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Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
Anlage 12
Fortsetzung auf Seite 2
Bestätigung der Gemeinde
für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)








1. Vorhaben
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
2. Grundstück
Gemeinde, Ortsteil
Straße, Hausnummer
Gemarkung, Flurstücksnummer
zur Vorlage vom:
3. Zufahrt
4. Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert durch:
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert ab:
Gemeinde:
Anschrift des Bauherrn
Telefon:
Datum:
Bearbeiter:
Aktenzeichen der Gemeinde:
Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche:
Das Grundstück ist über eine Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen:
Die Zufahrt ist nicht gesichert.
Die öffentliche Verkehrsfläche ist befahrbar bis:
Die öffentliche Verkehrsfläche ist nutzbar ab:
ja
nein
ja
nein
t.
Die Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert.
5. Abwasserbeseitigung
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert durch:
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert ab:
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht gesichert.
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Anlage 12
8. Unterschrift
Datum, Unterschrift
6. Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung ist gesichert durch:
Die Löschwasserversorgung ist gesichert ab:
Die Löschwasserversorgung ist nicht gesichert.
7. Anforderungen nach der Seveso-III-Richtlinie
Bei der Erstellung des Bebauungsplanes wurden die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie beachtet