Anzeige eines Verstoßes gegen das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)

Hinweise
Zeigen Sie einen Verstoß gegen das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) an. Die Anzeige muss zeitnah, spätestens nach dreimonatiger Säumnis erfolgen. Anzeigen zum Ende des Schuljahres sind meist nicht zweckdienlich.
Bitte halten Sie eventuell notwendige Nachweise als PDF-Datei bereit.
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Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
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