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Firma:
Antragsteller: *
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
Pflichtfelder:
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Antragsteller ist:
*
oder
Vorname:
Name:
Straße, Nr.: *
PLZ, Ort: *
Telefon: *
Fax:
E-Mail:
Antragsdatum: *
Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird hiermit eine Ausnahmegenehmgiung beantragt:
Name des Fahrzeughalters: *
genaue Bezeichnung des Unternehmens: *
Anschrift des Unternehmens: *
Lkw:
Anhänger:
Zugmaschine:
Auflieger:
Ersatzfahrzeug 1 :
Ersatzfahrzeug 2 :
Kennzeichen
Weitere Kennzeichen
Gewicht in t
Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:
Art des Gutes: *
Gewicht des Gutes (kg) : *
von: *
Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle








nach: *
Empfangsort









über: *
genauer Beförderungsweg










Zeitraum: *
bis:
am:
Die Leerfahrt beginnt in:
von:
am:
Ausführliche Begründung des Antrages: *
Beilagen und Begründung der Dringlichkeit des Transportes:
b) Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung der Deutschen Bundesbahn über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
c) für grenzüberschreitenden Verkehr im Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen,
d) Kreaftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung). Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Nur für Dauergenehmigung !
=> Außerdem ein Nachweis der Dringlichkeit! (z.B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer).
Wurde bereits bei einer anderen Behörde um eine Ausnahmegenehmigung nachgesucht?
wenn ja, welche Behörde:
Nummer des Bescheides:
Upload mehrere Kennzeichen
Upload Fahrzeugpapiere
Hinweis: bitte verwenden Sie bei der Benennung Ihrer Anlagen keine Sonderzeichen
Tourenplan
Hinweise
Die nachstehenden Hinweise für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 30 ABs. 3 StVO) sind zu berücksichtigen:

Grundsätze

Bei Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken. Es können z.B. folgende Gründe maßgebend sein:

a.  Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
b.  termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen,
c.  Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- und Verkehrseinrichtungen,
d.  Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genussmitteln und Getränken,
e.  Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren, (auch mit Anhänger),
f.  Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten,
g.  Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen,
h.  Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumente).



Ausnahmen können auch für Lastkraftwagen bis zu 2,8 t zul. Gesamtgewicht mit Anhänger erteilt werden.

Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Abs. 3 StVO. Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, sowiet das aus verkehrlichen Gründen geboten ist.

Mindestmotorleistung

Ausnahmegenehmigung dürfen nur für Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 4,4 kw (6 PS) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängerlast erreichen.

Grenzüberschreitender Verkehr

Ausnahmegenehmigung für den grenzüberschreitenden Verkehr dürften nur erteilt werden, wenn feststeht, dass die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von LKW-Ladungen besetzt sind.