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Eingangsvermerk - Formularserver
Eingangsvermerk - Empfänger
Ort
Name der Gemeinde/des Verwaltungsverbandes
Straße, Hausnummer oder Postfach
PLZ
Antragsteller:
Gemeinde
Verwaltungsverband
AGS
Kontoinhaber
IBAN
Geldinstitut (mit Ortsangabe)
BIC
Ort, Datum
Dienstsiegel
Unterschrift
(Bürgermeister oder die zur
Vertretung berechtigte Person)
für das Jahr:
Weitere durch die Meldebehörde vertretene Gemeinden (AGS):
Bankkonto (SEPA), auf das die Kostenerstattung ausgezahlt werden soll:
Als Meldebehörde nach § 1 SächsAGBMG beantragen wir auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 SächsAGBMG die Erstattung der Kosten für die regelmäßigen Datenänderungsmitteilungen nach § 8 Abs. 2 SächsAGBMG.

Für die Ermittlung der Höhe der Kostenerstattung sind die vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen zum 30. Juni des Vorjahres amtlich festgestellten Einwohnerzahlen (§ 8 Abs. 1 SächsMeldVO
i. V. m. § 125 SächsGemO) zugrunde zu legen.
Antrag auf Kostenerstattung für die regelmäßigen Daten-
änderungsübermittlungen an das Sächsische Melderegister (SMR)
Telefonnummer für Rückfragen
Sächsische Anstalt
für kommunale Datenverarbeitung
Postfach 1393

01873 Bischofswerda