Um vom Ausländeramt in das Jobcenter zu wechseln, ist zunächst kein eigener Antrag notwendig. Der Antrag gilt per Gesetz als gestellt, sofern bisher Leistungen vom Ausländeramt bezogen wurde. Im weiteren Verfahren wird das Jobcenter weitere Daten erheben und einen Leistungsbescheid ausstellen. Das benötigt aber noch ein wenig Zeit.
Wichtig ist aber, dass das Jobcenter folgende Daten von Ihnen erhält:
- Die Erlaubnis, dass das Ausländeramt Ihre Daten an das Jobcenter geben darf.
- Eine Bankverbindung in Deutschland.
- Eine Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese Daten können Sie hier auf den folgenden Seiten eingeben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Leistungen für Kinder zu beantragen.