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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Gleichstellungsbeauftragte
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Anschrift des bzw. der Zuwendungsempfänger*in





Rechtsbehelfsverzicht
Ort, Datum
Unterschrift des Vertretungsberechtigten / der Vertretungsberechtigen
Der Zuwendungsbescheid vom
des Landratsamtes, Bereich Landrat,
Gleichstellungsstelle, ist mir am
zugegangen.
Betreff:
(Verwendungszeck laut Zuwendungsbescheid)
Einen Rechtsbehelf lege ich nicht ein.
Mit dem Rechtsbehelfsverzicht erhält der Bescheid Bestandskraft.
Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO – Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person


Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.

Ausnahme: Die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.


Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1010
E-Mail: gleichstellung@landratsamt-pirna.de


Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1050 und Fax: 03501 515-8-1050
E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de


Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Die Daten werden auf Grundlage der „Richtlinie des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit)“ zum Zwecke der Beantragung von Fördermitteln für die Realisierung von gleichstellungspolitisch bedeutsamen Maßnahmen und Projekten erhoben.


Speicherdauer

In Absatz 2 ist geregelt, dass die Bücher und Belege einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren unterliegen. Diese Frist beginnt am 1. Januar des der Feststellung des Jahresabschlusses folgenden Haushaltsjahres, in welchem die Fördermittel bewilligt wurden.
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Sie haben folgende Datenschutzrechte

-Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht).
-Sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung).
-Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Löschen Ihrer Daten verlangen (Recht auf Löschung).
-Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung).
-Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht).
-Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).


Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden


Pflichten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist aufgrund der „Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit“ nach Punkt 7, Absatz 4 erforderlich. Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Bei Nichtbereitstellung ist keine Antragsverarbeitung und somit Fördermittelbewilligung möglich.


Zweckänderung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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