Anzeige 2G-Optionsmodell nach § 6a SächsCoronaSchVO vom 21.09.2021

   

Hinweise
  
   
 
1.
Einrichtung/
Veranstaltung
     
 
2.
Ansprech-
partner
     
 
3.
Zutritts-
kontrollen
         
 
4.
Kontakt-
erfassung
     
 

Zusammen-
fassung
     
Hinweise

Mit diesem Formular zeigen Sie die Nutzung des 2G-Optionsmodells nach § 6a SächsCoronaSchVO für Ihre Einrichtung oder Veranstaltung an. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

- Der Antrag bezieht sich zunächst auf die Geltungsdauer der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung.

- Das 2G-Optionsmodell ist nicht möglich für Geschäfte und Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern gleichzeitig.

- Das 2G-Optionsmodell gilt nicht bei Inkrafttreten der Überlastungsstufe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 SächsCoronaSchVO.

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Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
E-Mail: hygienekonzepte@kreis-gr.de