unterer Randbereich 10 mm
© Landratsamt Bautzen 08/2021
Zum Drucken des Formulars (z.B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
Antrag auf gemeinsame Nutzung von
Abfallbehältern durch benachbarte
Grundstücke
Landratsamt Bautzen
Abfallwirtschaft
Macherstraße 55
01917 Kamenz
1. Anzahl der betroffenen Grundstücke
Anzahl der Wohneinheiten (Grundstück A)
Kassenzeichen Grundstück A
gewünschte Anzahl eintragen
Anzahl der Personen (Grundstück A)
2. Grundstücksbeschreibung
Anzahl der Wohneinheiten (Grundstück B)
Kassenzeichen Grundstück B
Anzahl der Personen (Grundstück B)
Entsprechend § 11 Abs. 10 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen vom 24.06.2010 beantragen wir für folgende benachbarte Grundstücke die gemeinsame Nutzung der/s vorgenannten Abfallbehälter/s. Die Bedingungen für benachbarte Grundstücke nach § 2 Abs. 6 vorgenannter Satzung werden eingehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anliegen erst bearbeitet werden kann, wenn Ihr Formular unterschrieben beim Landratsamt Bautzen eingegangen ist.
unterer Randbereich 10 mm
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3. Die Gebührenveranlagung erfolgt vollständig für alle vorbezeichneten Grundstücke auf einem
Bescheid. Die Bekanntgabe des Gebührenbescheides mit Wirkung für/gegen alle Beteiligten
soll erfolgen an:
Unterschrift des Gebührenbescheidempfängers
4. Die Bedingungen für die Bereitstellung und Abfuhr der Abfallbehälter gemäß § 11 der Abfall-
wirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen werden von den Antragstellern gemeinsam erfüllt.
Ansonsten gelten die Bestimmungen der vorgenannten Satzung.
Unterschrift Grundstück A
Unterschrift Grundstück B
Unterschrift Grundstück C
Die Informationen der Abfallwirtschaft nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
Anzahl der Wohneinheiten (Grundstück C)
Kassenzeichen Grundstück C
Anzahl der Personen (Grundstück C)
Die Eigentümer aller vorgenannten Grundstücke sind nach § 44 Abs. 1 Satz 1 AO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2 b) SächsKAG in Verbindung mit § 4 Abs. 10 Abfallgebührensatzung des Landkreises Bautzen vom 24.06.2010 Gesamtschuldner der Abfallgebühren. Jeder von Ihnen kann vom Landkreis auf den Gesamtbetrag der Gebühren herangezogen werden.