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© erstellt durch die Stadtverwaltung Görlitz
Antragsteller/in:
Firma
Vorname
Straße
Hausnr.
PLZ
Ort
Verantwortlicher Bauleiter / Ansprechpartner
Telefax
Antrag auf Erteilung*
Stadtverwaltung Görlitz
Dezernat II
Bau- und Liegenschaftsamt
SG Straßenverkehr
Hugo-Keller-Straße 14
Postfach 300131
02806 Görlitz
Name
Telefon
Vorname
Straße
Hausnr.
PLZ
Ort
Telefax
Name
Telefon
Bauherr / Auftraggeber
(Nachweis beifügen)
Vorname
Straße
Hausnr.
PLZ
Ort
Telefax
Name
Telefon
Betroffene/r Straße / Platz / Hausnummer
Straße / Platz / Hausnummer
Ende der Sondernutzung / Veranstaltung
Beginn der Sondernutzung / Veranstaltung
Art der Arbeiten*
Gehwegausbau
Radwegausbau
Parkstreifenausbau
Entwässerung
Wasserversorgung
Stromversorgung
Durchlaufgerüst
Fassadengerüst
* Zutreffendes bitte ankreuzen!
Für Fragen:

Telefon:+49 3581 67-1884
Telefon:+49 3581 67-1885

Email:baustelle@goerlitz.de
Email-Adresse
einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen gem. § 45 StVO
einer Sondernutzungsgenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 18 Sächsisches Straßengesetz
einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
(auch nach Arbeitsende und an arbeitsfreien Tagen)
Fahrbahnausbau
Gleisbau
Reparaturarbeiten
Gasversorgung
Fernwärmeversorgung
Fernmeldeleitung
Hubarbeitsbühne
Kranarbeiten
Containeraufstellung
Größe der beanspruchten und verbleibenden Verkehrsfläche*
Gehweg
Radweg
Seitenstreifen
Fahrbahn
m-Länge
m-Breite
x
m
Restbreite
m-Länge
m-Breite
x
m
Restbreite
m-Länge
m-Breite
x
m
Restbreite
m-Länge
m-Breite
x
m
Restbreite
goe_2009_004_001
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* Zutreffendes bitte ankreuzen!
Lageplan - zweifach -
Regelplan - zweifach -
Umleitungs- / Verkehszeichenplan - zweifach -
Anlagen*
Datum und Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel
Gehweg voll gesperrt
Gehweg teilweise gesperrt
Radweg voll gesperrt
Fahrbahn voll gesperrt
Parkstreifen voll gesperrt
Radweg teilweise gesperrt
Fahrbahn halbseitig gesperrt
Fahrbahn zu 1/3 gesperrt
Rechte Richtungsfahrbahn gesperrt
Linke Richtungsfahrbahn gesperrt
Straßenbahnverkehr beeinträchtigt
Auswirkungen auf den Verkehr*
Linienweg eines Busses
Haltestellenbereich
Einbahnstraße
Fußgängerzone
Schule
Fußgängerüberweg
Drucktastensignalanlagen
Signalanlage
Tempo-30-Zone
Verkehrsberuhigter Bereich
Kindergarten
Krankenhaus
Altenheim
Verkehrliche und sonstige örtliche Besonderheiten*
Mir / Uns ist bekannt, dass:

1. Durch die beantragte verkehrsrechtliche Anordnung keine nach den Gesetzen, Verordnungen usw. erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse ersetzt werden, insbesondere nicht die erforderliche Aufbruchgenehmigung bei Arbeiten am Straßenkörper.

2. Ich / Wir gemäß § 45 Abs. 6 StVO i.V.m. § 5b STVG zur Absperrung und Kennzeichnung der Baustelle sowie zur Unterhaltung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entsprechend der verehrsrechtlichen Anordnung verpflichtet bin / sind und gemäß § 823 ff BGB für eventuell eintretende Schäden hafte / haften (Verkehrssicherungspflicht).

3. Ich / Wir die beantragte verkehrsrechtliche Anordnung vollziehen und die erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entsprechend dem Verkehrszeichenplan / Regelplan / Signalzeitenplan aufzustellen habe/n und die Aufwendungen für den Vollzug der Anordnung von mir / uns zu tragen ist / sind.

4. Ich / Wir die Stadt Görlitz und die beteiligte Straßenbaubehörde von allen Ansprüchen freistelle/n, die aufgrund der beantragten Anordnung gegen sie erhoben werden könnten.

5. Für die Baustellenbeschilderung nur Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entsprechend der StVO, die den anerkannten Gütebestimmungen entsprechen und die voll retroreflektierend ausgebildet sein müssen, benutzt werden dürfen.

6. Mit den Bauarbeiten erst begonnen werden darf, wenn die beantragte Anordnung vorliegt und alle Maßnahmen durchgeführt worden sind.

7. Bei Mängeln in der Baustellensicherung o.ä. die kostenpflichtige Ersatzvornahme angeordnet werden kann, wenn der verantwortliche Bauleiter nicht erreichbar oder nicht zur Mängelbeseitigung in der Lage ist.

8. Verstöße gegen dieBestimmungen der StVO oder die Nichtbefolgung der Anordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

Die vorgesehene Situation im Baustellen bereich ist im zweifach beigefügten Verkehrszeichenplan (Maßstab 1:100 bis 1:500) dargestellt.
Signalzeitenplan - zweifach -
Bauablaufplan
Wird von Behörde ausgefüllt:
Anhörung am:


Straßenbaulastträger:





Polizei: