Antrag auf Feststellung der Eignung des Betriebes als Ausbildungsstätte zum/zur Fischwirt/in, Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei
Veränderungsanzeige /-antrag
Dieser Antrag ist an den zuständigen Bildungsberater/in zu senden.
Angaben zum Ausbildungsbetrieb
Zuständige Agentur für Arbeit:*
Im Betrieb wird bereits in folgenden Berufen ausgebildet:
Anzahl der ständigen Arbeitskräfte* (ohne Antragsteller)
BNR laut Registrierung grüne Berufe:
Angaben zum/r Ausbildenden (Betriebsleiter/in)
Anzahl der Ausbildungsplätze
Aquakultur und Binnenfischerei
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
amtlicher Gemeindeschlüssel:*
Arbeitgeber-Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit:
Technische Einrichtungen im Betrieb (Ausrüstungen, Werkzeuge, Geräte, Maschinen)
Fahrzeuge, Maschinen und Geräte:*
Fischereieinrichtungen zum Fangen, Sortieren und Hältern:*
Einrichtungen zum Bearbeiten, Verarbeiten und Vermarkten:*
Einrichtungen und Ausrüstungen zur Instandsetzung,
Wartung und Pflege:*
Bewirtschaftete Gewässerfläche:*
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Aquakultur und Binnenfischerei
Das Unternehmen bietet die Gewähr, dass in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten dauerhaft vermittelt werden,
sowohl in den:
1. Fischereiliche Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum
2. Fischfang und fischereiliche Erzeugung
3. Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz
4. Witterungs- und Umweltverhältnisse
5. Ausrüstung, Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
6. Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte
7. Betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge,
fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen
8. Qualitätssichernde Maßnahmen und Verbraucherschutz
9. Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information
fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen
10. Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern
11. Bau, Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen
12. Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufanlagen
13. Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten
14. Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen
15. fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen
berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen
Tätigkeit in der Fischwirtschaft
Tätigkeit in der Fischwirtschaft, seit:*
Ausbildertätigkeit in der Fischwirtschaft, seit:*
VollberuflicheTätigkeit im anzuerkennenden Betrieb, seit:*
Erklärung des/r Ausbilders/in zur persönlichen Eignung
Gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Ausbildung von Auszubildenden erkläre ich,
Unterschrift des/r Ausbilders/in*
durch meine Unterschrift, dass gegen mich keine Gründe vorliegen, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom
23. März 2005 i. d. g. F. und des § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 i. d. g. F. entgegenstehen, und dass insbesondere auch kein Verbot besteht, Kinder und Jugendliche auszubilden.
(Bitte Nachweis - z.B. Kopie Arbeitsvertrag)
Erklärung des/r Betriebsleiters/in zur persönlichen Eignung
Gemäß § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Ausbildung von Auszubildenden erkläre ich,
Unterschrift des/r Betriebsleiters/in*
durch meine Unterschrift, dass gegen mich keine Gründe vorliegen, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom
23. März 2005 i. d. g. F. und des § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 i. d. g. F. entgegenstehen, und dass insbesondere auch kein Verbot besteht, Kinder und Jugendliche auszubilden.
Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse*
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Seite 6 von 6 Alle Felder mit * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
* Aufforderung zum Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses nach §30a Abs. 2 BZRG
Der Antragsteller hat gemäß § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Wir bestätigen hiermit, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Nr. 2b) BZRG vorliegen.
Diese Forderung ergibt sich aus §28 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 1474).
Das erweiterte Führungszeugnis ist vorzulegen beim:
Gez. Henrik Fichtner
Referatsleiter 91
Berufliche Bildung
Zuständige Stelle