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Absender
Name*
Straße*
PLZ*
Land*
Ort*
Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
© Landratsamt Bautzen 05/2022
Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordungsamt
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Antrag auf Verkehrswertgutachten
Hiermit wird die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen, entsprechend §§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und Sächsischer Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 geändert, beantragt.

Eingangs-Nr. (intern)
Antragsnummer (intern)
1. Antragsteller
Straße*
Haus-Nr.*
PLZ*
Ort*
Ortsteil
Name*
Vorname*
Telefon*
E-Mail*
* Pflichtfeld
Ich beantrage als (zutreffendes bitte ankreuzen) :
2. Antragsteller
Straße*
Haus-Nr.*
PLZ*
Ort*
Ortsteil
Name*
Vorname*
Telefon*
E-Mail*
akad.
Grad
Ich beantrage als (zutreffendes bitte ankreuzen) :
akad.
Grad
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* Pflichtfeld
Zweck des Verkehrswertgutachtens
Angaben zum Bewertungsobjekt
Gemeinde*
Gemarkung*
Fläche
Anschrift
Nutzung/Gebäudeart
Altlastenhinweis
Wertermittlungsstichtag*
Wohnfläche
Nutzfläche
Baujahr
Sanierungsjahr(e)
Grundbuchblatt*
Flurstück*
Bemerkung zur Nutzung*
(m
2
)*
(m
2
)
(m
2
)
Ich/Wir beantrage/n
Ausfertigungen des Verkehrsgutachtens (bitte in das Kästchen eintragen)
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* Pflichtfeld
Erschließung
Eigentümer laut Grundbuch
Anschrift, Tel. -Nr., ggf. E-Mail-Adresse
Angaben bei Wohnungs- und Teileigentum
Anschrift und Tel.-Nr. der
Hausverwaltung
Sondereigentum an z.B.
Wohnung Nr., PKW-Stellplatz Nr., Tiefgarage Nr.
Sondernutzungsrechte an z.B.
PKW-Stellplatz Nr., Tiefgarage Nr., Gartenfläche
Jahr der Aufteilung
gebildete Instandhaltungsrücklagen
Instandhaltungsmaßnahmen
innerhalb der letzten 15 Jahre
(Beschlüsse zum Gemeinschaftseigentum
bitte beifügen)
Hinweise auf Rechte und Belastungen, die im Grundbuch vermerkt sind (Verträge bitte beifügen)
Wohnungsrecht
Nießbrauchrecht
Wegerecht
Leitungsrecht
sonstiges
Hinweise auf Rechte und Belastungen, die nicht im Grundbuch vermerkt sind bzw. die schuldrechtlich geschlossen wurden (Verträge bitte beifügen)

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Dem Antrag sind folgende Unterlagen bei Abgabe beizufügen
· aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)

· ggf. Miet- und/oder Pachtverträge, Mietaufstellung

· Bauunterlagen (Grundrisse und Schnitte, Flächenberechnungen)

Wichtige Informationen und Hinweise
Um den Gutachtenantrag bearbeiten zu können, bitten wir, den vorliegenden Antrag vollständig auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen als Kopie beizufügen. Für Originale kann keine Gewähr übernommen werden.

Für die Erstellung des Gutachtens sind Besichtigungen des Grundstückes notwendig. Den Besichtigungstermin geben wir Ihnen rechtzeitig schriftlich oder telefonisch bekannt. Wir bitten Sie deshalb zu veranlassen, dass zu den angegebenen Zeitpunkten der Wertermittlungsgegenstand zugänglich und Sie oder eine sonstige mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Person anwesend und informiert ist. Eine eventuelle Verlegung des Termins müsste uns mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass eine vergebliche Anfahrt des Grundstücks mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden ist.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel nach ihrem zeitlichen Eingang. Für sonstige Auskünfte, insbesondere bei der Antragstellung, stehen wir während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.

Erklärung des/r Antragstellenden

Ich übernehme die Gebühren und Auslagen nach der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Bautzen.

Mir ist bekannt, dass alle Eigentümer des Grundstückes/Rechtes nach § 193 Absatz 4 BauGB Anspruch auf eine Abschrift des Gutachtens haben. Der Gutachterausschuss sendet diese auf meine Kosten an den/die auf Seite 1 aufgeführten Eigentümer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme der im folgenden Link enthaltenen Datenschutzinformationen.

Unterschrift
Erklärung des/r Eigentümers bzw. Teileigentümers

Mir ist bekannt, dass für die Erstellung von Gutachten eine Auskunfts- und Vorlagepflicht gemäß § 197 BauGB besteht und der Gutachterausschuss zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Ich bin als Eigentümer/Teileigentümer damit einverstanden, dass der Gutachterausschuss zum Zwecke des beantragten Gutachtens Einblick in die Akten des Bauaufsichtsamtes, die Unterlagen der Gebäudeversicherung, das Grundbuch und das Liegenschaftskataster nimmt und Auskünfte über grundstücksbezogene Angaben beim Finanzamt und Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation einholt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme der im folgenden Link enthaltenen Datenschutzinformationen.

Unterschrift
Ort, Datum
Ort, Datum