geplante Maßnahmen und Mengen:
Anzeigeformular für Waldschutzmaßnahmen nach RL WuF/2023
Stand: 7/2023
Forstrevier:
Forstbezirk:
Name des Antragstellers:
Gemarkung/Forstort:
Ausführungszeitraum:
Auswahl
Maßnahme
Festbetrag Förderung
(EUR/m³ (fm) o. EUR/lfm
geplante Menge
m³ (fm) / lfm
Polterbehandlung von mit Borkenkäfern befallenem Holz mit Insektiziden
3,20
Aufarbeitung Schadholz einschließlich Beseitigung von bruttauglichem Restderbholz
7,00
Entrindung vollmechanisch (Harvester, Entrindungsmaschine; alternativ Einschnitt mit Mobilsägewerk)
6,00
Entrindung manuell
15,00
Transport auf Lagerplätze außerhalb des Waldes durch den Zuwendungsempfänger
8,35
Zuschlag für Forstbetriebsgemeinschaften mit angestelltem forstlichen Fachpersonal
1,00
Wiederherstellung (Einebnung) von vorhandenen Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen
0,80
Anlage von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen*
8,00
Hinweis: Die Maßnahmen "Unterhaltung / Betrieb von Lagerplätzen bis zu 5 Jahren" und "Bau von Trocken- und Nasslagerplätzen" müssen nicht angezeigt werden, stattdessen ist vor Beginn der Maßnahme ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
* Die Anlage von Maschinenwegen mit Materialeinsatz kann ein genehmigungspflichtiger Eingriff nach Bundesnaturschutzrecht sein (siehe Merkblatt "Naturschutzrechtlich konformes Vorgehen bei Erschließungsmaßnahmen im Wald" auf der Internetseite zur Forstförderung). Legen Sie im Zweifel die geplante Maßnahme der unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vor.