Erklärung des Antragstellers -
kein "Unternehmen in
Schwierigkeiten"
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Stand: 14.07.2015
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Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Krisen- und Notstandsbeihilfe in der Landwirtschaft nach der RL KuN/2015
 Persönliche Angaben
Name des Antragstellers
Straße, Nr.
PLZ
Vorname des Antragstellers
Ort
Unternehmenssitz
Telefonnr. (mit Vorwahl)
Datum
Unterschrift des Antragstellers (Betriebsleiter/Geschäftsführer/Vorstand)
Betriebsnummer

Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Abl. C 249 vom 31.07.2014, S. 1) definieren ein Unternehmen in Schwierigkeiten.

Demnach ist ?Unternehmen in Schwierigkeiten" ein Unternehmen, das die folgenden Voraussetzungen erfüllt (sofern es sich bei dem Beihilfeempfänger um ein kleines und mittleres Unternehmen handelt):

Ein Unternehmen ist als in Schwierigkeiten befindlich anzusehen, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Sinne des EU-Rechts (Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013, insbesondere die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.
  2. Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften (Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU, insbesondere die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
  3. Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.

Neu gegründete Unternehmen kommen nicht in Betracht. Ein Unternehmen gilt grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit als Neugründung.

Erklärung

Hiermit versichere ich/versichern wir, dass mein/unser Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Abl. C 249 vom 31.07.2014, S. 1) ist. Ich/wir erklären, dass über mein/unser Unternehmen ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und dass ich/wir die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht beantragt habe/n. Mein Unternehmen befindet sich auch nicht in Auflösung/Liquidation.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Erklärung subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches ist und dass ein Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist.