Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Ich beantrage die Zulassung für die im
(
) beginnende
staatliche Pflichtfachprüfung
Hinweise:

Die Frist für die Meldung für den auf den Vorlesungsschluss des jeweiligen Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin endet für die im Februar beginnende staatliche Pflichtfachprüfung am 15. Dezember des Vorjahres, für die im August beginnende Prüfung am 15. Mai.

Die Anmeldefrist gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, welche an der staatlichen Pflichtfachprüfung im unmittelbar vorangegangenen Prüfungstermin im Freiversuch teilgenommen haben und für den Fall des Nichtbestehens des Freiversuchs als Erstableger in diesem Prüfungstermin erneut an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen wollen.
Eine Anmeldung zur Notenverbesserung ist bis zwei Monate vor Beginn der Prüfung möglich.
Falls zwischen der mündlichen Prüfung und dem nächsten Termin nur ein kürzerer Zeitraum verbleibt, ist die Anmeldung unverzüglich nach Ablegung der mündlichen Prüfung vorzunehmen.

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist beim Landesjustizprüfungsamt innerhalb der Meldefrist elektronisch zu beantragen. Führen Sie dazu den Anmeldevorgang auf den folgenden Seiten vollständig durch. Nach erfolgreichem Abschluss der online-Anmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail sowie ein Formular, welchem Sie noch fehlende (nicht elektronisch mit dem Antrag eingereichte) Zulassungsunterlagen beifügen und diese unverzüglich per Post an das Landesjustizprüfungsamt übersenden.

Nachweise können auch elektronisch übermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen bevor Sie mit dem Antrag beginnen, folgende Dokumente bereitzuhalten und gegebenenfalls bereits zu digitalisieren (Beachten Sie bitte, dass Sie maximal 20 MB an Unterlagen mit dem Formular einreichen können):

- handschriftlichen Lebenslauf mit Lichtbild nicht älter als 1 Jahr
- Nachweise Nichtanrechnung Studienzeiten Freiversuch bei Studium von über 9 Semestern
- Nachweise bei Studium an einer Universität eines anderen Bundeslandes/Auslandsstudium
- Nachweise über die Ableistung der praktischen Studienzeiten (§ 19 SächsJAPO)
- elektronische beglaubigte Kopie (§ 33 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 4a VwVfG) des universitären
  Schwerpunktzeugnisses
- Anrechnungsbescheid Universität Leipzig über Studienzeiten

Sie können zwischen den Feldern mit der Tabulator-Taste navigieren.





















Monat
Jahr
Ich bitte um elektronische Übersendung des Zulassungsbescheids an meine E-Mail-Adresse. Soll keine elektronische Übermittlung erfolgen, wird der Zulassungsbescheid und alle sonstigen Mitteilungen per Post übersandt.




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Hinweise zur Browser-Einstellung

Um das Formular richtig nutzen zu können, muss in Ihrem Browser javascript aktiviert sein. Javascript aktivieren Sie im Internet Explorer, indem Sie auf "Einstellungen" klicken und die Registerkarte "Sicherheit" wählen. Dort auf "Stufe anpassen ..." klicken und unter dort unter "Skripting" die Punkte "Active Scripting" und "Scripting von Java-Applets" aktivieren. Im Firefox müssen Sie dazu in der URL-Leiste "about:config" eingeben. Dort den Eintrag "javascript.enabled" suchen und auf true setzen.






1. Persönliche Verhältnisse
Name, Namenszusätze
Vorname/n
Geburtsdatum
Geburtsort
Geschlecht
Straße und Hausnummer
Adress-Zusätze
(Wohnungs-Nr., Appartement o.ä.)
PLZ
Wohnort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Matrikelnummer
Geburtsname, falls vom Namen abweichend
Staatsangehörigkeit
ggf. weitere Staatsangehörigkeit
Bitte tragen Sie Name und Vornamen identisch mit der Angabe im Personalausweis ein, die Vornamen auch in derselben Reihenfolge.

Hinweis:

Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten vollständig an. Die Angabe in den Feldern Name, Geburtsname und Vornamen ist identisch mit der Angabe im Personalausweis einzutragen und entspricht später der Angabe des Namens im Zeugnis. In den Feldern Straße bis Wohnort ist die Adresse einzutragen, an die alle Schreiben (Ladung, Bescheide etc.) während des Prüfungsverfahrens gesandt werden sollen. Es ist darauf zu achten, dass ein beschrifteter Briefkasten vorhanden sein muss. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, klicken Sie das Feld "deutsch" an. Besitzen Sie eine andere oder auch eine weitere Staatsangehörigkeit neben der deutschen, so wählen Sie das Land aus der Liste in den jeweiligen Feldern. Die Ziffern hinter den Staaten dienen nur statistischen Zwecken.




Tätigkeit als studentische Hilfskraft an der Universität Leipzig am Lehrstuhl von:
Name
Beginn
Ende
Jede Anschriftenänderung während des Prüfungsverfahrens ist dem Landesjustizprüfungsamt unverzüglich mitzuteilen.
2. Erklärung zur Teilnahme im Freiversuch
Ich beantrage die Teilnahme im Freiversuch, § 29 SächsJAPO.
Begründung:
Ich habe nicht mehr als 9* Semester (Haupt- und Nebenfach) ohne Unterbrechung studiert.
Ich habe zwar mehr als 9* Semester studiert, es liegen aber Gründe für die Nichtanrechnung einzelner Semester gemäß § 29 Abs. 1 Satz 4 SächsJAPO vor. Hierzu erforderliche Angaben erfolgen auf der nächsten Seite.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich für den Fall, dass die Teilnahme als Freiversuch gilt. Liegen die Voraussetzungen für einen Freiversuch nicht vor, möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen.
Hinweis:

Eine Teilnahme im Freiversuch ist möglich, wenn Sie sich nach einem ununterbrochenen Studium spätestens für den unmittelbar nach dem Vorlesungsende des 9. Fachsemesters beginnenden Prüfungstermin erstmals für die staatliche Pflichtfachprüfung anmelden. Wurde das rechtswissenschaftliche Studium vor dem 1. Oktober 2020 begonnen, muss die Prüfungsanmeldung spätestens nach Vorlesungsende des 8. Fachsemesters erfolgen (§ 29 Abs. 1 Satz 2 SächsJAPO). Auf die vom Landesjustizprüfungsamt herausgegebenen Hinweise zum Freiversuch wird hingewiesen.





Ich habe mehr als 9** Semester studiert. Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 sowie das Wintersemester 2021/22 bleiben jedoch für alle Studierenden im Fach Rechtswissenschaften bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt, unabhängig davon, wie diese Semester durch die Universität Leipzig gewertet werden (Nichtsemester, Beurlaubung).
*  Wurde das rechtswissenschaftliche Studium vor dem 1. Oktober 2020 begonnen, muss die Prüfungsanmeldung spätestens nach
    Vorlesungsende des 8. Fachsemesters erfolgen.
** In den Semestern SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 und WiSe 2021/22 erbrachte Leistungsnachweise werden anerkannt.
2.1
Angaben zum Freiversuch bei Studium von mehr als 9 Semestern (Bei Beginn des Studiums vor dem 1. Oktober 2020 (bis einschließlich Sommersemester 2020) ist eine Teilnahme im Freiversuch nur bis zum 8. Fachsemester möglich)
Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeiten (zu Nr. 1)
in entsprechender Anwendung MuSchG und BEEG*

im
Semester
Als Nachweise für die Zeit des Mutterschutzes und die Elternzeiten füge ich bei:
1. Bescheinigung über die Beurlaubung oder Exmatrikulation
2. Geburtsurkunde des Kindes oder Bescheinigung über Mutterschutz
 * Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Elternzeit; ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Dienstvorgesetzten auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragbar. Hierfür genügt, unter Angabe des Grundes, die Bestätigung des Immatrikulationsamtes der Universität, an der Sie während der Elternzeit immatrikuliert waren.
Beurlaubung wegen Wehrdienst oder Zivildienst (zu Nr. 2)

im
Semester
Als Nachweise füge ich bei:
1. Bescheinigung über die Beurlaubung oder Exmatrikulation
2. Bescheinigung über die Dienstzeit
Transcript of Records


im
Semester
1. Nachweis der Immatrikulation an der juristischen Fakultät
2. Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen im ausländischen oder internationalen Recht; 10 ECTS
    pro Semester/20 ECTS pro akademisches Jahr
an der Universität
Bei einem Studium außerhalb Europas ist außerdem ein Nachweis der zu erreichenden Credit Points bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand in einem akademischen Jahr beizufügen.
gesonderte Auflistung der Lehrveranstaltung, Leistungsnachweise



Auslandsstudium (zu Nr. 3)
Beurlaubung wegen längerer schwerer Krankheit (zu Nr. 5 1. Alt.)
im
Semester
1. Attest mit genauer Schilderung der medizinischen Befundtatsachen, Schwere und Dauer der Erkrankung
2. Bescheinigung über die Beurlaubung oder Exmatrikulation in den betreffenden Semestern
Angaben zu Art und Dauer der Erkrankung (genaue Angabe der konkret aufgetretenen Beschwerden):
Nachweise:
Beurlaubung aus sonstigem zwingenden Grund (zu Nr. 5 2. Alt.)
im
Semester
Als Nachweise füge ich bei:
Gründe für die Beurlaubung; Angabe, dass ein Studium in diesem Zeitraum nicht möglich war:
im
Semester
Bei Teilnahme an einer ausländischen Hochschule ist auch die Bestätigung der Juristenfakultät der Universität Leipzig beizufügen.
an der Universität
Teilnahme an fremdsprachlicher Verfahrenssimulation – Moot Court  (zu Nr. 6)

*  Aus dem Leistungsnachweis muss sich ergeben, dass die Verfahrenssimulation den deutlich überwiegenden Teil des Studienaufwandes dargestellt hat
Studienzeiten zum Ausgleich einer Schwerbehinderung oder einer Schwerbehinderung gleichgestellten Behinderung (zu Nr. 7)

Anzahl der Semester
(höchstens 2 Semester)
1.
2.
Angaben zu Art der Schwerbehinderung oder einer Schwerbehinderung gleichgestellten Behinderung. Konkrete Darlegung zu den Beeinträchtigungen und zu der hieraus folgenden erheblichen und unvermeidbaren Verzögerung im Studium:
Ich füge folgende Nachweise bei:
Ausweis § 152 Abs. 5 SGB IX
oder
Gleichstellungsbescheid nach § 151 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
aktuelles amtsärztliches Zeugnis*
(das Original ist nachzureichen)
Bestätigung der Universität zu Vergünstigungen zum Nachteilsausgleich während des Studiums
* Das amtsärztliche Zeugnis soll Angaben zu der durch die Behinderung bedingten erheblichen Verzögerung im Studienfortschritt und deren Unvermeidbarkeit enthalten
Sie können die unter diesem Punkt erforderlichen Nachweise einzeln an den jeweilligen Unterpunkten hochladen oder hier gleich in einer gesammelten Anlage (pdf oder zip). Wählen Sie bitte nur eine dieser Uploadmöglichkeiten aus und bedenken Sie die maximale Uploadmöglichkeit von 20 MB. Werden Nachweise nicht elektronisch eingereicht, können diese auch postalisch übermittelt werden.
Tätigkeit in universitären Gremien (zu Nr. 4)
im
Semester
1. Art der Gremientätigkeit:
2. Nachweis:
Nachweis*
Semester
Jahr
Universität
Werden die Nachweise nicht elektronisch eingereicht, können diese auch postalisch übermittelt werden.
Ich habe an der Universität Leipzig im Studiengang Rechtswissenschaften
3. Juristische Studiensemester (Haupt- und Nebenfach)
Semester
Jahr
Grund
und war im Studiengang Rechtswissenschaften in folgenden Semestern nicht an der Universität Leipzig eingeschrieben, sondern:




und war vom Studium beurlaubt:
Nachweise
Nachweise
4. Anrechnung von Studienzeiten
Aus einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule / Fachhochschule auf das rechtswissenschaftliche Studium angerechnete Fachsemester:
Name der Hochschule
Studiengang
Anzahl der angerechneten Semester:
(Zahl)
Hinweis:

Bitte reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein. Werden die Nachweise nicht elektronisch eingereicht, übersenden Sie bitte den Anrechnungsbescheid sowie die Bescheide über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Original per Post.


Anrechnungsbescheid Juristenfakultät Universität Leipzig
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Nachweis:
5. Frühere Prüfungsteilnahmen
Ich habe die staatliche Pflichtfachprüfung
Ergebnis:
Punkte.
Ergebnis:
Punkte.
STPP
STPP
6. Notenverbesserung
letzte Teilnahme
STPP
Teilnehmer-Nr.
Note
Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SächsJAPO notwendige Erklärung:
Der Vorbereitungsdienst wurde/wird voraussichtlich aufgenommen am:
Punkte
7. Erklärungen
Ich habe die Lehrveranstaltungen über die Pflichtfächer und zu den Schlüsselqualifikationen besucht, § 17 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 1, 3 und 4 SächsJAPO. Eine Übersicht über die Vorlesungen, Übungen und Seminare (Belegbogen) füge ich den Zulassungsunterlagen bei.
1.
2. Ich habe
bisher bei keinem anderen Prüfungsamt die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragt.
bereits beim Prüfungsamt in
am
die Zulassung zur staatlichen
Pflichtfachprüfung beantragt.
Es wird gegen mich zur Zeit der schriftlichen oder mündlichen Prüfung voraussichtlich keine Freiheitsentziehung vollzogen werden.
3.
Es liegen keine Gründe nach § 18 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, 4 oder Nr. 6 SächsHSFG vor, nach denen die Immatrikulation an der Universität Leipzig zu versagen wäre oder versagt werden könnte.
4.
8. Erklärung über die Teilnahme an der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Ich habe die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
am
Ergebnis:
Nachweis:
elektronische beglaubigte Kopie (§ 33 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 4a VwVfG) des Zeugnisses über das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Note
Punkte
Hinweis:

Das Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung wird durch das Landesjustizprüfungsamt erteilt. Eine Erteilung ist nur dann möglich, wenn die Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung dem Landesjustizprüfungsamt nachgewiesen wurde. Wird keine elektronische beglaubigte Kopie des universitären Schwerpunktbereichszeugnisses eingereicht, kann auch eine begl. Kopie des Zeugnisses an folgende Adresse übersandt werden:

Sächsische Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Landesjustizprüfungsamt
Hansastr. 4
01097 Dresden






Schwerpunktbereich:
9. Leistungsnachweise
Bemerkungen zu den Leistungsnachweisen
sonstige Nachweise:
Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist die Erbringung eines Leistungsnachweises für je eine Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Zudem sind die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen nachzuweisen sowie fachspezifische Kenntnisse in einer Fremdsprache. Die Nachweise werden durch die Universität Leipzig bei Ihrem Einverständnis dem Landesjustizprüfungsamt passwortgeschützt digital über den Cloud-Speicher der Universität Leipzig (Speicherwolke) zum Zwecke der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Verfügung gestellt. Der Universität Leipzig wird hierzu Ihre Matrikel-Nummer mitgeteilt. Eine Speicherung bzw. Verarbeitung der Daten durch das Landesjustizprüfungsamt findet nicht statt.











Sofern die Leistung bis zum Ende der Meldefrist (15. Mai bzw. 15. Dezember) noch nicht vollständig erbracht bzw. bewertet wurde, kann der Nachweis nachgereicht werden. Teilen Sie in dem Freitextfeld mit, welche Leistungen noch fehlen und wann die Ausstellung des Nachweises erfolgen wird. Gleiches gilt auch für Leistungen, die nicht an der Universität Leipzig erbracht wurden und daher nicht in AlmaWeb gespeichert sind. Die fehlenden Nachweise reichen Sie bitte schriftlich im Original ein.
Ich bin damit einverstanden, dass das Landesjustizprüfungsamt Einsicht in meine Leistungsnachweise, die Studienverlaufsbescheinigung sowie die Übersicht der von mir während des Studiums in den einzelnen Semestern belegten Lehrveranstaltungen und Übungen (Belegbogen) zum Zwecke der Prüfungszulassung erhält und für die Erzeugung der Datei (pdf-Format) meine Matrikel-Nummer an die Universität Leipzig übermittelt wird.
10. sonstige Zulassungsunterlagen
Als Anlagen füge ich bei (Die Unterlagen zu 1. bis 3. werden bei Zustimmung zur Einsicht in Abschnitt 9 zur Einsichtnahme durch das Landesjustizprüfungsamt nicht benötigt.):


1.
2.
aktuelle Studienverlaufsbescheinigung, Stammdatenblatt oder Studienbuch (-bücher) bzw. sonstige Nachweise eines ordnungsgemäßen Studiums
3.
Übersicht über die Vorlesungen, Übungen und Seminare (Belegbogen)
5.1 vom
bis
bei
(
Tage)
5.2 vom
bis
bei
(
Tage)
5.3 vom
bis
bei
(
Tage)
4.
5.
Nachweise über die Ableistung der praktischen Studienzeiten (§ 19 SächsJAPO)
- im Original oder in beglaubigter Kopie -

handschriftlich geschriebener Lebenslauf mit Lichtbild nicht älter als 1 Jahr


5.4 vom
bis
bei
(
Tage)
5.5 vom
bis
bei
(
Tage)
Die praktischen Studienzeiten wurden durch das Landesjustizprüfungsamt erlassen.
Ich beantrage, die praktischen Studienzeiten zu erlassen, § 19 Abs. 5 SächsJAPO. Wird der Nachweis nicht elektronisch eingereicht, können Sie auch das Ausbildungszeugnis per Post übersenden.
Summe:
Nachweis:
Bescheid des Landesjustizprüfungsamts über den Erlass der praktischen Studienzeiten; Prüfungs- bzw. Ausbildungszeugnis als elektronische beglaubigte Kopie gem. § 33 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 4a VwVfG. Wird der Nachweis nicht elektronisch eingereicht, kann er auch per Post übersandt werden.
11. Datenschutz
Zur Erfüllung der dem Landesjustizprüfungsamt obliegenden Aufgaben werden personenbezogene Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet. Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie hier.



12. Erklärungen
Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Hinweise auch zu. Das Landesjustizprüfungsamt übermittelt Daten gem. §§ 4, 2 Nr. 2 HStatG semesterweise nach Abschluss des Prüfungsverfahrens an das Statistische Landesamt. Des Weiteren wird dem Immatrikulationsamt der Universität Leipzig mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass Angaben zu meiner Person für die Bekanntgabe der besten Examensergebnisse im Rahmen der feierlichen Zeugnisübergabe und zur Vorbereitung der Zeugnisübergabe dem Veranstalter übermittelt und öffentlich gemacht werden.

Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind.
, den
Hinweise zum Senden

Bitte füllen Sie den online-Antrag vollständig aus und prüfen Sie Ihre Angaben genau. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sind Sie selbst verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei fehlerhaften Angaben, insbesondere Ihrer E-Mail-Adresse zu Fehlleitungen kommen kann. Bitte wiederholen Sie daher Ihre E-Mail-Adresse hier noch einmal:

Sie können sich den vollständigen Antrag für Ihre Unterlagen auch ausdrucken bzw. abspeichern.

Nach dem Betätigen des Buttons "Versenden" werden der Antrag und die Anlagen an die Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung übertragen. Gleichzeitig erhalten Sie per E-Mail eine Empfangsbestätigung sowie ein Formular. Für den Fall, dass Sie Nachweise per Post nachreichen müssen, drucken Sie bitte dieses Formular aus, kreuzen die beizufügenden Nachweise an und übersenden Sie das Formular mit den Anlagen unverzüglich an das Landesjustizprüfungsamt. Sofern Sie auf der Startseite das angekreuzt haben, dass Ihnen der Zulassungsbescheid elektronisch übermittelt werden soll, erhalten Sie diesen an die angegebene E-Mail-Adresse.

Von Nachfragen hinsichtlich des Eingangs des Antrags und der Zulassungsunterlagen bitten wir abzusehen.