Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vermessungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
Pflichtfelder:
Alle Felder, welche mit einem Sternchen *
gekennzeichnet sind, müssen durch Sie
pflichtig ausgefüllt werden.
Der Antrag gilt in Verbindung mit der Vereinbarung auf den folgenden Seiten.
















Antrag auf Erstattung eines Verkehrswert-
gutachtens gemäß § 194 Baugesetzbuch











E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de
Telefonnummer Ansprechpartner für Ortstermin: *
(Name, Vorname, Anschrift, ggf. Aktenzeichen)
Antragsteller, Kostenschuldner: *
E-Mail für Rückfragen:
Ansprechpartner für Ortstermin: *
Erforderliche Unterlagen:

Bitte legen Sie diesem Antrag einschließlich der ausgefüllten und unterzeichneten Vereinbarung mindestens einen unbeglaubigten,aktuellen und vollständigen Grundbuchauszug sowie einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte bei.
Falls vorhanden, wird um Übergabe weiterer relevanter Unterlagen, wie Miet- und Pachtverträge, Baupläne, Wohnflächenberechnungen, etc. (möglichst in Kopie) gebeten.
Sofern Sie als Miteigentümer oder Vertreter eines Eigentümers/einer Eigentümerin handeln, ist die Übergabe einer entsprechenden sachverhaltsbezogenen Vollmacht zwingend erforderlich.


















Ich beantrage als *
die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 Baugesetzbuch
zum Zweck des/der *
Objektart:*
kurze Beschreibung des zu bewertenden Grundstücks: *
(bitte auswählen)


Lage
des Grundstücks: *
(bitte auswählen)




Gemarkung: *
Flurstück/e: *
Wertermittlungs-
stichtag:
Der Antrag gilt in Verbindung mit der Vereinbarung auf den folgenden Seiten.
Die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten , welche unter www.landratsamt-pirna.de/gs-gutachterausschuss.html abrufbar sind, habe ich zur Kenntnis genommen.
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Unterschrift: *
Datum: *
Ort: *
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VEREINBARUNG
zur Ausarbeitung der Grundstückswertermittlung
(Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch)














Gemarkung: *
Flurstück/e: *
Die Vereinbarung gilt in Verbindung mit dem Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens für das Grundstück.












Liegt bereits eine Grundstückswertermittlung vor?
Lage des Grundstücks
Sind für das Grundstück Baulasten eingetragen worden?
Straße:
Stadt/Gemeinde: *
Hausnummer:
Grundbuchangaben
Grundbuch von:
Blatt:
Flurstücksgröße in m²: *
Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs:
Einheitswert des Grundstücks:
aus dem Jahre
Brandversicherungssumme:
(Neubauwert 1914)
:
Einheitswert
Postleitzahl:
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Gebäudeart
Gebäude 1
Baujahr
Bemerkungen
Gebäude 2
Gebäude 3
Gebäude 4
Miet- und Pachteinnahmen, jährlich:
aus Wohnungsmieten:
aus Gewerbemieten:
Zustandsangaben für das Grundstück
Nettokaltmiete in ¤
p. a. gesamt
aus Mieten für PKW-Stellplätze:
Anzahl der Einheiten
Bemerkungen
(z. B. Leerstand, Garage, etc.)
(ggf. Mieterliste beilegen)
Andere Einnahmen
Anmerkungen
Welche Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen wurden durchgeführt? Bitte geben Sie auch den zeitpunkt der Maßnahme an.
(beispielhafte Gewerke: Außenwände, Dacheindeckung, Dachstuhl, Fenster und Außentüren, Innenwände- und Türen, Deckenkonstruktion und Treppen, Fußböden, Heizungsanlage, Sanitärausstattung, elektrotechnische Anlagen)
(bezogen auf den Wertermittlungsstichtag)
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Unterschrift: *
Datum: *
Ort: *
Hinweise zu Rechten und Belastungen (Verträge bitte beilegen)
langfristige Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge
weitere Vereinbarungen, z. B. Wohnrechte, Nießbrauchsrechte, Erbbaurechte
Leitungsrechte
Altlastenhinweis
Hinweis: Sofern Altlasten bekannt sind oder im Rahmen der Verkehrswertermittlung bekannt werden, kann die kostenpflichtige Heranziehung eines auf diesem Gebiet fachkundigen, externen Sachverständigen erforderlich werden.
öffentliche Erschließung:
Hinweis: Maßgeblich ist der zum festgelegten Wertermittlungsstichtag vorhande Grundstückszustand.
Erklärung des Antragstellers
Ich übernehme die Gebühren nach der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschusskostensatzung, einsehbar unter folgendem Link: http://www.landratsamt-pirna.de/download/Gutachterausschusskostensatzung.pdf)
Da ich dem Antragsschreiben keine aktuelle Liegenschaftskarte beifügen kann, beauftrage ich den Gutachterausschuss, in meinem Namen und auf meine Kosten eine entsprechende Karte beim Vermessungsamt zu beantragen.
Name in  *
Druckbuchstaben:
Zu etwaigen Altlasten ist mir nichts bekannt.
Zu etwaigen Altlasten ist mir folgendes bekannt:
Mir ist bekannt, dass der Antragsteller bzw. ein Eigentümer des Grundstücks/Rechts nach § 193 Abs. 4 BauGB Anspruch auf eine Originalausfertigung des Gutachtens hat. Der Gutachterausschuss sendet diese auf meine Kosten an den/die jeweiligen Eigentümer, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

Des Weiteren bitte ich, gegen Gebühr gemäß der jeweils gültigen Gutachterausschusskostensatzung , um zusätzliche Ausfertigungen in folgender Anzahl:
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Im nächsten Schritt bitte Formular audrucken, unterzeichnen und an Behörde senden. Ohne unterzeichnetes Formular kann Ihr Vorgang nicht bearbeitet werden!








Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge wird hiermit beauftragt, für das oben genannte Grundstück ein Wertermittlungsgutachten zu erarbeiten und erhält hiermit die

V O L L M A C H T

im Namen des Antragstellers kostenpflichtige Auszüge und Abschriften anzufordern. Der Gutachterausschuss einschließlich seiner Beauftragten, darf zu obigem Grundstück Zugang nehmen und Besichtigungen vornehmen.

Die von den Gutachterausschüssen erstellten Gutachten haben keine bindende Wirkung (§193 Abs. 4 BauGB). Sie sind auch keine im Verwaltungsverfahren anfechtbaren Verwaltungsakte (BVerwG vom 29.11.1972 IV B 102/72, DVBL 1973 S. 371). Behörden und Gerichte sind demnach an das Gutachten des Gutachterausschusses nicht gebunden.

In Privatsachen dienen die Gutachten lediglich zur Orientierung eines marktgerechten Preises. Es bleibt Ihnen allerdings unbenommen, von sich aus eine Verbindlichkeit des Gutachtens zu vereinbaren.

Die Abnahme des Gutachtens gilt 7 Tage nach seiner Aufgabe bei der Post bzw. bei Übergabe als erfolgt.

Die Vergütung ist zum Zeitpunkt der Abnahme fällig und zahlbar.

Durch die Auftrags- bzw. Vollmachterteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlich an.



Wichtige Informationen und Hinweise für Sie
Um den Wertermittlungsantrag bearbeiten zu können, bitten wir den vorliegenden Antragsvordruck vollständig auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Unterlagen bitte stets als Kopie beilegen. Für Originale kann keine Haftung übernommen werden. Bis zum Eingang der vollständigen Unterlagen ruht die Bearbeitung.
Für die Durchführung der Wertermittlung sind Besichtigungen des Grundstücks notwendig. Den Besichtigungstermin geben wir Ihnen rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich bekannt. Wir bitten Sie, dass Grundstück zum angegeben Zeitpunkt zugänglich zu machen. Sofern der anberaumte Termin nicht realisierbar ist, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine vergebliche Anfahrt des Grundstücks mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden ist.

Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Vermessungsamt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags erhoben. Die Angaben sind erforderlich, um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können. Informationen zum Datenschutz gemäß DSGV finden Sie im Internet unter folgender Adresse: http://www.landratsamt-pirna.de/gs-gutachterausschuss.html .

Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 03501 515 - 3302 oder - 3304 zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:

Montag und Freitag               von 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag     von 8.00 - 12.00 Uhr sowie 13.00 - 18.00 Uhr











Ihre ergänzenden Hinweise an uns:
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