Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
GB 1, Bauamt
Referat Denkmalschutz
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 12 SächsDSchG (Kulturdenkmale)
Dieser Antrag ist 2fach einzureichen
Aktenzeichen und Eingangsstempel
(wird von der Behörde ausgefüllt)
Besitzer/ Nutzungsberechtigter:
Bauunterhaltungspflichtiger:
(bitte Vollmacht beifügen)
(falls abweichend vom Antragsteller)
Als Eigentümer stimme ich dem Antrag zu:
(bitte Vollmacht beifügen)
zwingend einzureichende Unterlagen:
amtlicher Lageplan mit Kennzeichnung des Flurstücks,
Sind steuerliche Abschreibungen nach §§ 7i, 10f, 11b oder 10g EStG geplant?
Falls Sie steuerliche Abschreibungen für Ihre finanziellen Aufwendungen planen, setzen Sie sich bitte vor Maßnahmebeginn mit der unteren Denkmalschutzbehörde und ggf. mit Ihrem Steuer- / Finanzberater in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.landratsamt-pirna.de, unter der Rubrik Denkmalschutz.
Bezeichnung der Baumaßnahme
zusätzlich bei Gartendenkmalen:
zusätzlich bei Baumfällungen:
zusätzlich bei Abbruchanträgen:
Bezeichnung und Standort des Denkmals
aussagefähige und beschriftete, farbige Bestandsfotos (mind. 10 x 15 cm),
Bauzeichnungen (Ansichten, Grundrisse, Schnitte) mit farbiger Darstellung des Bestands und der Planung,
ggf. Zusatzblatt ausführliche Maßnahmebeschreibung
Anlage "Kroneneinkürzung, Fällung oder Rodung",
Gutachten eines Baumsachverständigen.
qualifizierter Freiflächenplan
qualifiziertes Bauzustandsgutachten
(Beschreibung der Bausubstanz, Schadensanalyse, Sanierungsvorschläge),
Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
(Gegenüberstellung der Sanierungskosten zu den Abbriss- und Neubaukosten).
detaillierte Maßnahmenbeschreibung (Art, Material, Farbe, Ausführung, Lage usw.)
Entrümpelung / Beräumung
Abriss / Teilabriss
Rohbau- und Trockenbau- arbeiten / Grundrissänderung
Zwischendecken / Massiv- decken / Holzbalkendecken
Erweiterungs- und Anbauten / Garagen / Aufzüge / Wintergärten
Außendämmung / Innendämmung
Außenputz / Wandverkleidung/
Plastischer Fassadenschmuck
Dachklempner / Blitzschutzarbeiten
Dachaufbauten (z. B. Solaranlagen, Schornsteine)
Zimmererarbeiten Dachstuhl
Zimmererarbeiten Fassade
(z. B. Fachwerk / Umgebinde)
Innengestaltung Wände und Decken (z. B. Putzen, Malern, Stuck, Fliesen, etc)
Fußböden (z. B. Holz, Fliesen, PVC, etc.)
Natursteinarbeiten (z. B. Gewände, Gesimse, Sockel, Fassade, etc.)
Vordach / Vorhaus / Markisen
Treppenanlagen (Stufen, Geländer, etc.)
Heizungsanlage / zusätzlicher Ofen, Kamin, etc.
Sanitärinstallation / Wasserver- und Abwasserent- sorgung / Kleinkläranlage
Elektroinstallation / Telekommunikation
Außenanlagen, Einfriedungen
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Angaben wird versichert.
Dem Antragsteller ist bekannt, dass die geplanten Maßnahmen erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden dürfen.
Hinweis: Bedarf ein Vorhaben der Baugenehmigung nach Sächsischer Bauordnung ist keine gesonderte denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die im Antragsformular und in den ggf. beigefügten Unterlagen verlangten Angaben werden aufgrund von
§ 12 Abs. 1 Sächsisches Denkmalschutzgesetz erhoben. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.