Antrag 2G-Optionsmodell nach § 6a SächsCoronaSchVO vom 22.09.2021
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Hinweise
Mit diesem Formular beantragen Sie die Nutzung des 2G-Optionsmodells nach § 6a SächsCoronaSchVO vom 21.09.2021 für Ihre Einrichtung oder Veranstaltung. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Der Antrag bezieht sich zunächst auf die Geltungsdauer der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung bis 20. Oktober 2021.
- Das 2G-Optionsmodell ist nicht möglich für Geschäfte und Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern gleichzeitig.
Was bedeutet das "2G-Optionsmodell"?
Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung führt für zahlreiche Einrichtungen und Angebote ab einer Inzidenz laut RKI über 35 (an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen) eine 3G-Regelung ein. Dies bedeutet, dass diese mit bestimmten Auflagen nur durch Getestete, Geimpfte oder Genesene in Anspruch genommen werden können. Bestimmte Einrichtungen, Veranstaltungen und Angebote können hier aber auch ein 2G-Modell mit Zugang nur für vollständig Geimpfte und Genesene (PCR-Nachweis, min. 28 Tage und max. 6 Monate alt) anbieten. Dann entfallen sämtliche Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen und die Maskenpflicht.
Die 2G-Option kann beantragt werden für:
- Innengastronomie
- Veranstaltungen und Feste in Innenräumen
- Sport im Innenbereich
- Hallenbäder und Saunen
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
- Großveranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 5.000 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern
- touristische Bahn- und Busfahrten
- Diskotheken, Bars, Clubs im Innenbereich
- Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich
Besucher, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können 2G-Angebote auch ohne Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus nutzen. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen über einen negativen Testnachweis verfügen und während der Tätigkeit einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Wichtig:
Eine 2G-Pflicht gilt bei der Überlastungsstufe der Corona-Schutz-Verordnung, also wenn die Corona-Bettenauslastung bzw. die Corona-Hospitalisierungsquote bestimmte Werte übersteigt. Dann gelten auch für 2G-Angebote Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen.
Wie läuft das Verfahren?
Sofern von der 2G-Option Gebrauch gemacht werden soll, ist dies dem Gesundheitsamt Bautzen drei Werktage vorher anzuzeigen. Eine frühere Anzeige wird aufgrund der verfügbaren Personalkapazitäten dringend empfohlen. Die Anzeige ist über dieses Formular möglich, darin werden Angaben zum Angebot, Ansprechpartner und dem Einlassmanagement abgefragt.
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1. Angaben zur Einrichtung/Veranstaltung
Mein Antrag betrifft eine EINRICHTUNG
Mein Antrag betrifft eine VERANSTALTUNG
Name *
Straße *
Hausnummer *
Postleitzahl *
Ort *
Ortsteil
Angebot aus dem Bereich:
Gastronomie
Sport
Kultur
touristische Bahn-/Busfahrten
Diskotheken/Clubs
Kunst-/Musik-/Tanzschulen
sonstiges
sonstiges *
Datum und Zeitraum:
Es handelt sich um ein ständiges (dauerhaftes oder regelmäßiges) Angebot
Es handelt sich um eine einzelne Veranstaltung
Startdatum *
Startzeit *
Enddatum *
Endzeit *
ab:
Startdatum *
Besucherhöchstkapazität:
Besucherhöchstkapazität *
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2. Angaben zum Ansprechpartner
Anrede *
Frau
Herr
Nachname *
Vorname *
E-Mail *
Telefon *
Mobil
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3. Angaben zur Zutrittskontrolle
Kontrollmaßnahmen zur Sicherung des Zutritts nur für Personen, die über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen:
Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus
Einlasskontrolle durch Personal
Einlasskontrolle durch automatisierten Checkpoint mit Schranke oder akkustischen bzw. optischen Signalen
andere
welche:
andere Kontrollmaßnahmen *
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4. Angaben zur Kontakterfassung
Art und Weise der Kontakterfassung:
Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus
Corona-Warn-App (Check-In-Funktion via QR-Code - empfohlen)
Luca-App
analog
Online-Tickets mit Kontakterfassung
sonstiges
sonstiges *
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Zusammenfassung, Testobjekt muss control_page heißen!
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