Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Der angegebene Kontoinhaber ist bevollmächtigt, die Zuwendung im Rahmen des Förderverfahrens entgegen zu nehmen.
Förderung eines Vorhabens nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
(Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023) vom 20.Juni 2023
1. Rechtsbehhelfsverzicht
Die Zahlung des Vorschusses ist an die Anzeige des Maßnahmebeginns geknüpft.
Hiermit wird bestätigt, dass mit der Maßnahme mit folgenden Teilvorhaben gemäß Bewilligungsbescheid begonnen wurde:
Unterschrift, ggf. Stempel
Entsprechende Nachweise (siehe Auflage Bewilligungsbescheid) sind beigefügt.
Der beantragte Vorschuss soll auf folgendes Konto, welches bereits in den Stammdaten hinterlegt ist, ausgezahlt werden.