Angaben und Erklärungen des Antragstellenden
zu den Standorten des Unternehmens
mit Schweinehaltung
Fbl. FRL ASPK/2022 - Anlage zum Antrag
A) Allgemeine Angaben zum Standort
(Kurz-)Bezeichnung des Standortes
1 Die Betriebsnummer (BNR10) wird durch die zuständige Organisationseinheit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Sofern Sie bisher noch keine Betriebsnummer haben, bitte vermerken.
2 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. Mai 2020 (BGBl. I S. 1170), in der jeweils geltenden Fassung
3 15stellige Registriernummer nach §26 ViehVerkV (incl. 3 Stellen für die Kennung 276 - Deutschland)
4 bei Standorten außerhalb Sachsens Beitragsbescheid der jeweils zuständigen Tierseuchenkasse
zum Antrag auf Förderung nach der FRL ASPK/2022
BNR 15 bzw. Registriernummer nach § 26 ViehVerkV
B) Angaben zum Beitragsbescheid der Tierseuchenkasse für den Standort
Der Beitragsbescheid vom für diesen Standort mit Schweinehaltung ist beigefügt.
Der Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse bzw. der für den Standort zuständigen Tierseuchenkasse per Stichtag zum 1. Januar des laufenden Antragsjahres ist vom Antragstellenden für jeden Standort mit Schweinehaltung vorzulegen.
Lt. Beitragsbescheid der Tierseuchenkasse werden an diesem Standort folgende Tiere gehalten:
Klassifikation der Tiere
lt. Bescheid der Tierseuchenkasse
Ferkel bis 30 kg (ab Geburt)
Anzahl Tiere lt.
Bescheid der
Tierseuchenkasse
Zucht- und Mastschweine über 30 kg
Zuchtsauen (nach erster Belegung)
Fbl. FRL ASPK/2022 - Anlage zum Antrag
Im laufenden Jahr wurden Tiere bei der zuständigen Tierseuchenkasse nachgemeldet:
ist der Beitragsbescheid für diesen Standort mit Schweinehaltung vom
ist der Beitragsbescheid für diesen Standort mit Schweinehaltung vom
5 bei Standorten außerhalb Sachsens Beitragsbescheid der jeweils zuständigen Tierseuchenkasse
Wurden Tiere bei der Sächsischen Tierseuchenkasse bzw. der für den Standort zuständigen Tierseuchenkasse im laufenden Jahr nachgemeldet, ist außerdem die Anzahl von Tieren anzugeben, die im Durchschnitt der letzten beiden vorangegangenen Jahre gehalten wurde, was durch die Beitragsbescheide der Tierseuchenkasse nachzuweisen ist.
Lt. Beitragsbescheiden der Tierseuchenkasse wurden an diesem Standort folgende Tiere gehalten:
Klassifikation der Tiere
lt. Bescheid der Tierseuchenkasse
Ferkel bis 30 kg (ab Geburt)
Anzahl Tiere des
Vorvorjahres
Zucht- und Mastschweine über 30 kg
Zuchtsauen (nach erster Belegung)
Anzahl Tiere des
Vorjahres
Durchschnitt der
Tierzahlen der beiden
Vorjahre
C) Angaben zur Tierhaltung für den Standort
Die Tierhaltung an diesem Standort erfolgt
im geschlossenen System von Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht oder Schweinemast oder
folgender vergleichbaren Produktionsweise:
D) Angaben zu amtlichen Sperrzonen des Standortes
Der Standort befindet sich in einer amtlich festgesetzten Sperrzone:
Bezeichnung der Sperrzone:
Bezeichnung der Sperrzone:
Bezeichnung der Sperrzone:
Die anzugebenden Daten sind der jeweiligen amtlichen Anordnung der Sperrzone zu entnehmen.
Fbl. FRL ASPK/2022 - Anlage zum Antrag
Die erforderlichen Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und abgegeben. Ich bestätige, dass diese Angaben vollständig sowie sachlich und rechnerisch richtig sind und mit meinen Unterlagen übereinstimmen.
rechtsverbindliche Unterschrift
Stempel
(sofern vorhanden)