Sperrmüll-Online-Antrag
Hinweise
Im folgenden können Sie einen Antrag auf Abholung des Sperrmülls stellen.
Wer ist berechtigt, Sperrmüll abholen zu lassen?
Jeder gebührenzahlende Haushalt ist berechtigt, maximal einmal pro Jahr bis zu 4 m³ Sperrmüll ohne zusätzliche Gebühren abholen zu lassen.
Sofern Sie in diesem Kalenderjahr bereits eine Sperrmüllabholung beantragt haben oder es sich um ein Gewerbegrundstück bzw. Garten oder Garage handelt, können Sie einen Kostenpflichtigen Container bestellen. Nutzen Sie dann bitte das folgende Formular:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LRABZ_00009&formtecid=11&areashortname=14272
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Abfälle, die im Haushalt anfallen, aber aufgrund ihrer Größe nicht in der Restabfalltonne entsorgt werden können. Bauabfälle sind kein Sperrmüll!
Eine ausführliche Liste zu den Abfallarten und der jeweiligen Entsorgung finden Sie im Abfall-ABC des Landratsamtes:
https://www.landkreis-bautzen.de/abfall-abc.php
Wo erfolgt die Abholung?
Die Abholung erfolgt an einer frei zugänglichen Stelle an der Grundstücksbegrenzung oder dem Tonnenstellplatz. Eine Abholung aus Gebäuden erfolgt nicht. Privatgrundstücke werden nicht befahren.
Wie erfolgt die Terminbenachrichtigung?
Bitte geben Sie im folgenden Ihre E-Mail-Adresse an. Ihnen wird nach Abschluss des Antrags eine Eingangsbestätigung angezeigt und zusätzlich per E-Mail zugestellt. Schauen Sie regelmäßig in Ihrem Posteingang sowie dem Spamordner nach, da die Terminbenachrichtigung bei Angabe einer E-Mail-Adresse ebenfalls vorrangig auf diesem Weg erfolgt.
Datenschutzhinweise
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1. Angaben zum Antragsteller
Anrede *
Frau
Herr
Nachname *
Vorname *
Straße *
Hausnummer *
Postleitzahl *
Ort *
Ortsteil
E-Mail*
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe der E-Mail-Adresse. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung sowie die Terminmitteilung durch den Entsorger erfolgen über die angegebene E-Mail-Adresse!
Telefon *
PK-Nummer (sofern bekannt)
(üblicherweise bei Groß- und Gewerbekunden)
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2. Angaben zu den Gegenständen
Folgende Gegenstände werden für die Sperrmüllabfuhr angemeldet:
Möbel und sperrige Gegenstände
Metallgegenstände
Elektroaltgeräte
Möbel und sperrige Gegenstände - Was? *
400/400 Zeichen verbleiben
Metallgegenstände - Was?*
200/200 Zeichen verbleiben
Elektroaltgeräte - Was?*
300/300 Zeichen verbleiben
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3. Anmerkungen des Antragstellers
Geben Sie hier Ihre Anmerkungen oder Hinweise ein: (z.B. Zeiten, wann Sie verhindert sind)
Anmerkungen/Hinweise
400/400 Zeichen verbleiben
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Zusammenfassung, Textobjekt muss control_page heißen!
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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
E-Mail: abfallwirtschaft@lra-bautzen.de
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