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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Gleichstellungsbeauftragte
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Förderung von Frauen und Männern auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann





Eingangsdatum:
1. Antragsteller*in
Name des bzw. der Projektträger*in
Straße / Hausnummer
PLZ
Stadt / Gemeinde
Bankverbindung
IBAN
BIC
Kontoinhaber*in
Auskunft erteilt
Telefon
2. Maßnahme
Maßnahmetitel
Beginn und Abschluss der Maßnahme
E-Mail
3. Gesamtkosten
Hinweis: Wenn der bzw. die Antragsteller*in für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind hier die Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben.

Gesamtkosten lt. Kosten- und Finanzierungsplan (in ¤)
4. Beantragte Zuwendung
Zu den Gesamtkosten wird hiermit folgende Zuwendung beantragt (in ¤)
5. Kostenplan
5.1 Honorare/Gagen/Aufwandsentschädigungen
5.2 Sachkosten
5.3 Sonstige Kosten (z.B. Versicherung, Kinderbetreuungskosten, Gerätemiete, Reisekosten usw.)


5.4 Öffentlichkeitsarbeit / Werbung
Gesamtkosten
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6.3 Weitere Zuwendungen
(z.B. Stiftungen, Sponsoring, Spenden)




6. Finanzierungsplan
6.1 Eigenanteil*
Hinweis: Auch die Verwendung des Eigenanteils muss durch prüfungsfähige Unterlagen belegbar sein.



Eigenmittel des Projektträgers
Einnahmen / Erlöse aus der Maßnahme
6.2 Öffentliche Zuwendungen
Hinweis: Auch die Verwendung des Eigenanteils muss durch prüfungsfähige Unterlagen belegbar sein.



Für die Maßnahme wurden bereits folgende weitere Zuwendungen beantragt bzw. bewilligt. Bereits vorliegende Bewilligungsbescheide sind als Kopie dem Antrag beizulegen.

Zuschuss der Gemeinde / Stadt:
Zuschuss Landesdirektion Sachsen
Sonstige öffentliche Zuwendungen
Für die Maßnahme wurden bereits folgende weitere Zuwendungen beantragt und bewilligt.


6.1 - 6.3 Gesamt
6.4 Beantragte Zuwendung
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Finanzierung zusammen
7. Der bzw. die Antragssteller*in erklärt, dass er oder sie für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt / nicht berechtigt ist.







8. Beschreibung des Projektes

- inhaltliche Darstellung
- Zielgruppen
- Durchführungsort
- Kooperationen
- Teilnehmer*innenzahlen










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Vorzeitiger Maßnahmebeginn wird beantragt:

Termin:








9. Ergänzende Anlagen zum Antrag












Anlage
zum
Antrag
Liegen
bereits
vor


Aktuelle Vereinssatzung (Wenn noch nicht in diesem Jahr eingereicht und / oder Änderungen vorgenommen wurden sind.)
Aktueller Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister (Wenn noch nicht in diesem Jahr eingereicht und / oder Änderungen vorgenommen wurden sind.)

Akteuller Nachweis der gemeinnützigkeit (Wenn noch nicht in diesem Jahr eingereicht und / oder Änderungen vorgenommen wurden sind.)

Projektbeschreibung



10. Der bzw. die Antragsteller*in versichert, dass die beantragten Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Die im Kosten- und Finanzierungsplan enthaltenen Angaben zu den Vorhaben sind subventionserhebliche Tatsachen. Es wird versichert, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und dass es auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids bzw. vor de etwaigen Genehmigung eines vorzeitigen Vorhanbenbeginns in Angriff genommen wird.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben einschließlich der Angaben in dem beiliegenden Kosten- und Finanzierungsplan wird bestätigt.
Änderungen zu den anstehenden Maßnahmen werden der Gleichstellungsstelle des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unaufgefordert und unverzüglich mitgeteilt.











Ort, Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift des / der mit der rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person/en
Begründung
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Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO – Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person


Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.

Ausnahme: Die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.


Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1010
E-Mail: gleichstellung@landratsamt-pirna.de


Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1050 und Fax: 03501 515-8-1050
E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de


Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Die Daten werden auf Grundlage der „Richtlinie des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit)“ zum Zwecke der Beantragung von Fördermitteln für die Realisierung von gleichstellungspolitisch bedeutsamen Maßnahmen und Projekten erhoben.


Speicherdauer

In Absatz 2 ist geregelt, dass die Bücher und Belege einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren unterliegen. Diese Frist beginnt am 1. Januar des der Feststellung des Jahresabschlusses folgenden Haushaltsjahres, in welchem die Fördermittel bewilligt wurden.
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Sie haben folgende Datenschutzrechte

- Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen                   (Auskunftsrecht).
- Sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person                    gespeichert sind (Recht auf Berichtigung).
- Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Löschen Ihrer Daten verlangen (Recht auf Löschung).
- Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten   zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung).
- Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist   zu begründen (Widerspruchsrecht).
- Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen   und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).


Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden


Pflichten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist aufgrund der „Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit“ nach Punkt 8, Absatz 1 erforderlich. Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Bei Nichtbereitstellung ist keine Antragsverarbeitung und somit Fördermittelbewilligung möglich.


Zweckänderung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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