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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
GB 1, Bauamt
Referat Bauaufsicht
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna





Aktenzeichen und Eingangsstempel
(wird von der Behörde ausgefüllt)
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
(Die vollständigen Antragsunterlagen sind mindestens 3fach einzureichen)





Antragsteller
Name, Vorname:
PLZ / Ort / Ortsteil:
Telefon:*
Fax:*
E-Mail:*
Neuantrag
Straße und Hausnr.:
Angaben zum Grundstück
PLZ / Ort / Ortsteil:
Straße und Hausnr.:
Gemarkung / Flurstück:
* freiwillige Angabe
Änderungsantrag
zum Zweck der Bildung von:
Sondereigentum (§ 3 WEG)
Dauerwohnrecht (§ 31 Abs. 1 WEG)
Dauernutzungsrecht (§ 31 Abs. 2 WEG)
Eigentümer:
Bevollmächtigter / Erbbauberechtigter:
(bitte Vollmacht beifügen)
Angaben zur Art des Gebäudes
neu zu errichtendes Gebäude
bestehendes Gebäude
Baugenehmigung beantragt
Baugenehmigung erteilt
Aktenzeichen und Datum der Genehmigung:
Anlagen des Antrages:
aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Hinweis:
Unterschrift:
Datum:
Ort:
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die im Antragsformular und in den ggf. beigefügten Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von § 63, 64, 68 und 70 SächsBO sowie von § 9 Abs. 4 Nr. 4 und Nr. 15 DVOSächsBO i. V. m. § 7 Abs. 4 WEG erhoben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
Wohnungen
Die Abgeschlossenheit wird beantragt für:
Nr.
bis
nicht zu Wohnzwecken dienende Räume
Kellerräume
Nr.
bis
Abstellräume
Nr.
bis
Bodenräume
Nr.
bis
(Tief-) Garagenstellplätze
Nr.
bis
Stellplätze
Nr.
bis
sonstige außerhalb des Gebäudes
liegende Teile des Grundstücks
Nr.
bis
Nr.
bis
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Nachweis Vollmacht / Nachweis der gesetzlichen Vertreter (1fach)
Grundrisse aller Etagen (auch nicht ausgebauter Dachboden)
Schnitte und Gebäudeansichten
aktueller Grundbuchauszug (1fach)
Lageplan, M 1:500 (mit der Darstellung zum Sondereigentum zugehöriger Garagen und sonstiger Nebengebäude außerhalb des Grundstücks)