Haben Sie typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion?
Zu den typischen Symptomen zählen u. a. Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns und Atemnot.
Betroffene Personen: Personen, die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (Covid-19-typische Symptome) und für die entweder das Gesundheitsamt eine Testung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich aufgrund der Symptome nach ärztlicher Beratung einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben.
Personen, die sich selbst mittels Antigenschnelltest positiv getestet haben (sog. Selbsttest), der ohne fachkundige Aufsicht durchgeführt wurde, gelten bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests (molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2) ebenfalls als Verdachtsperson. Es ist ein Antigenschnelltest oder ein PCR-Test Bestätigung durchzuführen.
Informationen zur Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von
Verdachtspersonen
und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 20.01.2022.
Sie haben keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion.
Eine Testung ist nicht notwendig. Sie müssen sich nicht absondern.
Ihr Testergebnis ist negativ. Somit sind Sie keine mit SARS-CoV-2 infizierte Person.
Eine Absonderung ist nicht notwendig.
Ihr Testergebnis ist positiv. Somit sind Sie eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person.
Für Sie gelten die Vorschriften einer Positiv getesteten Person. Setzen Sie zwingend Ihre Quarantäne fort.
Sollten Sie sich vertippt haben, müssen Sie das Formular noch einmal öffnen.