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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
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Antrag auf eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert









E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de
Telefonnummer für Rückfragen:
(Name, Vorname, Anschrift, ggf. Aktenzeichen)
Antragsteller, Rechnungsempfänger:*
E-Mail für Rückfragen:
Ich beantrage schriftliche Auskunft
Stadt/Gemeinde:*
Gemarkung*:
Flurstück/e:
Straße/Haus-Nr.:
Stadt/Gemeinde:
Gemarkung:
Flurstück/e:
Weitere Grundstücke:
Straße/Haus-Nr.:
Nutzungsart(en) des Grundstücks/der Grundstücke:*
(z. B. Hinweise zum Stichtag, etc.)
(z. B. baureifes Land, Freizeitgarten, Ackerland, Grünland, etc.)
Anmerkungen/Hinweise:
Die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten , welche unter www.landratsamt-pirna.de/gs-gutachterausschuss.html abrufbar sind, habe ich zur Kenntnis genommen.

Mir ist bekannt , dass es sich bei den Bodenrichtwerten um zonale und nicht flurstücksbezogene Bodenrichtwerte handelt. Die Kosten der Auskunft richten sich nach der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschusskosten-satzung).