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1. Angaben zum Projektträger
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Vertretungsbefugnis/Zeichnungsbefugnis
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Telefon
E-Mail
Ansprechpartner für die Durchführung
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Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
Landratsamt Bautzen
Sozialamt

lieblingsplaetze@lra-bautzen.de
Antrag auf Förderung aus dem
Sonderförderprogramm
Sachsen barrierefrei 2030
Bezeichnung der Maßnahme
2. Angaben zur Maßnahme
nach der Richtlinie Investitionen Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.03.2020 zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019
Maßnahmeort
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Zielgruppe/n des Objektes
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Beschreibung der Maßnahme (ggf. als Anlage beifügen)
Geplanter Durchführungszeitraum (Hinweis: max. bis zum 31.12. des Förderjahres)
von
bis
Eigentumsverhältnisse
3. Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Hinweise
Wenn der Träger dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben.

Bei Baumaßnahmen sind die Ausgaben nach den Kostengruppen 300 bis 700 der DIN 276 zuwendungsfähig.

Die Höhe der Zuwendung beträgt lt. Förderprogramm maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme muss sichergestellt sein.

Gesamtkosten
EUR
lt. beiliegendem Kostenangebot (nach DIN 276)
davon entfallen auf den zur Förderung beantragten Abschnitt zuwendungsfähige Kosten der Kostengruppen 300-700 der DIN 276
Finanzierung
EUR
beantragte Zuwendung aus dem Sonderförderprogramm
"Sachsen barrierefrei 2030"
andere Zuwendungen Dritter/Drittmittel
Eigenmittel (mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten)
Voraussichtliche Gesamtfinanzierung
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4. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt, dass

·  die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Erst nach Entscheidung der Bewilligungsbehörde oder nach Bestätigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns kann tatsächlich begonnen werden. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu sehen.

·  die Maßnahme nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung beantragt und ausgeführt wird.

·  in den angegebenen zuwendungsfähigen Kosten keine Kosten enthalten sind, die den Kostengruppen 100 (Grundstück) und 200 (Herrichten und Erschließen) der DIN 276 zuzuordnen sind.

·  er für diese Maßnahme zum Vorsteuerabzug nach & 15 UStG

·  er die Nutzungsrechte seiner eingereichten Bilder (Ist-Zustand vor und nach der Umsetzung) an das Landratsamt Bautzen und an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt überträgt.

·  die Vorschriften zum barrierefreien Planen und Bauen eingehalten werden. Die Umsetzung der Maßnahme hat unter besonderer Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der DIN 18040 Teil 3 Barrierefreies Bauen - Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen.

·  die Eigenmittel in Höhe von 10% eingesetzt werden.

5. Beigefügte Unterlagen
Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer des entsprechenden öffentlichen Raumes ist:
·  Nachweis als Betreiber (Pachtvertrag) und die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung der Baumaßnahme unter Beachtung der Zweckbindungsfrist (5 Jahre).

Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
·  Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme (Hinweis: Wir empfehlen die Einholung mehrerer Kostenangebote - i.d.R. 3 Kostenvoranschläge und weisen darauf hin, dass die einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts zu beachten sind.

·  Bilder/Fotos des Ist-Zustandes des zu fördernden öffentlichen Raumes in Bezug auf die zu beseitigende Barriere (Bitte digital zusenden an: lieblingsplaetze@lra-bautzen.de)