Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
nach der Gemeinsamen Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum teilweisen Ausgleich der Transportmehrausgaben in den infolge der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesenen Sperrzonen II bzw. III ( F RL ASPT/2022)












Antragstellung für Maßnahmen mit Beginn frühestens ab Inkrafttreten der FRL ASPT/2022 am 02.03.2022







Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen und die entsprechenden Unterlagen beizufügen.









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Fbl. FRL ASPT/2022 - Antrag
Stand: 25.03.2022
  1. Antragstellende
vollständiger Name des Tierhalters
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Name des Inhabers/Geschäftsführers/Vorsitzenden
Rechtsform
1.1 Allgemeine Angaben
ggf. Registernummer
ggf. Ortsteil
Ort
2
1   Die Betriebsnummer (BNR 10) wird durch die zuständige Organisationseinheit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft 
     und Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Sofern Sie bisher noch keine Betriebsnummer erhalten haben, bitte vermerken.
2   nur von Unternehmen, Vereinen etc. auszufüllen
3   ggf. Nachweis des Vertretungsbefugten beifügen
BNR 10
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
1
E-Mail
Telefon
Telefax
Mobiltelefon
Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.










Ansprechpartner
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
Name des Vertretungsbefugten
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
3
1.2 Bankverbindung
Name der Bank
Ort der Bank
IBAN-Nummer
SWIFT-Code/BIC
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Fbl. FRL ASPT/2022 - Antrag
Stand: 25.03.2022
1.3 Allgemeine Angaben des Antragstellenden 
4
Ich bin eine natürliche oder juristische Person des privaten Rechts oder ein Zusammenschluss aus den Genannten.
Ich halte Schweine und transportiere diese zum Schlachthof oder lasse diese zum Schlachthof transportieren.
4   „Ich“ im Sinne dieses Antrages gilt auch für eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. eingetragene Genossenschaft / e. G. oder
     Gesellschaft mit beschränkter Haftung / GmbH) sowie für Zusammenschlüsse aus natürlicher und/oder juristische Person des privaten
     Rechts (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts / GbR) als Antragstellende.
5   Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (ABl. L 129 vom 15.4.2021, S. 1), zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung
     (EU) 2021/2024 der Kommission vom 18. November 2021 (ABl. L 411 vom 19.11.2021, S. 3), in der jeweils zum Zeitpunkt der Antrag-
     stellung geltenden Fassung
6   Delegierte Verordnung 2020/687 (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 64), zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung 2021/1140 der
     Kommission vom 5. Mai 2021 (ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 50), in der jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung
1.4 Angaben des Antragstellenden zur Schweinehaltung
2.1 Beantragter Fördergegenstand
Als amtlich festgesetzte Sperrzone/n II und III gelten die durch die jeweils zuständige Veterinärbehörde im Freistaat Sachsen entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605  der Kommission vom 7. April 2021 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und der Delegierten Verordnung 2020/687  der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung, festgelegten Sperrzonen II und III infolge des Auftretens der ASP.








5
6
Ich betreibe Schweinehaltung in einer/mehreren im Freistaat Sachsen amtlich festgesetzten Sperrzone/n II und/oder III gemäß nachfolgender Regelung.
Die Antragstellung nach der FRL ASPT/2022 erfolgt rückwirkend für bereits durchgeführte Maßnahmen, mit denen jedoch frühestens ab Inkrafttreten der Richtlinie begonnen wurde. Insofern sind die Angaben unter Nummer 1.4.1 und 1.4.2 rückwirkend zutreffend.





1.4.1
1.4.2
Hinweise:
  2. Beantragter Fördergegenstand und Zuwendung
Ich beantrage Mehrausgaben in Vorbereitung des Transports von Schweinen zum Schlachthof für zusätzliche tierärztliche Leistungen in den ASP-Sperrzonen II und III gemäß FRL ASPT/2022 Ziffer II Nummer 1.






2.1.1
Ich beantrage erhöhte Transportausgaben für Schweine aus den ASP-Sperrzonen II und III zum Schlachthof gemäß FRL ASPT/2022 Ziffer II Nummer 2.





2.1.2
Die vorgenannten Fördergegenstände 2.1.1 und 2.1.2 können für die Standorte des antragstellenden Unternehmens in der jeweiligen Sperrzone einzeln oder in Kombination zur Anwendung kommen.
Als Transport im Sinne der FRL ASPT/2022 gilt dabei der Transport von Schweinen aus den ASP-Sperrzonen II und/oder III zum Schlachthof. Dabei muss es sich um einen Schlachthof handeln, der im Rahmen eines Benennungsverfahrens gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 für die Schlachtung von Schweinen aus Sperrzonen ermächtigt ist.
Zusätzliche tierärztliche Leistungen zur Vorbereitung des Transportes in den ASP-Sperrzonen II und/oder III umfassen Bestandsuntersuchungen, Probenentnahmen, Beratungen durch den Tierarzt mit Anfahrt, das Erstellen von Attesten sowie die Abfertigung des Transports.
Unter erhöhte Transportausgaben fallen die Ausgaben, die im Vergleich zum Transport zum nächstgelegenen bzw. bisher genutzten Schlachthof bzw. durch besondere Anforderungen an Transportunternehmen entstanden sind.





Mein Antrag umfasst Ausgaben für folgende/n Standort/e meines Unternehmens in amtlich festgesetzten Sperrzonen II und/oder III im Freistaat Sachsen:




Standort 1:
(siehe beigefügte Anlage lfd. Nummer 1 zum Antrag)
2.2 Beantragte Standorte
Standort 3:
weitere Standorte:
(siehe beigefügte Anlage/n lfd. Nummer/n
Für jeden Standort, für den Ausgaben zur Förderung beantragt werden, ist die Anlage zum Antrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen vorzulegen.
(siehe beigefügte Anlage lfd. Nummer 2 zum Antrag)
(siehe beigefügte Anlage lfd. Nummer 3 zum Antrag)
Standort 2:
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Fbl. FRL ASPT/2022 - Antrag
Stand: 25.03.2022
Ich beantrage die Förderung folgender Ausgaben und eine Zuwendung nach der FRL ASPT/2022:
Ich beantrage die Auszahlung der unter Nummer 2.3 des Antrages ermittelten und beantragten Gesamtzuwendung.
Die Förderung nach der FRL ASPT/2022 erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der als zuwendungsfähig anzuerkennenden Ausgaben.












2.4 Beantragte Auszahlung
Die zur Förderung beantragten Ausgaben sind anhand der standortspezifischen Anlagen zum Antrag und weiteren einzureichenden Unterlagen und Nachweisen zu belegen, wobei nur Nettoausgaben förderfähig sind.










zu Nummer
2.1.1 des
Antrages
 beantragte
Zuwendung
in EUR

Fördergegenstand
















Fördersatz
zur Förderung
beantragte
Ausgaben
in EUR














(1)
(2)
zu Nummer
2.1.2 des
Antrages
beantragte
Ausgaben
(netto):
(3) = (1) x (2)
Mit diesem Auszahlungsantrag sind gleichzeitig der Verwendungsnachweis sowie die weiteren in den standortspezifischen Anlagen zu diesem Antrag genannten Unterlagen einzureichen. Der Verwendungsnachweis besteht aus der Vorlage der bezahlten Rechnungen einschließlich Zahlungsnachweisen sowie dem Sachbericht. Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsverfahren im Ergebnis der Prüfung des Verwendungsnachweises.








zum Antrag)
2.3 Beantragte Ausgaben und beantragte Zuwendung
Mehrausgaben in Vorbereitung
des Transports der Schweine


erhöhte Transportausgaben der
Schweine aus der Sperrzone


Zwischen-
summe:





Die Zuwendung für erhöhte Transportausgaben für den Transport der Schweine aus den Sperrzonen II oder III zum Schlachthof gemäß Ziffer II Nummer 2 FRL ASPT/2022 ist auf 1600 Euro je Transport begrenzt. Als eine Transporteinheit im Sinne der FRL ASPT/2022 gilt ein Tiertransport pro Fahrzeug. Ein Auftrag zum Tiertransport kann somit auch mehrere förderfähige Transporteinheiten umfassen.



 abzgl. Versicherungsleistungen:
beantragte Gesamtzuwendung:
Eine Förderung unter einer Gesamtzuwendung von 500 Euro ist ausgeschlossen (Bagatellgrenze/Mindestförderbetrag).











Versicherungsleistungen, die nach der FRL ASPT/2022 zur Förderung beantragte Ausgaben abdecken, widerlaufen dem Zuwendungszweck der Förderrichtlinie und sind von der ermittelten Gesamtzuwendung vollumfänglich abzuziehen.








Ein Standort gilt als eigenständiger Standort, sofern für diesen eine separate BNR 15 bzw. Registriernummer nach § 26 ViehVerkV      sowie ein separater Beitragsbescheid der zuständigen Tierseuchenkasse vorliegt.




7,8
7   Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung
     der Bekanntmachung vom 26. Mai 2020 (BGBl. I S.1170), in der jeweils geltenden Fassung
8   15stellige Registriernummer nach § 26 ViehVerkV (incl. 3 Stellen für die Kennung 276 - Deutschland)
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Fbl. FRL ASPT/2022 - Antrag
Stand: 25.03.2022
  3. Erklärungen des Antragstellenden zum beantragten Fördergegenstand
3.1
Ich erkläre, dass
- die mit diesem Antrag beantragten Mehrausgaben in Vorbereitung des Transports von Schweinen zum Schlachthof für zusätzliche tierärztliche Leistungen in den ASP-Sperrzonen II und/oder III angefallen sind.
- mir bekannt ist, dass als zusätzliche tierärztliche Leistungen in Vorbereitung des Transportes in den ASP-Sperrzonen II und III Bestandsuntersuchungen, Probenentnahmen, Beratungen durch den Tierarzt mit Anfahrt, das Erstellen von Attesten sowie die Abfertigung des Transports gelten.
- der Transport zu einem Schlachthof erfolgt ist, der im Rahmen eines Benennungsverfahrens gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 für die Schlachtung von Schweinen aus Sperrzonen ermächtigt ist.

















3.3 Erklärungen zur Durchführung der beantragten Maßnahme/n
Erklärungen zu beantragten Mehrausgaben in Vorbereitung des Transports zum Schlachthof
(nur für den Fördergegenstand nach Nummer 2.1.1 des Antrages)













3.2
Ich erkläre, dass
- die mit diesem Antrag beantragten erhöhten Transportausgaben für den Transport der Schweine aus der ASP-Sperrzone II und/oder III entstanden sind.
- mir bekannt ist, dass unter erhöhte Transportausgaben die Ausgaben fallen, die im Vergleich zum Transport zum nächstgelegenen bzw. bisher genutzten Schlachthof bzw. durch besondere Anforderungen an Transportunternehmen entstanden sind.
- der Transport zu einem Schlachthof erfolgt ist, der im Rahmen eines Benennungsverfahrens gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 für die Schlachtung von Schweinen aus Sperrzonen ermächtigt ist.













Erklärungen zu beantragten erhöhten Transportausgaben für Schweine aus den ASP-Sperrzonen zum Schlachthof
(nur für den Fördergegenstand nach Nummer 2.1.2 des Antrages)














Ich erkläre, dass
- ich mit der Durchführung der zur Förderung beantragten Maßnahme/n frühestens ab Inkrafttreten der FRL ASPT/2022 am 02.03.2022 begonnen habe.
- mir bekannt ist, dass als Beginn der Maßnahme grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages zu werten ist.
- zum Nachweis der abschließenden Durchführung der zur Förderung beantragten Maßnahme/n bezahlte Rechnungen einschließlich Zahlungsnachweise vorliegen und dem Antrag beigefügt sind.









3.4
Mir ist bekannt, dass als Schweine im Sinne der Förderrichtlinie FRL ASPT/2022 Tiere der Art Sus scrofa f. domestica (dt. Hausschwein) gelten.
3.5
Mir ist bekannt, dass Versicherungsleistungen, die nach der FRL ASPT/2022 zur Förderung beantragte Ausgaben abdecken, dem Zuwendungszweck der Förderrichtlinie widerlaufen und die Zuwendung vollumfänglich auch nach Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung reduzieren.
Ich verfüge über eine oder mehrere Versicherungen, die Leistungen für die von mir zur Förderung beantragten Ausgaben abdeckt/en:
nein
ja
Sofern ja:
Angaben zu Versicherungsgesellschaft/en und -vertragsnummer/n
Ich habe Leistungen aus den vorgenannten Versicherungen angemeldet. Entsprechende Belege sind beigefügt. Sofern ich Versicherungsleistungen erhalte, werden entsprechende Belege zum Nachweis der Höhe der Versicherungsleistung zeitnah bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Ich habe Leistungen aus den vorgenannten Versicherungen erhalten
in Höhe von
EUR
und diese von der beantragten Zuwendung vollumfänglich abgezogen. Entsprechende Belege sind beigefügt.
  4. Weitere Unterlagen zum Antrag
4.2 Unterlagen und Erklärungen zur Prüfung und Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen
4.1 Nachweis zum Antragstellenden (Nur auszufüllen, sofern noch keine Betriebsnummer BNR 10 vergeben ist.)
Kopie des gültigen Personalausweises ist beigefügt.
(Nur für natürliche Personen als Antragstellenden.)
Ein Nachweis der Anerkennung der Rechtsform durch die zuständige staatliche Behörde/aktueller bzw. letzter gültiger Registerauszug oder folgender adäquater Nachweis


ist beigefügt.
(Nur für Antragstellende, die keine natürliche Person sind.)
Bei der beantragten Zuwendung handelt es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47). Ergänzende oder von der FRL ASPT/2022 abweichende Regelungen, die sich aus den jeweils einschlägigen beihilferechtlichen Grundlagen ergeben, sind bei der Gewährung einer Zuwendung nach der FRL ASPT/2022 vorrangig zu beachten.























Beihilfen nach der FRL ASPT/2022 werden auf Grundlage der einschlägigen De-minimis-Verordnungen gewährt. Für die Haltung von Schweinen kommt die Agrar-Deminimis-Verordnung VO (EU) Nr. 1408/2013 (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9), geändert durch die Verordnung (EU) 2019/316 der Kommission vom 21. Februar 2019 (ABl. L 51 I vom 22.2.2019, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.




















Zur Überprüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist die Vorlage der sog. De-minimis-Erklärung notwendig.
Die De-minimis-Erklärung ist beigefügt.
Nach der genannten Verordnung in der aktuellen Fassung können im laufenden und den vorangegangenen zwei Steuerjahren max. 20.000 EUR Beihilfen gewährt werden.





















Hinweis:
Das Formular De-minimis-Erklärung und das De-minimis-Merkblatt können unter folgendem Link abgerufen werden:





















  5. Erklärungen des Antragstellenden
Ich habe für die hier zur Förderung beantragte Maßnahme keine finanzielle Förderung an anderer Stelle beantragt und werde das auch künftig nicht tun.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach der Gemeinsamen Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Kleinbeständen (FRL ASPK/2022) ist förderunschädlich.











Hinweis:
Mir ist bekannt, dass nur Ausgaben auf der Grundlage von Nettobeträgen förderfähig sind, da mit Verweis auf die Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) Antragstellende nach der FRL ASPT/2022 hinsichtlich Lieferungen und Leistungen Dritter gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Vorsteuerabzug berechtigt oder dem Grunde nach gemäß § 24 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (Pauschalierung).
Ich verpflichte mich, Kontrollen der zuständigen Behörden jederzeit zuzulassen.
Mir ist bekannt, dass im Falle des Überganges des Betriebes oder des Betriebszweiges Schweinehaltung an andere Personen keine Zuwendung gewährt oder die bereits gewährte Zuwendung zurückgefordert wird, sofern von der übernehmenden Person die Bedingungen und Zuwendungsvoraussetzungen der FRL ASPT/2022 nicht eingehalten werden. Die Übernahme wird von der Bewilligungsbehörde nur anerkannt, wenn ihr der Übergang so rechtzeitig angezeigt wird, dass eine Kontrolle noch möglich ist. Der Anzeige ist eine Bestätigung der übernehmenden Person beizufügen, in der diese sich zur Einhaltung der von der übergebenden Person eingegangenen Bedingungen und Zuwendungsvoraussetzungen der Förderung verpflichtet.
Mir ist bekannt, dass der Bewilligungsbehörde jede Änderung gegenüber den Angaben im Antrag unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist.
Über mich ist kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet. Die Eröffnung wurde auch nicht mangels Masse abgelehnt und ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
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Fbl. FRL ASPT/2022 - Antrag
Stand: 25.03.2022
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Fbl. FRL ASPT/2022 - Antrag
Stand: 25.03.2022
Ich erkläre, dass mir nicht bekannt ist, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Ich erkläre, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich erkläre, dass gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der geltenden Fassung vorliegt.
Ich erkläre, dass ich meinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen bin.
  6. Erklärung zum Datenschutz
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben:
Ich versichere, dass über mich keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt oder durchgeführt worden sind.
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben: Ich habe das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits zur Angabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Für den Fall, dass ich die Angabe oder die Zustimmung verweigere, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.




















Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde sowie jede weitere Prüf- oder Kontrollbehörde des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union meine Daten einsehen und für Prüf- und Kontrollzwecke für meine Förderung nach der FRL ASPT/2022 verwenden kann.















Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Von meinen Angaben, die ich in diesem Antrag mache, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.

Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.

Ich bin bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes, des Bundes und der Europäischen Kommission sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.

Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt bzw. widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.

Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvoraussetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums verpflichte.

Mir ist bekannt, dass ich jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und/oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe.

Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.

Ich verpflichte mich, jede Änderung zu den vorstehenden Erklärungen unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.



  7. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellenden
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Fbl. FRL ASPT/2022 - Antrag
Stand: 25.03.2022
  8. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer
- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
- Mir ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die für den Antragstellenden vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar  ist.
- Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
- Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw. die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren
- zum Vorhaben:
zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)
zum Geschäftsplan
zum Standort des Vorhabens
zu flächen- und/oder standortbezogenen  Angaben
zu den Eigentumsverhältnissen
zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten
zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur  geplanten  Investition
zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen
zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen
zu gesetzlichen Einschränkungen
zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
zu beihilferechtlichen Sachverhalten
zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
zu technischen Sachverhalten
zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
- zum Finanzierungsplan
zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung
zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche  Zuwendungen, Mittel Dritter
  (z. B. Spenden/Sponsorengelder) und Einnahmen (z. B. Spenden/Sponsorengelder)
zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.















Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt  maßgeblich ist.

Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir/Uns ist auch bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.









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Fbl. FRL ASPT/2022 - Antrag
Stand: 25.03.2022
  9. Abschließende Erklärung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.

Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie FRL ASPT/2022 und unter den Voraussetzungen der §§ 23, 44 SäHO gewährt. Mir ist bekannt, dass ich den Richtlinientext im Internet unter



und die Verwaltungsvorschrift zu §§ 23, 44 SäHO unter




einsehen und herunterladen kann.












Datum
rechtsverbindliche Unterschrift
Ort
Stempel
(sofern vorhanden)