Basisantrag für Vorhaben  des Fördergegenstandes
B.2 Studie zur Dokumentation von Artvorkommen
  1. Angaben des Antragstellers:
BNR 10 (soweit vorhanden)
BNR 15 (soweit vorhanden)
Liegt der Sitz Ihres Betriebes außerhalb des Freistaates Sachsen?
27614
Wenn ja, dann geben Sie bitte die in diesem Bundesland vergebene
15-stellige BNR / Registiernummer / HIT/ZID-Nummer an.
276
Name des Antragstellers*
Vorname
Anrede
ggf. weitere Namenszusätze
Geburtsort
Geburtsdatum
Gründungsdatum
Straße*
Adresse des Antragstellers
Nummer*
ggf. abweichende Zustelladresse
Straße
Nummer
Ort*
ggf. Ortsteil
Postleitzahl*
Ort
Postleitzahl
ggf. Ortsteil
ggf. abweichender Name
Antrag auf Förderung von Vorhaben des ELER nach der Richtlinie Natürliches Erbe - NE/2014
Posteingangsstempel der Behörde
Ident-Nr.: ____________________
Die grau hinterlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt.
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Stand: 07.12.2020
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Name des für den Antragsteller zuständigen Finanzamts*
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Rechtsform des Antragstellers*
derzeitige Rechtsform gilt seit
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Kontodaten des Antragstellers:*
Der angegebene Kontoinhaber ist bevollmächtigt, die Zuwendung im Rahmen des Förderverfahrens entgegen zu nehmen.
IBAN
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BIC
Name des Kreditinstituts
Stand: 07.12.2020
2. Angaben zum Vorhaben:*
Der Antrag wird für folgenden Betreuungsbereich abgegeben:
Hinweis:
Für jeden Betreuungsbereich ist der Basisantrag einschließlich der Anlagen (Anlage zum Basisantrag, Erklärung Kapazitäten, Fachliche Eignung Koordinator/Gebietsbetreuer) auszufüllen.
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Zuständigkeit
Betreuungsbereich
LRT-/SPA-Flächen im
Förder- und Fachbildungszentrum
Kamenz
Förder- und Fachbildungszentrum
Wurzen
Förder- und Fachbildungszentrum
Zwickau
Soll das Vorhaben dieses Antrages über LEADER gefördert werden?*
(positiven Beschluss des Entscheidungsgremiums beifügen)
LEADER-Gebiet:
Datum Beschluss des Entscheidungsgremiums:
3. Ausführungszeitraum:
Beginn:
Ende:
Stand: 07.12.2020
  4. Erklärungen / Verpflichtungen:
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Die beantragte Zuwendung setzt sich aus Mitteln der Europäischen Union sowie des Freistaates Sachsen zusammen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von Rechtsverordnungen der EU zu gewährleisten.

Mir / uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich / wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein / unser Einverständnis erkläre/ n.

Zur Feststellung und Beurteilung subventionserheblicher Tatsachen durch die Bewilligungsbehörde erkläre/ n ich / wir, dass:
1. mir / uns bekannt ist, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter / nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.
2. mir / uns bekannt ist, dass ich / wir jede Änderung zu den von mir / uns im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und / oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe/ n.
3. mir / uns bekannt ist, dass mit der Durchführung des Vorhabens nicht vor dem Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang bei der zuständigen Behörde) begonnen werden darf.
Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich entweder der Beginn der Bauarbeiten für eine Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist. Nicht als Beginn gelten Vorarbeiten, wie die Einholung von Genehmigungen, die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie der Erwerb von Grundstücken, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
4. ich / wir noch nicht mit den zur Förderung beantragten Vorhabenbestandteilen begonnen habe/ n.
5. mir / uns bekannt ist, dass ich / wir in Fällen höherer Gewalt gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (EU-Amtsblatt L 347 vom 20.12.2013) der zuständigen Behörde innerhalb von 15 Arbeitstagen entsprechende Nachweise vorlegen muss/ müssen. Auf deren Grundlage prüft die Behörde, ob auf eine Rückforderung der Zuwendungen verzichtet werden kann.
6. ich / wir bereit bin / sind, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes, des Bundes und der EU sowie durch die jeweils zuständigen Rechnungshöfe auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/ n ich / wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.
7. mir / uns bekannt ist, dass der Antrag abgelehnt bzw. widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich / uns oder meinen / unseren Vertreter unmöglich gemacht wird (Art. 59 Abs. 7 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).
8. mir / uns bekannt ist, dass Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen an Dritte gemäß § 1273 ff BGB in Verbindung mit § 399 BGB ausgeschlossen sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind.
9. ich / wir einwillige/ n, dass die Bewilligungsbehörde die Registriernummer nach Viehverkehrsordnung (BNR 15) für mich / uns beantragt, soweit diese noch nicht vorliegt.
10. mir / uns bekannt ist, dass sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Rückzahlungsansprüche gegen mich / uns aufgrund von Maßnahmen, die ganz oder teilweise aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft zur Finanzierung der Marktmaßnahmen und anderer Maßnahmen (EGFL) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, automatisch mit meinen / unseren vorhandenen oder künftig entstehenden Ansprüchen aus Maßnahmen, die aus Mitteln des ELER finanziert werden, auch vorhabenübergreifend verrechnet werden. Der Rückforderungsbetrag kann auch zurückgezahlt werden, ohne dass der Abzug abgewartet wird.
11. das beantragte Vorhaben nicht Gegenstand einer anderen Finanzierung aus dem Haushalt der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Sachsen ist bzw. dass sich bei einer finanziellen Beteiligung der Union, des Bundes oder des Freistaates Sachsen Angaben dazu in dem zum Antrag zugehörigen Finanzierungsplan enthalten sind. Mir/uns ist bekannt, dass eine solche finanzielle Beteiligung zur Reduzierung der Zuwendung aus dem ELER führt.
12. mir / uns bekannt ist, dass mir / uns keine Zahlungen zustehen, wenn ich / wir die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe/ n, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.
13. über mein / unser Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen auch nicht in Liquidation befindet.
14. mir / uns nicht bekannt ist, dass gegen mich / uns ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
15. gegen mich / uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
16. gegen mich / uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt.
17. sofern ich / wir Träger eines Unternehmens bin / sind, dass mein / unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.



Stand: 07.12.2020
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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18. ich im Falle der Gewährung einer Zuwendung für die förderfähigen Tätigkeiten keine Aufwandserstattungen oder Ersatzleistungen entstandener Reisekosten für im Naturschutzdienst als Naturschutzbeauftragte tätige Personen sowie keine Ersatzleistungen entstandener Reisekosten für im Naturschutzdienst als Naturschutzhelfer tätige Personen nach § 43 SächsNatSchG in Anspruch nehmen werde.
19. alle notwendigen Genehmigungen für die Durchführung des Vorhabens vorliegen / eingeholt werden.
20. es sich bei mir / uns im Fall der Beantragung von Beihilfen nach A.4 und A.5 sowie nach C.2, nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten sowie nicht um ein Unternehmen handelt, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.
21. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass folgende in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist:

Subventionserhebliche Tatsachen sind Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen einschließlich Finanzierungsplan:
zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
zum Vorhaben:
zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
zur geplanten Ausführung / Umsetzung des Vorhabens (Zeit- / Arbeitsplanung, Meilensteine)
zum Geschäftsplan
zum Standort des Vorhabens
zu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben
zu den Eigentumsverhältnissen
zu (anderweitigen) Verfügungs- / Nutzungsrechten
zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition
zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität,  Auslastung und Energieeffizienz
zu gesetzlichen Einschränkungen
zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
zu beihilferechtlichen Sachverhalten
zur Auswahlentscheidung der lokalen Aktionsgruppe (LAG)
zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
zum Bauablauf / -fortschritt (einschließlich Fotodokumentation)
zu technischen Sachverhalten
zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
zu steuerrechtlichen Verhältnissen
zur Vorfinanzierung
zur Beantragung / zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentlicher Zuwendungen, Mittel Dritter (z. B. Spenden / Sponsorengelder) und Einnahmen
zu sonstigen Finanzierungsquellen
die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages

22. ich / wir davon Kenntnis genommen habe/ n, dass die aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.
23. mir / uns bekannt ist, dass ich / wir verpflichtet bin / sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
24. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
25. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.
26. ich / wir davon Kenntnis genommen habe/n, dass die in den Formularen Basisantrag, Anlage A-C, Anlage S, Anlage A.3, Anlage P,  Anlage T, Anlage F, Anlage Ausgabenübersicht mit Finanzierungsplan NE, Eigentümerzustimmung, KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.












Stand: 07.12.2020
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Unterrichtung der Begünstigten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) über die Veröffentlichung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale Verordnung)

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß Artikel 111 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik sowie gemäß Art. 57 ff. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 verpflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) spätestens zum 31. Mai jeden Jahres nachträglich für das vorangegangene Jahr im Internet zu veröffentlichen.

Zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union können die Daten der Begünstigten von Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden verarbeitet werden.

Mit der Veröffentlichung der Daten über die Begünstigten aus den Europäischen Agrarfonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Transparenz der Verwendung der Unionsmittel und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen Agrarpolitik zu verbessern sowie die Kontrolle der Verwendung der EU-Unionsmittel zu verstärken.

Die Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-Haushaltsjahr 2014 (Beginn: 16.10.2013) an die Begünstigten getätigten Zahlungen aus den o. g. EU-Agrarfonds.

Die Veröffentlichung enthält gemäß Art. 111 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik folgende Informationen:

a) den Namen der Begünstigten, und zwar
·  bei natürlichen Personen Vorname und Nachname
·  den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist, die nach der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt;
·  den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist;

b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw. der Teil der Postleitzahl, der für die betreffende Gemeinde steht;

c) eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede aus dem EGFL und aus dem ELER finanzierte Maßnahme gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 sowie die Summe dieser Beträge, die jeder Begünstigte in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat;

d) eine Beschreibung der aus dem EGFL bzw. dem ELER finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt werden und der Art und des Ziels jeder Maßnahme.

Die zu veröffentlichenden Beträge der Zahlungen für die aus dem ELER finanzierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Europäischen Union und des nationalen Beitrags.

Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind gemäß Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren Gesamtbetrag an Beihilfen aus den EU-Agrarfonds in einem Jahr gleich oder niedriger als der von dem Mitgliedstaat im Rahmen der Kleinerzeugerregelung nach Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festgelegte Schwellenwert (in Deutschland: 1.250,-  ¤) ist. In diesem Fall wird der Begünstigte durch einen Code angegeben. Sollte die Identifizierung einer natürlichen Person als Begünstigte auf Grund der unter b), c) und d) aufgeführten Informationen infolge einer begrenzten Anzahl von in der Gemeinde wohnhaften oder eingetragenen Begünstigten dennoch möglich sein, werden - um dies zu verhindern - die Informationen unter Angabe der nächstgrößeren Verwaltungseinheit, zu der diese Gemeinde gehört, veröffentlicht.

Die Veröffentlichung enthält gemäß Art. 111 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik folgende Informationen:
a) den Namen der Begünstigten, und zwar
·  Vorname und Nachname, sofern der Begünstigte eine natürliche Person ist;
·  den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist, die nach der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt;
·  den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist;











Stand: 07.12.2020
b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw. der Teil der Postleitzahl, der für die betreffende Gemeinde steht;
c) eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede aus dem EGFL und aus dem ELER finanzierte Maßnahme gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 sowie die Summe dieser Beträge, die jeder Begünstigte in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat;
d) eine Beschreibung der aus dem EGFL bzw. dem ELER finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt werden und der Art und des Ziels jeder Maßnahme.

Die zu veröffentlichenden Beträge der Zahlungen für die aus dem ELER finanzierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Europäischen Union und des nationalen Beitrags.

Die Veröffentlichung enthält gemäß Art. 111 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik folgende Informationen:

a) den Namen der Begünstigten, und zwar
·  Vorname und Nachname, sofern der Begünstigte eine natürliche Person ist;
·  den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern der Begünstigte eine juristische Person ist, die nach der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt;
·  den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist;
b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw. der Teil der Postleitzahl, der für die betreffende Gemeinde steht;
c) eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede aus dem EGFL und aus dem ELER finanzierte Maßnahme gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 sowie die Summe dieser Beträge, die jeder Begünstigte in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat;
d) eine Beschreibung der aus dem EGFL bzw. dem ELER finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds, aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt werden und der Art und des Ziels jeder Maßnahme.

Die zu veröffentlichenden Beträge der Zahlungen für die aus dem ELER finanzierten Maßnahmen entsprechen dem Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Europäischen Union und des nationalen Beitrags.

Ausgenommen von der Veröffentlichung des Namens sind gemäß Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Begünstigte, deren Gesamtbetrag an Beihilfen aus den EU-Agrarfonds in einem Jahr gleich oder niedriger als der von dem Mitgliedstaat im Rahmen der Kleinerzeugerregelung nach Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festgelegte Schwellenwert (in Deutschland: 1.250,-  ¤) ist. In diesem Fall wird der Begünstigte durch einen Code angegeben. Sollte die Identifizierung einer natürlichen Person als Begünstigte auf Grund der unter b), c) und d) aufgeführten Informationen infolge einer begrenzten Anzahl von in der Gemeinde wohnhaften oder eingetragenen Begünstigten dennoch möglich sein, werden - um dies zu verhindern - die Informationen unter Angabe der nächstgrößeren Verwaltungseinheit, zu der diese Gemeinde gehört, veröffentlicht.

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erfolgt auf folgender rechtlichen Grundlage:
·  Verordnung (EU) Nr.1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 549)
·  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28. August 2014, S. 59),
·  Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG),
·  der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIV)
in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Informationen werden auf einer speziellen - vom Bund und den Ländern gemeinsam betriebenen - Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internetadresse
www.agrar-fischerei-zahlungen.de
von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder veröffentlicht. Sie bleiben vom Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich.

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erfolgt auf folgender rechtlichen Grundlage:

·  Verordnung (EU) Nr.1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 549)

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Stand: 07.12.2020
·  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28. August 2014, S. 59),
·  Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG),
·  der Agrar- und Fischerei-Informationen-Verordnung (AFIV)
in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Informationen werden auf einer speziellen - vom Bund und den Ländern gemeinsam betriebenen - Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internetadresse
                                        www.agrar-fischerei-zahlungen.de
von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder veröffentlicht. Sie bleiben vom Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich.
Für die personenbezogenen Daten bleiben die Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31) und - ab deren Inkrafttreten am 25. Mai 2018 - die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Abl. L 119/1 vom 4. Mai 2016 und L 314/72 vom 22. November 2016) in der jeweils gültigen Fassung sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Länder unberührt. Auf die in diesen Rechtsvorschriften geregelten Datenschutzrechte und die Verfahren zur Ausübung dieser Rechte gegenüber den für die betreffenden Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder wird verwiesen .
Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internetseite eine Website
http://ec.europa.eu/grants/search/beneficiaries_de.htm
eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller Mitgliedstaaten hinweist.
Erklärungen zum Datenschutz und Hinweise hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten (Information nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr.  2016/679 [Europäische Datenschutz-Grundverordnung])

Ich willige darin ein, dass

- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der Bewilligung und Verwaltung verarbeitet werden; dies schließt auch die Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zwecke eines gegebenenfalls entstehenden Erstattungsanspruches ein,
-  die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden,
-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten in einer automatisierten Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden und von den Behörden der Landwirtschaftsverwaltung der Länder, des Bundes, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Agrarstatistikgesetzes sowie von der Europäischen Union zur Erstellung von Statistiken und anonymisierten Auswertungen verwendet werden können,

E s ist mir bekannt, dass

- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung - insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung - der erhobenen Daten freiwillig ist,

-  die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen, die Gegenstand dieses Antrags sind, benötigt werden,

-  die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,












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Stand: 07.12.2020
-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach § 197 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575)
- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,

- abhängig vom Zweck - für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden - diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
·  des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, der Bewilligungsstellen für die Förderrichtlinien LIW/2014, WuF/2014, LEADER/2014, NE/2014 sowie bei Förderung nach der RL LEADER/2014 die örtlich zuständigen lokalen Aktionsgruppen (LAG),
·  der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
·  der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.

-  wenn es zur Bearbeitung des Antrages erforderlich ist, auch weitere Behörden des Freistaates Sachsen sowie Behörden von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Daten erhalten können,

- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,

-  bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,

- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
·  der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
·  ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
·  ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.

- für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:

    Referat ZA
    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
    Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
    Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
    Telefon: (0351) 564 - 22630
    E-Mail: DS_ELER-investiv@smul.sachsen.de

- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:

    Datenschutzbeauftragter des SMUL
    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
    Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
    Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
    Telefon: (0351) 564 - 0
    E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de

- ein Recht besteht, sich bei dem

    Sächsischen Datenschutzbeauftragten
    Postanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
    Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
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 als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.
















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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Stand: 07.12.2020
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Sonstige Bestimmungen

1. Ein Rechtsanspruch auf Förderung des Vorhabens oder Erstattung von Kosten entsteht aufgrund dieses Antrages nicht. Das Finanzierungsrisiko im Falle einer späteren Ablehnung des Förderantrages ist in vollem Umfang von Ihnen zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung einer Förderung voraussetzt, dass die Ausführung des Vorhabens im Einklang mit allen Regelungen und Maßgaben der Förderung steht.

2. Die Bewilligung ersetzt keine bau- und andere rechtliche Genehmigungen.

3. Hinweis zur Kürzung und Sanktionierung
Die Zahlungen werden auf Grundlage des Betrages berechnet, der als zuwendungsfähig befunden wird (Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014). Stellt die Behörde Abweichungen von dem beantragten Betrag fest, kann neben der Kürzung des auszuzahlenden Betrages eine Sanktionierung notwendig werden. Dies tritt ein, wenn der beantragte Betrag mehr als 10 % über dem von der Behörde ermittelten Betrag liegt. Dann erfolgt im Rahmen der Sanktionierung zusätzlich eine Reduzierung des festgestellten Betrags um die festgestellte Differenz zwischen dem beantragten und dem festgestellten Betrag.


Schlusserklärung

Ich/ Wir erkläre/n die Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Angaben in diesem Antrag.
Ein Verstoß gegen diese Erklärungen kann zu einer Rücknahme des Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gem. § 49 VwVfG führen.


Stand: 07.12.2020