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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
GB 1, Bauamt
Referat Bauaufsicht
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna





Aktenzeichen und Eingangsstempel
(wird von der Behörde ausgefüllt)
Antrag auf Zulassung eines geringeren Abstandes nach § 5 Abs. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz


Antragsteller
Name, Vorname:
PLZ, Ort, Ortsteil:
Telefon:*
Fax:*
E-Mail:*
Eigentümer:
Besitzer/ Nutzungsberechtigter/ Erbbauberechtigter:
Straße, Hausnr.:
(bitte Vollmacht beifügen)
Bezeichnung und Lage des Vorhabens
PLZ / Ort / Ortsteil:
Straße und Hausnummer:
Gemarkung und Flurstück:
Aktenzeichen des Bauantrags/ Antrags auf Vorbescheid:
Vorhabenbezeichnung:
* freiwillige Angabe
Anlagen des Antrages:
aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab 1:1000, betroffenes Flurstück rot umrandet
Begründung des Antrages
Bei gleichzeitiger Einreichung eines entsprechenden Bauantrages kann darauf Bezug genommen werden.
Hinweise:
Unterschrift:
Datum:
Ort:
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die im Antragsformular und in den ggf. beigefügten Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von § 63, 64, 68 und 70 SächsBO sowie von § 9 Abs. 4 Nr. 4 und Nr. 15 DVOSächsBO i. V. m. § 5 Abs. 2 SächsBestG erhoben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
Der Antrag ist ebenfalls bei der geplanten Errichtung / wesentlichen Änderung von verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 61 SächsBO notwendig.
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Lageplan, M 1:500, auf der Grundlage des Auszuges aus der LK mit Darstellung des Gebäudes/ der baulichen Anlage und
       1.) Eintrag des Abstandes zwischen Gebäude/ baulicher Anlage und Friedhofsgrenze
       2.) Unterschrift des Antragstellers (auf Formular und Lageplan)
Ansichtszeichnungen
Grundrisszeichnungen
Stellungnahme des zuständigen Friedhofträgers (Hinweis: Wenn möglich, sollte diese bereits beigefügt werden, anderenfalls erfolgt eine Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.)