Eingangsvermerk - Formularserver
Eingangsvermerk - Empfänger
Name der Gemeinde/des Verwaltungsverbandes
Straße, Hausnummer oder Postfach
Geldinstitut (mit Ortsangabe)
(Bürgermeister oder die zur
Vertretung berechtigte Person)
Weitere durch die Meldebehörde vertretene Gemeinden (AGS):
Bankkonto (SEPA), auf das die Kostenerstattung ausgezahlt werden soll:
Als Meldebehörde nach § 1 SächsAGBMG beantragen wir auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 SächsAGBMG die Erstattung der Kosten für die regelmäßigen Datenänderungsmitteilungen nach § 8 Abs. 2 SächsAGBMG.
Für die Ermittlung der Höhe der Kostenerstattung sind die vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen zum 30. Juni des Vorjahres amtlich festgestellten Einwohnerzahlen (§ 8 Abs. 1 SächsMeldVO
i. V. m. § 125 SächsGemO) zugrunde zu legen.
Antrag auf Kostenerstattung für die regelmäßigen Daten-
änderungsübermittlungen an das Sächsische Melderegister (SMR)
Telefonnummer für Rückfragen
Sächsische Anstalt
für kommunale Datenverarbeitung
Postfach 1393
01873 Bischofswerda