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Eingangsvermerk - Formularserver
Eingangsvermerk - Empfänger
© erstellt durch die Stadtverwaltung Görlitz
Eigentümer der baulichen Anlage
Firma
Vorname
Straße
Hausnr.
PLZ
Ort
Veranstaltungsleiter
Telefax
Anzeige einer einmaligen Durchführung einer Veranstaltung in einem städtischen Gebäude (keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung)
Stadtverwaltung Görlitz
Dezernat II
Amt für Stadtentwicklung
Untere Bauaufsichtsbehörde
Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz
Name
Telefon
Vorname
Straße
Hausnr.
PLZ
Ort
Telefax
Name
Telefon
Beschreibung
Datum
Art der Einrichtung (Stuhlreihen, Tische, Stehplätze usw.)
Ort / Gebiet (Lageplan als Anlage mit Eintrag von Aufstellorten / Ausrichtungen von Beschallungsanlagen)
Handy-Nummer, unter der der Veranstaltungsleiter während der Veranstaltung ständig erreichbar ist
Von
Bis
Uhr
Uhr
Anlass / Programm
Art der Veranstaltung (Diskothek, Live-Musik, feuergefährliche Handlungen usw.)
Anzahl der sanitären Einrichtungen (Toiletten, Waschräume)
Beschreibung
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fliegende Bauten (Zelte über 75 m², Bühnen usw. Anzeige bei Bauaufsichtsbehörde, Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0108)
voraussichtliche Besucherzahl
Sicherheitskonzept / Zahl der Ordnungskräfte / Parkflächen / verkehrsrechtliche Anordnung
Angabe der Trinkwasserversorgung (bei Angebot von Speisen / Getränken)
Angaben zur Sicherstellung des ersten und zweiten Rettungsweges sowie der Ausrüstung mit ausreichenden Handfeuerlöschern
(Fortsetzung von Seite 1)
Eintrittspreis
Elektrische Nennleistung aller Beschallungsanlagen in Watt (W)
Maximal zulässige Immissionsrichtwerte an der nächstgelegenen Wohnbebauung durch Lärm laut Freizeitlärm-Richtlinie (Anhang B zur Musterverwaltungsvorschrift des Länderausschusses für Immissionsschutz - LAI - vom 02. - 04.05.1995), die durch den Veranstalter auch erforderlichenfalls unter Einbeziehung eines Vertreters eines fachkompetenten Schallschutzbüros einzuhalten sind.
tags außerhalb der Ruhezeit
tags innerhalb der Ruhezeit
nachts
70 dB (A)
65 dB (A)
55 dB (A)
Bezugszeitraum an Werktagen, das heißt
Montag - Sonnabend
Bezugszeitraum an
Sonn- und Feiertagen
07.00 Uhr - 09.00 Uhr
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
20.00 Uhr - 22.00 Uhr
06.00 Uhr - 08.00 Uhr
20.00 Uhr - 22.00 Uhr
22.00 Uhr - 06.00 Uhr
lauteste volle Stunde
22.00 Uhr - 07.00 Uhr
lauteste volle Stunde
09.00 Uhr - 13.00 Uhr
15.00 Uhr - 20.00 Uhr
Datum und Unterschrift des Antragstellers
Durch den Veranstalter sind ggf. noch weitere Behörden zu beteiligen:

- Fliegende Bauten, d. h. Bühnen, Zelte ab 75 m² usw. sind bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Tel.: +49 3581 67-2060) anzuzeigen.

- Bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten, die keinen Veranstaltungscharakter besitzen, ist der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Exemplar der Anzeige zwecks Registratur zu übergeben (Kontrolle Einmaligkeit).

- Die Kostenerhebung für Amtshandlungen erfolgt laut aktuell gültigen Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ).

- Es wird vorsorglich auf § 23 des Sächsischen Gesetzes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) hingewiesen (Einsatz einer Brandwache).

- Wegweiser zum Veranstaltungsort und Werbung im öffentlichen Verkehrsraum sind bei der Straßenverkehrsbehörde (Tel.: +49 3581 67-2132) zu beantragen.

- Für eine Straßensperrung bzw. eine Verkehrseinschränkung ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde (Frau Babick, Herr Semmling – Tel.: +49 3581 67-1885, +49 3581 67-1884) zu beantragen.

- Betreiber der Gastronomie benötigen für die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz. Antragstellung im Sachgebiet allgemeine Ordnungsaufgaben/Gewerbe (Frau Zeipelt – Tel.: +49 3581 67-1312).

- Wenn über die gastronomische Versorgung hinausgehende Waren mit Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden, benötigt das Verkaufspersonal Reisegewerbekarten und die Bestimmungen des LadSchlG sind einzuhalten. Die Reisegewerbekarte muss bei der für den Wohnort des Händlers zuständigen Gewerbebehörde (für Görlitz Frau Kusche – Tel.: +49 3581 67-1306) rechtzeitig beantragt werden.

- Betreiber mit Speise- und Getränkeversorgung müssen im Besitz eines gültigen Gesundheitsausweises sein.

- Es ist zu berücksichtigen, dass bei einer Speiseversorgung das Veterinäramt zu beteiligen ist.

- Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der Nachtruhezeiten erforderlich werden kann (Amt für öffentliche Ordnung - SG Allgemeine Ordnungsaufgaben - Frau Demuth - Tel.: 49 3581 67- 1522).
Stadtverwaltung Görlitz:
- Amt für Stadtentwicklung, SG Denkmalschutz
- Amt für öffentliche Ordnung
- Amt für öffentliche Ordnung, SG Feuerwehr
- Amt für Hochbau / Liegenschaften, SG Liegenschaften
Verteiler
Landratsamt Görlitz:
- Umweltamt
08.00 Uhr - 20.00 Uhr