Der/Die Antragsteller/-in bzw. Unternehmer/-in erklärt, dass ihm/ihr bekannt ist:
- dass er/sie zur Führung der Geschäfte bestellte Person den Betrieb tatsächlich führen muss,
- dass eine adäquate Vergütung zu erfolgen hat (Diese ist durch Lohnabrechnung nachzuweisen),
- dass Sozialabgaben und Lohnsteuer für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person abzuführen sind,
- dass die zur Führung der Geschäfte bestellte Person Zeichnungsbefugnis für alle Belange des Unternehmens hat und somit für den Betrieb Verträge abschließen kann, aus denen weitere Verpflichtungen für den Antragstellter/Unternehmer entstehen können, für die er mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann,
- dass, sollte sich die zur Führung der Geschäfte bestellte Person als unzuverlässig erweisen oder eine der anderen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG nicht mehr erfüllen, ein Verfahren zum Widerruf der Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit PKW und Kraftomnibussen eingeleitet werden kann.
Die zur Führung der Geschäfte bestellte Person erklärt, dass ihr bekannt ist:
- dass sie im Rechts- und Geschäftsverkehr des Unternehmens aufzutreten hat (Behördengänge, Vertragsabschlüsse etc.),
- dass es zum Widerruf der Genehmigung führen kann, wenn sie die Geschäfte nicht tatsächlich führt oder die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG nicht mehr erfüllt. Sollte sie selbst auch im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG sein, kann auch diese wegen persönlicher Unzuverlässigkeit widerrufen werden.