Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines
Abfallbeauftragten für kleinere Rücknahmestellen
nach § 9 Abs. 1 BattG (Batteriegesetz) für Verpflichtete
nach § 2 Nr. 2h AbfBeauftrV (Abfallbeauftragtenverordnung)
Antrag auf Befreiung von der Pflicht
zur Bestellung eines Abfallbeauftragten
nach § 7 Abfallbeauftragtenverordnung
1. Angaben zum Antragsteller
Firma
(Name/Gesellschaftsform)
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Telefon
Fax
Rücknahmestelle nach § 9 BattG
Ansprechpartner im
Unternehmen
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
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Vorname
E-Mail
Wir sind Vertreiber von Fahrzeugbatterien. Als solche sind wir gemäß § 9 Abs. 1 BattG zur Rücknahme von Fahrzeug-Altbatterien vom Endnutzer verpflichtet.

Wir sind keinem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt. Damit ergibt sich für uns die Verpflichtung, einen Abfallbeauftragten nach § 2 Nr. 2 h AbfBeauftrV zu bestellen.

Wir beantragen hiermit beim Landratsamt Bautzen, uns gemäß § 7 AbfBeauftrV von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten zu befreien.

Absender
Name
Straße
PLZ
Land
Ort
Zum Drucken des Formulars (z.B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
2. Begründung für die Freistellung (siehe § 7 AbfBeauftrV)
Hiermit werden die Angaben bestätigt.
Unterschrift eines Unterschriftsberechtigten der Rücknahmestelle
Datum
Hinweis
Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 AbfBeauftrV ist eine
gebührenpflichtige Amtshandlung.
Die Informationen der Abfallwirtschaft nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
Schilderung des Einzelfalls:

Hier kann insbesondere auf die Größe der Rücknahmestelle, die durchschnittliche Masse der zurück-

genommenen Fahrzeug-Altbatterien, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens und die Wahrscheinlichkeit der Realisierung von Umweltrisiken Bezug genommen werden.

Zudem ist der weitere Entsorgungsweg darzustellen.

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