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© Landratsamt Bautzen 08/2021
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf Löschung von Baulasten
gemäß § 83 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
Gemarkung
laufende Nummer
2. Belastetes Flurstück
Flurstück
Ort
Ortsteil
PLZ
Baulastenverzeichnis von
lfd.
Name
Eigentümer (bitte alle Eigentümer angeben, ggf. Anlage verwenden)
Anschrift
Zustimmung
Unterschrift
1.  Antragsteller
Telefon
Straße
PLZ
Firma
Vorname
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
E-Mail
Name
akad.
Grad
3. Begünstigtes Grundstück
Gemarkung
Flurstück
Ort
Ortsteil
PLZ
(für weitere bitte Anlage verwenden)
4. Begründung zum Antrag
Unterschrift des Antragstellers
Rechtsgrundlage für die Löschung einer Baulast bildet § 83 Abs. 3 SächsBO:

"Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam."

Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Löschung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis nach dem aktuell geltenden Sächsischen Kostenverzeichnis für den Antragsteller kostenpflichtig ist, sofern keine Gebührenbefreiung nach § 12 Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) vorliegt oder Kostenübernahme durch einen Dritten erklärt wird.

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Ort, Datum
lfd.
Name
Eigentümer (bitte alle Eigentümer angeben, ggf. Anlage verwenden)
Anschrift
Zustimmung
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