Staatsbetrieb Geobasisinformation
und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Referat 44 Geodatenservice
PF 10 02 44
01072 Dresden
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GeoSN265-01FSGH Einrichtung des Zugangs zur ALKIS-APK für Gemeinden und ÖbVI
Der Inhaber der Befugnis zur Übermittlung von Informationen aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters nach § 12 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz hat die Personen, für die der Zugang beantragt wird, über deren Pflichten nach § 6 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzgesetz sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz unterrichtet und auf deren Einhaltung schriftlich verpflichtet:*
Die Einrichtung des Zugangs zur ALKIS-APK ist nur möglich auf Grundlage einer bereits erteilten Befugnis nach § 12 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz.
(Zugangsbeschränkung: Gemeindegebiet)
Die Befugnis wurde erteilt
¹ Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem - Auskunfts- und Präsentationskomponente
Der Zugang zur ALKIS-APK soll für folgende Personen eingerichtet werden:
Für die Einrichtung und Sicherstellung des Zugangs zur ALKIS-APK für bis zu fünf Zugangsberechtigungen wird eine Gebühr von jährlich 400 EUR erhoben. Für jede weitere Zugangsberechtigung wird eine Gebühr von jährlich 50 EUR erhoben.