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Absender
Name*
Straße*
PLZ*
Land*
Ort*
Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
© Landratsamt Bautzen 12/2021
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf Unterbringung im Wohnheim
Landratsamt Bautzen
Schulamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Gemäß der Satzung des Landkreises Bautzen über die
Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung
der Wohnheime in Trägerschaft des Landkreises Bautzen
Straße *
Haus-Nr.*
PLZ*
Ort*
Ausbildungsberuf
(nur für Berufsschüler)
Schule/Klasse
1. Angaben des Auszubildenden/Schülers
Telefon*
Geburts-
datum*
Name*
Vorname(n)*
Ortsteil
Geschlecht des Auszubildenden/Schülers
E-Mail *
Schulart
Block
Vorname(n)
PLZ, Ort
Telefon
2. Angaben der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten
Name
Straße, Haus-Nr.
1
2
E-Mail-Adresse
(optional)
* Pflichtfelder
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© Landratsamt Bautzen 12/2021
Die Bereitstellung eines Wohnheimplatzes erfolgt für maximal ein Schuljahr. Eine Folgenutzung bedarf einer erneuten Antragstellung.
Ort, Datum
Unterschrift des Nutzers
Unterschrift Eltern/Personensorgeberechtigte
Gewünschter Einzugstermin*
Gewünschter Auszugstermin*
Informationen nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter  
3. Gewünschtes Wohnheim und Zimmer (bitte ankreuzen)
Bautzen:
Kamenz:
Radeberg:
Der Wohnheimplatz wird während folgender Ausbildungsabschnitte benötigt:
4. Schriftliche Übernahmeverpflichtung
Die Gebühren für den Wohnheimplatz sollen durch:
übernommen werden.
Hiermit verpflichtet sich der unter 4. festgelegte Gebührenschuldner verbindlich zur Übernahme der Gebühren für den Antragsteller (falls abweichend von Nutzer oder Eltern/Personensorgeberechtigten verpflichtend anzugeben):

Name und Anschrift Gebührenschuldner
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Name
Vorname(n)
Ortsteil
Ort, Datum
Ansprechpartner
Stempel und Unterschrift
Die hiermit erteilte schriftliche Übernahmeverpflichtung ist jederzeit mit einer Frist von vier Wochen widerrufbar. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

Mit Widerruf der schriftlichen Übernahmeverpflichtung durch den Ausbildungsbetrieb oder eine andere Person (nicht Eltern/Personensorgeberechtigte) geht die Pflicht zur Zahlung der Gebühren auf den Nutzer bzw. im Fall von minderjährigen Nutzern auf die Eltern/Personensorgeberechtigten über.

Die Entscheidung über die Bereitstellung eines Wohnheimplatzes erfolgt nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch schriftlichen Bescheid. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Einzelheiten über die Benutzung der Wohnheime sind in der jeweiligen vom Schulamt des Landkreises Bautzen erlassenen Hausordnung geregelt.

* Pflichtfelder