Antrag auf Auszahlung
einer Zuwendung
Förderrichtlinie zur Unterstützung von Existenzgründung und Hofnachfolgen in der Landwirtschaft - FRL EHP 2021




Betriebsnummer (BNR 10):
Ich/Wir beantrage/n auf der Grundlage der beiliegenden Unterlagen und Nachweise die Auszahlung einer Zuwendung nach der Richtlinie EHP 2021.
1. Antragsteller/in bzw. Unternehmen (nur Personengesellschaften)
Name / Unternehmen
Unternehmenssitz (Straße, Hausnummer)
PLZ
Ort
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Ident-Nr.: _____________________
Die Ident-Nr. wird durch die Behörde vergeben.
Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Postfach 540137
01311 Dresden
Antrag RL EHP 2021
Stand: 08/2021
Telefonnummer
2. Bezeichnung des Vorhabens lt. Zuwendungsbescheid
IBAN (Bankverbindung muss in den Stammdaten enthalten sein)
BIC (nicht notwendig bei deutschen Konten)
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3. Antrag und Begründung
Zutreffendes ankreuzen:
Als Beginn der Umsetzung des Geschäftsplans wird gemäß Ziffer VII, Nummer 2 der RL EHP folgendes Datum angezeigt: 
Antrag RL EHP 2021
Stand: 08/2021
4. Informations- und Publizitätspflichten
Den Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des Geschäftsplans, -frühestens zwei Jahre nach der Anzeige- (vgl. Ziffer VII, Nummer 2, Satz 1 RL EHP) habe(n) ich/wir als Anlage beigefügt.
Die Erklärung zur Erfüllung der Informations- und Publizitätspflichten
Als Nachweis zur Erfüllung der Informations- und Publizitätspflichen sind beigefügt:
5. Allgemeine Erklärung:
- Ich/Wir nehme/n davon Kenntnis, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht und auch durch die Antragstellung nicht begründet wird.

- Mir/Uns ist bekannt, dass vom Referat 31 weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der Antragsberechtigung, der Antragsvoraussetzungen sowie zur Feststellung der Höhe der Beihilfe erforderlich sind, angefordert werden können.

- Ich/Wir sind verpflichtet, eine Prüfung durch die zuständigen Behörden, insbesondere der Fachaufsichtsbehörden (SMUL), der Zahlstelle, des internen Revisionsdienstes der Zahlstelle, der bescheinigenden Stelle, der Rechnungshöfe des Freistaates Sachsen, des Bundes und der EU, der EU-Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung zu dulden. Sie sind verpflichtet, den Prüfern die von ihnen im Zusammenhang mit der Beantragung oder Bewilligung einer öffentlichen Zuwendung erbetenen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

- Mir/Uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt bzw. die bewilligte Beihilfe gemäß § 49 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Sächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SächsVwVfG) widerrufen werden kann, wenn eine Kontrolle durch den Betriebsinhaber oder seinen Vertreter unmöglich gemacht wird. Im Falle des Widerrufes sind bereits gezahlte Beträge gemäß § 49 a VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ist gemäß § 49 a Absatz 3 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG zu verzinsen.



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Es ist mir bekannt, dass

- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung - insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung - der erhobenen Daten freiwillig ist,

- die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Beihilfen, die Gegenstand dieses Antrages sind, benötigt werden,

- die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,

- meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl.IS.1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,

- meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach §197 Abs.2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch-Gesetzliche Unfallversicherung- (Artikel1desGesetzesvom7.August1996,BGBl.IS.1254), das durch Artikel4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl.IS.2575 geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Feststellung der Versicherungspflicht, der Anspruchsberechtigung und zum Zweck der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übermittelt werden können,

- meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach §4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl.S.273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.

- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z.B. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,

- abhängig vom Zweck- für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden-diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
·  des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
·  der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
·  der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitung.

- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S.S348), abgelaufen sind,

- bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,

- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
·  der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
·  ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
·  ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer Daten ist das Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Kontaktdaten lauten:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Postfach 540137
01311 Dresden

- ein Recht besteht, sich bei dem
Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Postanschrift:  Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Datenrechtswidrig erfolgte.











Antrag RL EHP 2021
Stand: 08/2021
6. Hinweise und Erklärungen zum Datenschutz
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7. Warnung vor Subventionsbetrug:
- Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass Subventionen Leistungen aus öffentlichen Mitteln (nach EU-, Bundes-oder Landesrecht) an Betriebe und Unternehmen sind, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft dienen sollen.
- Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch i. V. m. § 2 Subventionsgesetz) wird bestraft, wer:
übersubventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn vorteilhaft sind,
den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt,
Subventionen gebraucht, die er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte.

Subventionserhebliche Tatsachen sind:
- die Angaben zu den Nummern 1-6 dieses Vordruckes,
- die Schadensberechnung,
- die Angaben in den mit dem Antrag eingereichten Unterlagen,
- Sachverhalte, die durch Scheingeschäfte und Scheinhandlungen verdeckt werden.

- Die Behörden sind verpflichtet, den Verdacht eines Subventionsbetruges den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.


Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben.
Antrag RL EHP 2021
Unterschrift des Antragstellers
Ort, Datum
Stand: 08/2021
Anlagen