Aktuell gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
Die positiv getestete Person ist verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden und über das Testergebnis zu informieren, sofern nicht bereits eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgte. Sie hat zugleich dem Gesundheitsamt ihre Absonderung unter Angabe ihres Namens, sowie einer Post und E-Mail-Adresse/Telefonnummer mitzuteilen. Außerdem hat sie das Gesundheitsamt über ihre engen Kontaktpersonen, inklusive der Hausstandsangehörigen, zu informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde (Kontaktperson Kategorie I). Zudem ist sie verpflichtet, ihre Hausstandsangehörigen über das positive Testergebnis und die damit verbundene Pflicht zur Absonderung zu informieren.
(Um Ihre Kontaktpersonen so schnell wie möglich zu informieren, benötigen wir dringend Ihre Unterstützung*. Bitte in die nachfolgenden Felder alle Personen mit denen Sie in den letzten 2 Tagen vor Abstrich engen Kontakt hatten eintragen. Vielen Dank.)