Meldebogen gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für
Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 14. Juli 2020
an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
03501 515 - 2466
03501 515 - 2477
Füllen Sie bitte für jede in den Landkreis eingereiste Person ein gesondertes Formular aus.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Der Meldebogen ist von Einreisenden in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auszufüllen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem aktuell laut Robert-Koch-Institut ausgewiesenen
Risikogebiet
aufgehalten haben.
Zu beachten ist, dass die Bundesregierung fortlaufend prüft, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu
kurzfristigen Änderungen
, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor Einreise in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ob Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem der Risikogebiete aufgehalten haben.
In diesen Fällen müssen Sie sich in Quarantäne begeben
. Bitte beachten Sie die Ausnahmeregelungen in der Verordnung.
Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Testung. Im Falle eines negativen Testergebnisses erfolgt die Aufhebung der Quarantäne.
Link zur Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung:
Link zu den aktuellen Risikogebieten laut Robert-Koch-Institut:
Nachweis des Aufenthalts in einem Risikogebiet laut Robert-Koch-Institut:
Die Datenschutzhinweise auf der Internetseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz
-Osterzgebirge habe ich gelesen und stimme diesen zu.
Liegen bei Ihnen folgende typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor?