ ohne Umsatzsteuer) ist möglich, sofern sie im Zusammenhang mit der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements steht.

- Investive Vorhaben, mit Ausnahme geringwertiger Wirtschaftsgüter dürfen kein Bestandteil der beantragten Förderung sein.

- Der Ersatz von Aufwandsentschädigungen, Honoraren und vergleichbaren direkten Zahlungen an ehrenamtlich Tätige die beim Antragsteller agieren, ist ausgeschlossen.

- Pro Verein bzw. Initiativgruppe wird nur ein Antrag berücksichtigt.
4. Hinweis
Diese Maßnahme wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts mitfinanziert.
5. Fragen
Bei Fragen wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse:

- BueroLR@landratsamt-pirna.de