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Name:
Vorname:


Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Referat Verkehrsrecht
Postfach 10 02 53/54
01782 Pirna
Antrag auf Erteilung einer


Eingangsvermerk:
1. Antragstellendes Unternehmen
Firma:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Rechtsform:
Adresszusatz:
Handelsregistereintrag (falls vorhanden):
Registergericht:
Register-Nr.:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Adresszusatz:
1.1 Ort der Niederlassung
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Adresszusatz:
1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne (soweit abweichend von 1.1)
Telefon:
Fax:
E-Mail:
1.3 Weitere Niederlassungen
Sind für das Unternehmen weitere Niederlassungen errichtet?
für den Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
für den grenzüberschreitenden Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
2. Antragsstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft (geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)



Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Adresszusatz:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Titel:
Geburtstag:
Geburtsort:
Geburtsstaat:
Staatsangehörigkeit:
Stellung im Unternehmen:
Nummer der Bescheinigung der fachl.
Eignung (soweit gleichz. Verkehrsleiter)





Geschlecht
A.
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Adresszusatz:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Titel
Geburtstag:
Geburtsort:
Geburtsstaat:
Staatsangehörigkeit:
Stellung im Unternehmen:
Nummer der Bescheinigung der fachl.
Eignung (soweit gleichz. Verkehrsleiter)





Geschlecht
B.
Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben, ggf. in einer ergänzenden Anlage.

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,
Datum
Unterschrift
Ort
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Adresszusatz:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Titel
Geburtstag:
Geburtsort:
Geburtsstaat:
Staatsangehörigkeit:
Stellung im Unternehmen:
Nummer der Bescheinigung der fachl.
Eignung (soweit gleichz. Verkehrsleiter)





Geschlecht
2.2 Angaben über den Verkehrsleiter
(diese Angaben sind nur zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist)
2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen
Tätigkeit als Verkehrsleiter in weiteren Unternehmen (bitte ankreuzen)
3. Anzahl der Fahrzeuge
Anzahl der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger 3,5 t übersteigt:
4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien
Anzahl der beantragten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien:
5. Bestätigung der Unterschrift
Hiermit wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben richtig sind:
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Stand: 25.04.2023
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz
Hinweise zum Datenschutz:

Die Verwaltungsbehörde ist nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates verpflichtet, Angaben über Inhaber von Berechtigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie über die Personen der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter und des Verkehrsleiters  in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs einschließlich Angaben über die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Vekehrsleiters nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 an die Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Güterverkehr zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 2 Abs. 3 VUDat-DV in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 aufgeführten Informationen im öffentlich zugänglichen Bereich der Verkehrsunternehmensdatei gespeichert und für Jedermann über das Internet unter www.verkehrsunternehmensdatei.de einsehbar sind.
Die Verwaltungsbehörde ist im Falle der Untersagung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften nach § 17 Absatz 5 Satz 2 GüKG verpflichtet, die Untersagung mit Identifizierungsdaten über die Person des Betroffenen an das Bundesamt für Güterverkehr als nationale Kontaktstelle nach Artikel 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu übermitteln.
Das Bundesamt für Güterverkehr ist als nationale Kontaktstelle nach Maßgabe des § 17 Abs. 5 Satz 1 GüKG verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagt hat, an nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedsstaaten zu erteilen, sofern dies für die Prüfung von Berufszugangsvoraussetzungen erforderlich ist.
Kenntnis genommen:
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Datum
Unterschrift
Ort
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