Änderungsmeldung zur
EU-Weinbaukartei
- Wiederbepflanzung
- Neuanpflanzung
- Umwandlung
Angaben zur Person und zum Betrieb des Meldepflichtigen
Aufgrund der Genehmigung vom
Hinweis:

Bilden mehrere Grundstücke keine zusammenhängende Pflanzfläche oder werden mehrere Rebsorten angepflanzt, so ist für jedes Grundstück bzw. für jede Rebsorte oder Teilfläche eine gesonderte Meldung zu tätigen. Ferner ist bei einer Teilanpflanzung mit Weinreben, die von der Bepflanzung betroffene Teilfläche in einem entsprechenden Flurkartenauszug m ö g l i c h s t    g e n a u   kenntlich zu machen. Der Flurkartenauszug ist der Meldung beizulegen.

Abgabetermin: Die Durchführung der Pflanzung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis 31.05. des Anpflanzjahres zu melden.

Die Pflanzung wurde wie folgt durchgeführt:
Gemarkung
Flur-Nr.
Pflanz-
datum
(Tag, Monat, Jahr)
Rebsorte
Erziehungs-
art
Schlag-
Kennnummer
Eigentum
oder Pacht¹
Hangneigung

Anteils-Angaben in m²

<10%    10%-30%    >30%

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Telefon
Straße und Hausnummer:*
Betriebsnummer (10-stellig)
Mobil
Fax
E-Mail
PLZ / Ort*
Name, Vorname, Firmenbezeichnung*
F
Aktenzeichen
erfolgte eine:
Unterschrift Bewirtschafter
Ort
Datum
Größe der
Anpflanzung
in m²
Unterlag(n)
Pflanz-
weite
cm x cm
Stand: 29.01.2016
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Tel. 0351/ 26128702  / Fax. 0351/ 26121099
E-Mail: poststelle.lfulg@smul.sachsen.de
¹ Erfolgte die Ausübung des umgewandelten Pflanzungsrechtes oder die Wiederanpflanzung auf einer im Antrag nicht bezeichneten Fläche des Betrieb ist  der Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug) oder die Bewirtschaftungsbefugnis (z. B. Pachtvertrag) beizufügen.