Haben Sie typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion?
Zu den typischen Symptomen zählen u. a. Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns und Atemnot.
Betroffene Personen: Personen, die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (Covid-19-typische Symptome) und für die entweder das Gesundheitsamt eine Testung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich aufgrund der Symptome nach ärztlicher Beratung einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben.

Personen, die sich selbst mittels Antigenschnelltest positiv getestet haben (sog. Selbsttest), der ohne fachkundige Aufsicht durchgeführt wurde, gelten bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests (molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2) ebenfalls als Verdachtsperson. Es ist ein Antigenschnelltest oder ein PCR-Test Bestätigung durchzuführen.

Informationen zur Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 20.01.2022.












Sie haben keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion.

Eine Testung ist nicht notwendig. Sie müssen sich nicht absondern.
Sie haben typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion.

Lassen Sie sich umgehend auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen.

Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach Vornahme der Testung absondern. Personen, die sich eigenständig mittels eines Selbsttests positiv getestet haben, müssen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich die Personen in jedem Fall absondern. Verdachtspersonen sind verpflichtet, ihre Hausstandsangehörigen über den Verdacht auf eine Infektion zu informieren und auf das Gebot zur Kontaktreduzierung hinzuweisen.
Das vorliegende Testergebnis Ihres PCR-Tests ist:
Ihr Testergebnis ist negativ. Somit sind Sie keine mit SARS-CoV-2 infizierte Person.

Eine Absonderung ist nicht notwendig.
Ihr Testergebnis ist positiv. Somit sind Sie eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person.

Für Sie gelten die Vorschriften einer Positiv getesteten Person. Setzen Sie zwingend Ihre Quarantäne fort.
Sollten Sie sich vertippt haben, müssen Sie das Formular noch einmal öffnen.