18. ich im Falle der Gewährung einer Zuwendung für die förderfähigen Tätigkeiten keine Aufwandserstattungen oder Ersatzleistungen entstandener Reisekosten für im Naturschutzdienst als Naturschutzbeauftragte tätige Personen sowie keine Ersatzleistungen entstandener Reisekosten für im Naturschutzdienst als Naturschutzhelfer tätige Personen nach § 43 SächsNatSchG in Anspruch nehmen werde.
19. alle notwendigen Genehmigungen für die Durchführung des Vorhabens vorliegen / eingeholt werden.
20. es sich bei mir / uns im Fall der Beantragung von Beihilfen nach A.4 und A.5 sowie nach C.2, nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten sowie nicht um ein Unternehmen handelt, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.
21. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass folgende in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist:
Subventionserhebliche Tatsachen sind Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen einschließlich Finanzierungsplan:
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- zum Vorhaben:
o zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
o zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
o zur geplanten Ausführung / Umsetzung des Vorhabens (Zeit- / Arbeitsplanung, Meilensteine)
o zum Geschäftsplan
o zum Standort des Vorhabens
o zu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben
o zu den Eigentumsverhältnissen
o zu (anderweitigen) Verfügungs- / Nutzungsrechten
o zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
o im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
o zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
o zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition
o zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
o zu gesetzlichen Einschränkungen
o zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
o zu beihilferechtlichen Sachverhalten
o zur Auswahlentscheidung der lokalen Aktionsgruppe (LAG)
o zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
o zum Bauablauf / -fortschritt (einschließlich Fotodokumentation)
o zu technischen Sachverhalten
o zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
o zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
o zu steuerrechtlichen Verhältnissen
o zur Vorfinanzierung
o zur Beantragung / zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentlicher Zuwendungen, Mittel Dritter (z. B. Spenden / Sponsorengelder) und Einnahmen
o zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages
22. ich / wir davon Kenntnis genommen habe/ n, dass die aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.
23. mir / uns bekannt ist, dass ich / wir verpflichtet bin / sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
24. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
25. mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.
26. ich / wir davon Kenntnis genommen habe/n, dass die in den Formularen Basisantrag, Anlage A-C, Anlage S, Anlage A.3, Anlage P, Anlage T, Anlage F, Anlage Ausgabenübersicht mit Finanzierungsplan NE, Eigentümerzustimmung, KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.