Waldumbau und Verjüngung in Schutzgebieten (Nachbesserung)
als Anlage zum Basisantrag auf Förderung von Vorhaben der GAK nach Förderrichtlinie WuF/2020
Bei mehr als sieben Flurstücken bitte eine zusätzliche Anlage beifügen.
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Die grau hinterlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt.
2. Identnummer der Erstbewilligung:
(Achtung: Es sind nur Nachbesserungen förderfähig von Vorhaben, die über die RL WuF/2020 (GAK) gefördert wurden.)
Ident.-Nr. des Ursprungsvorhabens:
Unterschrift (bei juristischen Personen mit Stempel)
4. Erklärungen des Antragstellers zum geplanten Vorhaben:
Die Nachbesserung erfolgt innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Begründung.
weitere Ausführungen zum Vorhaben:
den Antragsunterlagen bei.
4.1 Karte mit Maßstab und Lage der Ausfälle/Fehlstellen liegt:
Nachbesserung bei Pflanzungen: Ausfälle von mehr als 30 % der Pflanzenzahlen oder mindestens 1 ha zusammenhängender Fläche
Ausfall oder Nichtauflaufen von Saat und Naturverjüngung: mehr als 30 % der Fläche; Fehlstellen zusammenhängend mindestens 0,2 ha
Kombinationen aus Pflanzung, Saat und/oder Naturverjüngung: Ausfälle können addiert werden (z.B. 15 % der gepflanzten Baume und 15 % der Naturverjüngungsfläche)