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1. Antragsteller
Unternehmen*:
Rechtsform/Handelsregisternummer*:
PLZ/Ort*:
Straße*:
Telefon:
Ansprechpartner/in*:
E-Mail*:
2. Erforderliche Unterlagen zur Antragsberechtigung
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Anmeldung beim Finanzamt
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Bankverbindung
IBAN*:
Kreditinstitut*:
ANTRAG AUF SOFORTHILFE
(bitte Dokumente wenn möglich im PDF-Format hochladen)
gemäß dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kunst und Tourismus zur Unterstützung von Tourismusunternehmen aufgrund des Waldbrandes in der Sächsischen Schweiz
Felder, welche mit einem Sternchen * gekennzeichnet sind, sind zwingend auszufüllen.
BIC*:
3. Umfang der Förderung
3.1 Mein Unternehmen hat mind. eine Betriebsstätte in einem der nachfolgenden Orte:
Bitte wählen Sie*:
Umfang der Soforthilfe
Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Stolpen, Struppen oder Wehlen
3.2 Mein Unternehmen hat mind. eine Betriebsstätte in:
Bitte wählen Sie*:
Umfang der Soforthilfe
Bad Schandau oder Sebnitz
3.1. Beschäftigte*
Hiermit bestätige ich, dass an einem Tag im Zeitraum vom 25. Juli 2022 bis 19. August 2022 mindestens 30 Beschäftigte in meinem Unternehmen angestellt waren.
3.2. Betriebsstätten*
Ich bestätige, dass mein Unternehmen mindestens 3 Betriebsstätten betreibt, eine davon in Bad Schandau oder Sebnitz.
Die entsprechenden Nachweise gelten als Leistungsvoraussetzung und sind dem Antrag beizufügen.
Zutreffendes bitte auswählen bzw. ankreuzen.
1) Teilzeitkräfte sind als Vollzeitkräfte hochzurechnen.
September 2022
1)
bisher "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung"
Kontoinhaber/in*:
Durch Klick auf "Abschließen und Versenden" werden Ihre Daten sicher und verschlüsselt an den Empfänger übertragen. Änderungen sind nicht mehr möglich.









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4. Erforderliche Nachweise im Zusammenhang mit dem Umsatzrückgang sind:
Nachweis über Umsatz im Referenzmonat August 2019
Der Umsatz für August 2022 beträgt EUR
Nachweis Liquiditätsbedarf
5. Sonstige Erklärungen des Antragstellers
Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung des Waldbetretungs-
verbotes 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist.
Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht.
Ich bestätige, dass ich der Bewilligungsbehörde auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stelle.
Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche und unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverlolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.
Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe.
Der Umsatzrückgang zum Referenzmonat August 2019 und/oder September 2019 ist auf Stornierungs- und Buchungsrückgänge zurückzuführen.
Ich erkläre, dass Vermögenswerte, aus denen kurzfristig Liquidität gewonnen werden kann (Barreserven, Depots, Bankkonten, u. ä.), nicht bestehen.
Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs-, Versicherungsleistungen, andere Fördermaß-
nahmen) erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss.
Bitte laden Sie Dokumente wenn möglich im PDF-Format hoch.
Nachweis über Umsatz im Referenzmonat September 2019
Der Umsatz für September 2022 beträgt EUR
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Hiermit versichere ich, dass mein Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren keine Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl.C 202 vom 7.6.2016, S. 1) im Sinne folgender Verordnungen erhalten hat bzw. im Falle einer Beantragung der darin benannte Schwellenwert nicht erreicht wird:

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) geändert worden ist.
Hiermit versichere ich, dass mein Unternehmen bis zum 26. Juli 2022 kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (veröffentlicht im Amtsblatt der EU 2014/C 249/01 vom 31. Juli 2014) bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014) war.
Voraussetzung für die Soforthilfe ist ein Liquiditätsbedarf, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 entstehen kann. Die Leistung muss dabei zur Deckung der allgemeinen Betriebsausgaben erforderlich sein.



Nutzen Sie zur Darstellung der Liquidität die folgende Berechnungshilfe:
Feld zum Hochladen der ausgefüllten Berechnungshilfe: