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E-Mail für Rückfragen:
Antragsdatum:
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Ansprechpartner für Ortstermin*:


Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna



E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de
Antrag auf Erstattung eines Verkehrswert-
gutachtens gemäß § 194 Baugesetzbuch














Pflichtfelder:
Alle Felder, welche mit einem Sternchen * gekennzeichnet sind, müssen durch Sie pflichtig ausgefüllt werden.











(Name, Vorname, Anschrift, ggf. Aktenzeichen)
Antragsteller, Rechnungsempfänger*:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Ich beantrage als
zum Zweck des/der
Objektart*: (bitte auswählen)









die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 Baugesetzbuch
Wertermittlungsstichtag: (Der Wertermittlungsstichtag ist der Tag, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Ohne besondere rechtliche Belange, ist es der Tag der Ortsbesichtigung. Im Rechtsfall wird der Wertermittlungsstichtag üblicherweise durch die rechtlichen Vertreter oder die Gerichte selbst bestimmt.)







(Wenn Sie nicht Alleineigentümer des Grundstücks sind, übergeben Sie uns bitte die schriftliche Einverständniserklärung der Miteigentümer zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Als Vertreter bedarf es der Herausgabe einer sachverhaltsbezogenen Vollmacht.)








kurze Beschreibung des zu bewertenden Grundstücks: (z. B. Einfamilienhaus mit Anbau und Scheune; Wohn- und Geschäftshaus mit 4 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten)











VEREINBARUNG
zur Ausarbeitung der Grundstückswertermittlung
(Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch)














Die Vereinbarung gilt in Verbindung mit dem Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens für das Grundstück.













PLZ, Ort, Straße, Hausnr.:
Lage des Grundstücks:














Stadt/Gemeinde*: (bitte auswählen)










Grundbuchangaben:















Grundbuch von:
Blatt:
Gemarkung:
Flurstück/e* mit Flurstücksgrößen [in m²]*:
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Gebäudeart
Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs:
















Liegt bereits eine Grundstücksbewertung vor?

















Sind für das/die Grundstück/e Baulasten eingetragen wurden?


















Grundsteuerwert des Grundstücks:


















aus dem Jahre:



















Einheitswert:




















Zustandsangaben für das Grundstück: (bezogen auf den Wertermittlungsstichtag)



















Baujahr
Bemerkungen
Miet- und Pachteinnahmen [jährlich]: (ggf. Mieterliste beilegen)




















Gebäude 1



















Gebäude 2




















Gebäude 3





















Gebäude 4






















Nettokaltmiete gesamt [in €]
Anzahl der Einheiten
Bemerkungen
(z.B. Leerstand, Garage, etc.)
aus Wohnungsmieten:




















aus Mieten für Pkw-Stellplätze:





















aus Gewerbemieten:






















andere Einnahmen:























Welche Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen wurden durchgeführt?
Bitte geben Sie auch den Zeitpunkt der Maßnahme an:

[siehe beispielhafte Gewerke: Außenwände (unverändert); Dacheindeckung (Tonziegel 2000); Dachstuhl (einzelne Balken gewechselt 2000); Fenster und Außentüren (Fenster erneuert 2020); Innenwände- und Türen (Wände neu gestrichen 2020); Deckenkonstruktion und Treppen (unverändert); Fußböden (Fußbodenheizung Bad und neu gefliest 2020); Heizungsanlage (unverändert); Sanitärausstattung (neu durch Badumbau 2020); elektrotechnische Anlagen (Außenrollläden 2020)]

Hinweis: Maßgeblich ist der zum festgelegten Wertermittlungsstichtag vorhande Grundstückszustand.























Hinweise zu Rechten und Belastungen: (ggf. Verträge beilegen)





















Bemerkungen
langfristige Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge





















weitere Vereinbarungen:
(z.B. Wohnrecht, Niebrauch, Erbbaurecht)























Leitungsrechte:























Altlastenhinweis: [Altlasten sind gesundheits- und umweltgefährdende Verschmutzungen des Grund und Bodens.]

Hinweis: Sofern Altlasten bekannt sind oder im Rahmen der Verkehrswertermittlung bekannt werden, kann die kostenpflichtige Heranziehung eines auf diesem Gebiet fachkundigen, externen Sachverständigen erforderlich werden.



























öffentliche Erschließung:
















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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge wird hiermit beauftragt, für das oben genannte Grundstück ein Wertermittlungsgutachten zu erarbeiten und erhält hiermit die

V O L L M A C H T

im Namen des Antragstellers kostenpflichtige Auszüge und Abschriften anzufordern. Der Gutachterausschuss einschließlich seiner Beauftragten, darf zu obigem Grundstück Zugang nehmen und Besichtigungen vornehmen.

Die von den Gutachterausschüssen erstellten Gutachten haben keine bindende Wirkung (§193 Abs. 4 BauGB). Sie sind auch keine im Verwaltungsverfahren anfechtbaren Verwaltungsakte (BVerwG vom 29.11.1972 IV B 102/72, DVBL 1973 S. 371). Behörden und Gerichte sind demnach an das Gutachten des Gutachterausschusses nicht gebunden.

In Privatsachen dienen die Gutachten lediglich zur Orientierung eines marktgerechten Preises. Es bleibt Ihnen allerdings unbenommen, von sich aus eine Verbindlichkeit des Gutachtens zu vereinbaren.

Die Abnahme des Gutachtens gilt 7 Tage nach seiner Aufgabe bei der Post bzw. bei Übergabe als erfolgt.

Die Vergütung ist zum Zeitpunkt der Abnahme fällig und zahlbar.

Durch die Auftrags- bzw. Vollmachterteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlich an.




Erklärung des Antragstellers
























Ich übernehme die Gebühren nach der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen des Gutachter-ausschusses (Gutachterausschusskostensatzung, einsehbar unter folgendem Link:
http://www.landratsamt-pirna.de/download/Gutachterausschusskostensatzung.pdf)

Bitte informieren Sie uns, sofern die Kostenübernahme durch mehrere Antragssteller anteilig erfolgen soll. Hierzu bedarf es der Einverständniserklärung durch den jeweiligen Kostenschuldner.


























Da ich dem Antragsschreiben keine aktuelle Liegenschaftskarte beifügen kann, beauftrage ich den Gutachterausschuss, in meinem Namen und auf meine Kosten eine entsprechende Karte beim Vermessungsamt zu beantragen.



























Mir ist bekannt, dass der Eigentümer des Grundstücks/Rechts nach §193 (4) BauGB Anspruch auf eine Abschrift der Wertermittlung hat. Der Gutachterauschuss sendet diese auf meine Kosten an den/die jeweiligen Eigentümer, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.






























Des Weiteren bitte ich um zusätzliche Mehrausfertigungen in folgender Anzahl:






























Hinweis: Die Gebühren weiterer Ausfertigungen richten sich ebenfalls nach der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung.
































Wichtige Information und Hinweise für Sie

Folgende Unterlagen sind dem Antrag als pdf-Anlage beizufügen oder per E-Mail bzw. postalisch unter Angabe Ihres Namens und des Wertermittlungsobjekts nachzusenden:

- Kopie des Grundbuchauszugs (unbeglaubigt, vollständig und zum Wertermittlungsstichtag aktuell)

- Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Grundbuchauszug, Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümer, Betreuernachweis, Erbschein oder Testament)

- Auszug aus der Liegenschaftskarte (farbig und zum Wertermittlungsstichtag aktuell), erhältlich über die Geschäftsstelle Liegenschaftskataster des Vermessungsamts (Hinweis: Sofern Sie die Einholung durch uns wünschen, kreuzen Sie dies bitte im dafür vorgesehen Feld auf Seite 3 an.)

- für Objekte in Freital und Pirna mit Dohma: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, erhältlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung

Beizufügen, wenn relevant:

- tabellarische Aufstellung der Nettokaltmieten und Pachten am Wertermittlungsstichtag (getrennt nach Wohneinheiten) bzw. Miet-, Pacht-, Nutzungsverträge

- Details, Lage und Umfang von vorhandenen Grundbucheintragungen in Abteilung II bzw. sonstigen Rechten (Eintragungsurkunden, Verträge, Leitungspläne, etc.)

- Bauunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Wohnflächenberechnungen),
       Hinweis: Erforderliche Aufmaße sind ggf. kostenpflichtig

-      bei Sondereigentum: Wirtschaftspläne mit Angaben zum Hausgeld und zur Instandhaltungsrücklage sowie Protokolle der Eigentümerversammlung (jeweils der letzten zwei vor dem Stichtag gelegenen Wirtschaftsjahre bzw. Beschlusssammlung der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre)

Für die Durchführung der Wertermittlung sind Besichtigungen des Grundstücks notwendig. Den Besichtigungs-termin geben wir Ihnen rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich bekannt. Wir bitten Sie, dass Grundstück zum angegeben Zeitpunkt zugänglich zu machen. Sofern der anberaumte Termin nicht realisierbar ist, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine vergebliche Anfahrt des Grundstücks mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden ist.

















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Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Vermessungsamt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags erhoben. Die Angaben sind erforderlich, um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können. Informationen zum Datenschutz gemäß DSGV finden Sie im Internet unter folgender Adresse: http://www.landratsamt-pirna.de/gs-gutachterausschuss.html .

Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 03501 515 - 3302 bis -3307 zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:

Montag und Freitag                  von 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag        von 8.00 - 12.00 Uhr sowie 13.00 - 18.00 Uhr

Per E-Mail erreichen Sie uns unter gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de.

Durch Klick auf "Senden und Drucken" werden Ihre Daten sicher und verschlüsselt an den Empfänger übertragen. Änderungen sind nicht mehr möglich. Der Antrag wird damit ausgelöst.

Bitte beachten Sie die ggf. mit der Bearbeitung entstehende Kostenpflicht.