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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Gleichstellungsbeauftragte
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Anschrift des bzw. der Zuwendungsempfänger*in





Verwendungsnachweis
Mit zahlenmäßiger Nachweisung
1. Zuwendungsempfänger*in
Name/Vorname(n)
Telefon
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
2. Zuwendung
Maßnahmetitel (gefördertes Projekt)
Zuwendungsbescheid
Datum
Höhe der Zuwendung
über
über
Summe der bewilligten Zuwendungen
Ausgezahlte Zuwendungen
Sachbericht (bitte als Anlage beifügen)
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
3. Zahlenmäßiger Nachweis
Bewilligungszeitraum



SOLL



IST



SOLL/IST



lt. Abrechnung
Abweichung
lt. letztem
Änderungs-
bescheid


von
bis
Ausgaben: (entsprechend Einzelansätze im Zunwendungsbescheid)
Ausgaben gesamt
Einnahmen/Finanzierung:
Einnahmen gesamt:
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tatsächliche Abrechnung lt. Abrechnung
(Auflistung aller Einzelbelege)



Betrag in ¤
Belegliste
Name des Trägers und des Projektes
Ausgabeposition
z. B. Honorar-
kosten
veranschlagt
lt. Zuwendungs-/
Änderungsbescheid
(SOLL)
Beleg-
Nr.
Rechnungs-
datum

Zahlungs-
datum
Rechnungsleger*in
Empfänger*in
Sachverhalt
Betrag
in ¤
Prüfvermerk
(Ausfertigung durch
die Prüfbehörde)
zwf.
n.
zwf.
Bemerkung
Einnahmeposition
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tatsächliche Abrechnung lt. Abrechnung
(Auflistung aller Einzelbelege)



Betrag in ¤
Ausgabeposition
z. B. Honorar-
kosten
veranschlagt
lt. Zuwendungs-/
Änderungsbescheid
(SOLL)
Beleg-
Nr.
Rechnungs-
datum

Zahlungs-
datum
Rechnungsleger*in
Empfänger*in
Sachverhalt
Betrag
in ¤
Prüfvermerk
(Ausfertigung durch
die Prüfbehörde)
zwf.
n.
zwf.
Bemerkung
Gesamt:
Einnahmeposition
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4. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts der Belege gewährleistet wird.





Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift des bzw. der
Zahlungsempfänger*in
Zuwendungsbescheide Dritter:
Bescheide sind als Kopie beigelegt
keine weiteren Zuwendungen erhalten
Bescheide liegen bereits vor
Folgende Anlagen sind beigelegt:
Belegliste nach Einnahme- und Ausgabepositionen
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Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO – Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person


Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.

Ausnahme: Die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.


Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1010
E-Mail: gleichstellung@landratsamt-pirna.de


Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)
Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: 03501 515-1050 und Fax: 03501 515-8-1050
E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de


Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Die Daten werden auf Grundlage der „Richtlinie des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit)“ zum Zwecke der Beantragung von Fördermitteln für die Realisierung von gleichstellungspolitisch bedeutsamen Maßnahmen und Projekten erhoben.


Speicherdauer

In Absatz 2 ist geregelt, dass die Bücher und Belege einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren unterliegen. Diese Frist beginnt am 1. Januar des der Feststellung des Jahresabschlusses folgenden Haushaltsjahres, in welchem die Fördermittel bewilligt wurden.
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Sie haben folgende Datenschutzrechte

-Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht).
-Sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung).
-Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Löschen Ihrer Daten verlangen (Recht auf Löschung).
-Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung).
-Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht).
-Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).


Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden


Pflichten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist aufgrund der „Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit“ nach Punkt 8, Absatz 1 erforderlich. Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Bei Nichtbereitstellung ist keine Antragsverarbeitung und somit Fördermittelbewilligung möglich.


Zweckänderung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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