Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
nach der Gemeinsamen Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Kleinbeständen ( F RL ASPK/2022)











Antragstellung für Maßnahmen mit Beginn frühestens ab Inkrafttreten der FRL ASPK/2022 am 02.03.2022
Antragseingang innerhalb von 4 Monaten ab Inkrafttreten der Richtlinie, bei Festsetzung neuer Sperrzonen gilt die Frist entsprechend ab Bestandskraft der amtlichen Anordnung.






Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen und die entsprechenden Unterlagen beizufügen.









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Fbl. FRL ASPK/2022 - Antrag
Stand: 17.03.2022
  1. Antragstellende
vollständiger Name des Tierhalters
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Name des Inhabers/Geschäftsführers/Vorsitzenden
Rechtsform
1.1 Allgemeine Angaben
ggf. Registernummer
ggf. Ortsteil
Ort
2
1   Die Betriebsnummer (BNR 10) wird durch die zuständige Organisationseinheit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft 
     und Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Sofern Sie bisher noch keine Betriebsnummer erhalten haben, bitte vermerken.
2   nur von Unternehmen, Vereinen etc. auszufüllen

BNR 10
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
1
E-Mail
Telefon
Telefax
Mobiltelefon
Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.










Ansprechpartner
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
1.2 Bankverbindung
Name der Bank
Ort der Bank
IBAN-Nummer
SWIFT-Code/BIC
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Fbl. FRL ASPK/2022 - Antrag
Stand: 17.03.2022
1.3 Allgemeine Angaben des Antragstellenden  zur Schweinehaltung
4
Ich bin eine natürliche oder juristische Person des privaten Rechts oder ein Zusammenschluss aus den Genannten, die/der Schweinehaltung betreibt.
Ich halte in meinem Unternehmen im laufenden Antragsjahr in der Summe aller Standorte insgesamt maximal 100 Schweine einschließlich Ferkel ab Geburt bis 30 kg.
3   ggf. Nachweis des Vertretungsbefugten beifügen
4   „Ich“ im Sinne dieses Antrages gilt auch für eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. eingetragene Genossenschaft / e. G. oder
     Gesellschaft mit beschränkter Haftung / GmbH) sowie für Zusammenschlüsse aus natürlicher und/oder juristische Person des privaten
     Rechts (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts / GbR) als Antragstellende.
5   Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (ABl. L 129 vom 15.4.2021, S. 1), zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung
     (EU) 2021/2024 der Kommission vom 18. November 2021 (ABl. L 411 vom 19.11.2021, S. 3), in der jeweils zum Zeitpunkt der Antrag-
     stellung geltenden Fassung
6   Delegierte Verordnung 2020/687 (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 64), zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung 2021/1140 der
     Kommission vom 5. Mai 2021 (ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 50), in der jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung
7   Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung
     der Bekanntmachung vom 26. Mai 2020 (BGBl. I S.1170), in der jeweils geltenden Fassung
8   15stellige Registriernummer nach § 26 ViehVerkV (incl. 3 Stellen für die Kennung 276 - Deutschland)

1.4 Angaben des Antragstellenden zur Anzahl gehaltener Schweine
1.5 Angaben des Antragstellenden zur Schweinehaltung in Sperrzonen
Als amtlich festgesetzte Sperrzonen gelten die durch die jeweils zuständige Veterinärbehörde im Freistaat Sachsen entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605  der Kommission vom 7. April 2021 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und der Delegierten Verordnung 2020/687  der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung, festgelegten Sperrzonen infolge des Auftretens der ASP.







Name des Vertretungsbefugten
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
3
Ich betreibe Schweinehaltung in einer/mehreren im Freistaat Sachsen amtlich festgesetzten Sperrzone/n gemäß nachfolgender Regelung.
5
6
1.6 Angaben des Antragstellenden zu Standorten der Schweinehaltung
Anzugeben sind alle Standorte, an denen vom Antragstellenden Schweine gehalten werden.
Das heißt, es sind auch die Standorte anzugeben, die sich nicht in einer amtlich festgesetzten Sperrzone des Freistaates Sachsen oder in einem anderen Bundesland befinden. Darüber hinaus sind auch die Standorte anzugeben, für die die Betriebsaufgabe nicht erfolgen soll und für die keine Förderung beantragt wird.





Ein Standort gilt als eigenständiger Standort, sofern für diesen eine separate BNR 15 bzw. Registriernummer nach § 26 ViehVerkV    sowie ein separater Beitragsbescheid der zuständigen Tierseuchenkasse vorliegt.



7,8
Ich habe in meinem Unternehmen in der Summe aller Standorte im Durchschnitt der letzten beiden vorangegangenen Jahre insgesamt maximal 100 Schweine einschließlich Ferkel ab Geburt bis 30 kg gehalten.
Die Anzahl der gehaltenen Schweine an allen Standorten des antragstellenden Unternehmens innerhalb und außerhalb Sachsen ist durch den/die Beitragsbescheid/e der Sächsischen Tierseuchenkasse bzw. der jeweils zuständigen Tierseuchenkasse per Stichtag zum 1. Januar des laufenden Antragsjahres nachzuweisen.



Wurden Tiere bei der/den zuständigen Tierseuchenkasse/n im laufenden Jahr nachgemeldet, ist für nachfolgende Angabe die Anzahl an Tieren an allen Standorten des antragstellenden Unternehmens innerhalb und außerhalb Sachsen maßgeblich, die im Durchschnitt der letzten beiden vorangegangenen Jahre gehalten wurden, was durch die Beitragsbescheide der Sächsischen Tierseuchenkasse bzw. der jeweils zuständigen Tierseuchenkasse/n nachzuweisen ist.


Ich habe im laufenden Antragsjahr Schweine bei der/den für meine/n Betriebsstandort/e zuständige/n Tierseuchenkasse/n nachgemeldet.

nein (weiter mit Nummer 1.4.1)
ja (weiter mit Nummer 1.4.2)
1.4.1
1.4.2
Für jeden Standort sind der Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse einzureichen und die geforderten Angaben zu machen. Sofern sich ein Standort außerhalb Sachsens befindet ist der Beitragsbescheid der jeweils zuständigen Tierseuchenkasse vorzulegen.



Ich betreibe Schweinehaltung an insgesamt
Standort/en
ausschließlich im Freistaat Sachsen
im und außerhalb des Freistaates Sachsen
Mein Unternehmen hat folgende Standorte mit Schweinehaltung:
(Bitte Standorte angeben sowie ggf. geeignete Bezeichnung zur Differenzierung der Standorte.)
Standort 1:
(siehe beigefügte Anlage lfd. Nummer 1 zum Antrag)
Standort 3:
weitere Standorte:
(siehe beigefügte Anlage/n
zum Antrag)
Ich erkläre, dass ich die Angaben im Antrag und in der/den Anlage/n zum Antrag vollständig für alle von mir mit der Schweinehaltung betriebenen Standorte gemacht und die entsprechenden Unterlagen vollständig vorgelegt habe.

(siehe beigefügte Anlage lfd. Nummer 2 zum Antrag)
(siehe beigefügte Anlage lfd. Nummer 3 zum Antrag)
Standort 2:
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Fbl. FRL ASPK/2022 - Antrag
Stand: 17.03.2022
  2. Beantragte Tierzahl und Zuwendung im Verpflichtungszeitraum
2.1 Verpflichtungszeitraum
Mir ist bekannt, dass der Verpflichtungszeitraum zur Aufgabe der Schweinehaltung gemäß FRL ASPK/2022 innerhalb eines Monats ab Antragstellung (Posteingang des Antrages bei der Bewilligungsbehörde) beginnt. Die Bewilligungsbehörde kann die Verlängerung dieser Frist zum Beginn der temporären Produktionsaufgabe bis auf maximal neun Monate gestatten, sofern die Tierhaltung insbesondere im geschlossenen System von Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht oder Schweinemast erfolgt.
Mir ist bekannt, dass der Verpflichtungszeitraum zur Aufgabe der Schweinehaltung gemäß der FRL ASPK/2022 bis zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Sperrverfügung gilt, mindestens jedoch für die Dauer von 2 Jahren.
Ich beantrage folgende Anzahl an Tieren zur Förderung:



















2.2 Beantragte Tierzahl und Zuwendung
Förderfähig ist ausschließlich die Aufgabe der Schweinehaltung an Standorten im Freistaat Sachsen, die als amtlich festgesetzte Sperrzone/n gemäß Nummer 1.5 des Antrages gelten und die an diesen Standorten gehaltenen Tiere.

















 Ferkel bis 30 kg (ab Geburt)
 beantragte
Zuwendung
in EUR
Klassifikation der Tiere
lt. Bescheid der
Tierseuchenkasse













Festbetrag
je Tier
in EUR
zur Förderung
beantragte
Anzahl Tiere













(3)
 Zucht- und Mastschweine über 30 kg
 Zuchtsauen (nach erster Belegung)
  Summe:  
Die Anzahl der gehaltenen Schweine an dem/den Standort/en im Freistaat Sachsen, für welchen die Bestandsaufgabe erfolgt, ist durch den/die Beitragsbescheid/e der Sächsischen Tierseuchenkasse per Stichtag zum 1. Januar des laufenden Antragsjahres nachzuweisen.















Wurden Tiere bei der Sächsischen Tierseuchenkasse im laufenden Jahr nachgemeldet, wird nur für die Anzahl von Tieren eine Zuwendung gewährt, die im Durchschnitt der letzten beiden vorangegangenen Jahre gehalten wurden, was durch die Beitragsbescheide der Sächsischen Tierseuchenkasse nachzuweisen ist.











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Fbl. FRL ASPK/2022 - Antrag
Stand: 17.03.2022
  3. Erklärungen des Antragstellenden zum beantragten Fördergegenstand
3.1 Erklärungen zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen und Verpflichtungen
3.1.1
Ich verpflichte mich zur Aufgabe der Schweinehaltung im Verpflichtungszeitraum und zur Schlachtung und/oder Verbringung der Schweine an allen Standorten meines Unternehmens im Freistaat Sachsen, die als amtliche Sperrzone gelten.
Es müssen die Standorte aufgegeben werden, die innerhalb der amtlich festgelegten sächsischen Sperrzonen liegen. Standorte, die sich außerhalb der amtlich festgesetzten Sperrzonen im Freistaat Sachsen befinden oder in Sperrzonen eines anderen Bundeslandes, können aufrechterhalten werden. Werden mehrere Standorte in verschiedenen Sperrzonen in Sachsen betrieben, müssen diese alle aufgegeben werden.

Die Verbringung der Schweine im Sinne der FRL ASPK/2022 ist gleichzusetzen mit dem Verkauf der Schweine, wobei die Verbringung der Schweine außerhalb der Sperrzonen erfolgen muss.


















Hinweise:
3.1.2
Ich verpflichte mich zur Aufgabe der Schweinehaltung gemäß Nummer 3.1.1 des Antrages
innerhalb eines Monats ab Antragstellung (Posteingang des Antrages bei der Bewilligungsbehörde)
oder
und ich beantrage gleichzeitig die Verlängerung der Frist für den Beginn der temporären Produktionsaufgabe ab
                                                                             
(max. neun Monate ab Antragstellung / Posteingang des Antrages bei der Bewilligungsbehörde)
Begründung der beantragten Fristverlängerung:
3.1.3
Ich verpflichte mich bis zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Sperrverfügung, mindestens jedoch für die Dauer von 2 Jahren zur Aufgabe der Schweinehaltung gemäß Nummer 3.1.1 des Antrages in der/den Sperrzone/n.

3.1.4
Ich bestätige, dass die zur Förderung beantragten Schweine in einer amtlich festgesetzten Sperrzone gehalten werden.
3.1.6
Mir ist bekannt, dass als Schweine im Sinne der Förderrichtlinie FRL ASPK/2022 Tiere der Art Sus scrofa f. domestica (dt. Hausschwein) gelten.
3.2 Erklärungen zur Einhaltung der sonstigen Zuwendungsbestimmungen und Verpflichtungen im Verpflich-
      tungszeitraum
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Mir ist bekannt, dass die Aufgabe/Einstellung der Schweinehaltung durch die Vorlage geeigneter Dokumente und Unterlagen, wie z. B. Lieferscheine, Belege für die amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen oder Verkaufsbelege, nachzuweisen ist.
Ich bestätige, dass die zur Förderung beantragten Schweine bei der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Stichtag 1. Januar des laufenden Antragsjahres gemeldet sind bzw. gemäß den unter Nummer 2.2 des Antrages genannten Regelungen in den beiden Vorjahren bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gemeldet waren.
Ich verpflichte mich, Kontrollen der zuständigen Behörden jederzeit zuzulassen.
3.1.5
Erklärungen zur Durchführung der beantragten Maßnahme
Ich erkläre, dass
- ich mit der Durchführung der zur Förderung beantragten Maßnahme (mit dem Bestandsabbau der Schweine) frühestens ab Inkrafttreten der FRL ASPK/2022 am 02.03.2022 begonnen habe.
- mir bekannt ist, dass als Beginn der Maßnahme grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages zu werten ist.
- mir bekannt ist, dass entsprechende Dokumente zum Nachweis vorzuhalten sind.
















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Fbl. FRL ASPK/2022 - Antrag
Stand: 17.03.2022
4.2 Unterlagen und Erklärungen zur Prüfung und Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen
Die Ausschöpfung der De-minimis-Beihilfen in einem oder mehreren Jahren des Verpflichtungszeitraumes entbindet nicht von der Einhaltung der Verpflichtungen.


















Zur Überprüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist die Vorlage der sog. De-minimis-Erklärung notwendig.
Die De-minimis-Erklärung ist beigefügt.
Bei der beantragten Zuwendung handelt es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47). Ergänzende oder von der FRL ASPK/2022 abweichende Regelungen, die sich aus den jeweils einschlägigen beihilferechtlichen Grundlagen ergeben, sind bei der Gewährung einer Zuwendung nach der FRL ASPK/2022 vorrangig zu beachten.






















Beihilfen nach der FRL ASPK/2022 werden auf Grundlage der einschlägigen De-minimis-Verordnungen gewährt. Für die Haltung von Schweinen kommt die Agrar-Deminimis-Verordnung VO (EU) Nr. 1408/2013 (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9), geändert durch die Verordnung (EU) 2019/316 der Kommission vom 21. Februar 2019 (ABl. L 51 I vom 22.2.2019, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.



















Nach der genannten Verordnung in der aktuellen Fassung können im laufenden und den vorangegangenen zwei Steuerjahren max. 20.000 EUR Beihilfen gewährt werden. Auf Grundlage der vorgenannten aktuellen Fassung der Agrar-Deminimis-Verordnung ist die Beihilfe auf die Förderung von maximal 66 förderfähige Tiere begrenzt.




















Hinweis:
  5. Erklärungen des Antragstellenden
Ich habe für die hier zur Förderung beantragte Maßnahme keine finanzielle Förderung an anderer Stelle beantragt und werde das auch künftig nicht tun.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach der Gemeinsamen Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum teilweisen Ausgleich der Transportmehrausgaben in den infolge der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesenen Sperrzonen II und III (FRL ASPT/2022) ist förderunschädlich.










Hinweis:
  4. Weitere Unterlagen zum Antrag
4.1 Nachweis zum Antragstellenden (Nur auszufüllen, sofern noch keine Betriebsnummer BNR 10 vergeben ist.)
Kopie des gültigen Personalausweises ist beigefügt.
(Nur für natürliche Personen als Antragstellenden.)
Ein Nachweis der Anerkennung der Rechtsform durch die zuständige staatliche Behörde/aktueller bzw. letzter gültiger Registerauszug oder folgender adäquater Nachweis


ist beigefügt.
(Nur für Antragstellende, die keine natürliche Person sind.)
3.3 Erklärungen zu Änderungen im Fördervorhaben
Mir ist bekannt, dass im Falle des Überganges des Betriebes oder des Betriebszweiges Schweinehaltung an andere Personen keine Zuwendung gewährt oder die bereits gewährte Zuwendung zurückgefordert wird, sofern die eingegangenen Verpflichtungen von der übernehmenden Person nicht übernommen oder eingehalten werden. Die Übernahme wird von der Bewilligungsbehörde nur anerkannt, wenn ihr der Übergang so rechtzeitig angezeigt wird, dass eine Kontrolle der Verpflichtungen noch möglich ist. Der Anzeige ist eine Bestätigung der übernehmenden Person beizufügen, in der diese sich zur Einhaltung der von der übergebenden Person eingegangenen Verpflichtungen für die Restlaufzeit der Förderung verpflichtet.
Mir ist bekannt, dass der Bewilligungsbehörde jede Änderung gegenüber den Angaben im Antrag unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist.
Das Formular De-minimis-Erklärung und das De-minimis-Merkblatt können unter folgendem Link abgerufen werden:





















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Fbl. FRL ASPK/2022 - Antrag
Stand: 17.03.2022
  6. Erklärung zum Datenschutz
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben:
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben: Ich habe das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits zur Angabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Für den Fall, dass ich die Angabe oder die Zustimmung verweigere, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.




















Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Von meinen Angaben, die ich in diesem Antrag mache, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.

Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.

Ich bin bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes, des Bundes und der Europäischen Kommission sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt bzw. widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.

Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvoraussetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb des Verpflichtungszeitraumes verpflichte.

Mir ist bekannt, dass ich jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb des Verpflichtungszeitraumes) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und/oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe.

Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.

Ich verpflichte mich, jede Änderung zu den vorstehenden Erklärungen unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.


  7. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellenden
Über mich ist kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet. Die Eröffnung wurde auch nicht mangels Masse abgelehnt und ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich versichere, dass über mich keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt oder durchgeführt worden sind.
Ich erkläre, dass mir nicht bekannt ist, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Ich erkläre, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich erkläre, dass gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der geltenden Fassung vorliegt.
Ich erkläre, dass ich meinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen bin.
Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde sowie jede weitere Prüf- oder Kontrollbehörde des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union meine Daten einsehen und für Prüf- und Kontrollzwecke für meine Förderung nach der FRL ASPK/2022 verwenden kann.














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Fbl. FRL ASPK/2022 - Antrag
Stand: 17.03.2022
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer
- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
- Mir ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die für den Antragstellenden vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar  ist.
- Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
- Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw. die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren
- zum Vorhaben:
zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)
zum Geschäftsplan
zum Standort des Vorhabens
zu flächen- und/oder standortbezogenen  Angaben
zu den Eigentumsverhältnissen
zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten
zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur  geplanten  Investition
zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen
zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen
zu gesetzlichen Einschränkungen
zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
zu beihilferechtlichen Sachverhalten
zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
zu technischen Sachverhalten
zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
- zum Finanzierungsplan
zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung
zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche  Zuwendungen, Mittel Dritter
  (z. B. Spenden/Sponsorengelder) und Einnahmen (z. B. Spenden/Sponsorengelder)
zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.













  8. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt  maßgeblich ist.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir/Uns ist auch bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.









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Fbl. FRL ASPK/2022 - Antrag
Stand: 17.03.2022
  9. Abschließende Erklärung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.

Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie FRL ASPK/2022 und unter den Voraussetzungen der §§ 23, 44 SäHO gewährt. Mir ist bekannt, dass ich den Richtlinientext im Internet unter



und die Verwaltungsvorschrift zu §§ 23, 44 SäHO unter



einsehen und herunterladen kann.










Datum
rechtsverbindliche Unterschrift
Ort
Stempel
(sofern vorhanden)