Antrag auf Förderung von Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden nach Fördergegenstand E
der Richtlinie Natürliches Erbe - NE/2014
Posteingangsstempel der Behörde
Ident-Nr.:
Die Ident-Nr. wird durch die Behörde vergeben.
1. Angaben zum Antragsteller
BNR 10 (soweit vorhanden)
Name des Antragstellers*
Vorname
Anrede
ggf. weitere Namenszusätze
Geburtsort
Geburtsdatum
Gründungsdatum
Straße*
Adresse des Antragstellers
Nummer*
ggf. abweichende Zustelladresse
Straße
Nummer
Ort*
ggf. Ortsteil
Postleitzahl*
Ort
Postleitzahl
ggf. Ortsteil
ggf. abweichender Name
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Name des für den Antragsteller zuständigen Finanzamts*
Landesamt für Umwelt , Landwirtschaft und Geologie
Abteilung 3; Förderung
Ref. 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Stand: Februar 2024
Sofern Sie als Antragsteller noch nicht über eine Betriebsnummer (BNR) vom LfULG verfügen, füllen Sie bitte das Formular E-BNR am Ende des Antrages aus.
Nur vollständig ausgefüllte und vorliegende Anträge können bearbeitet werden!
(6 Seiten ohne Anlage E)
(dient zur Indentifizierung)
Ergänzende Angaben zum Antragstellenden
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein großes Unternehmen?
(siehe Erläuterungen Angaben zu Unternehmen)




Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen in Schwierigkeiten?
(siehe Erläuterungen Angaben zu Unternehmen)




Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der  Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist?





Sind Sie wirtschaftlich tätiger Antragsteller (Unternehmen)? 
Wenn "nein" weiter bei 2. Angaben zum Vorhaben!
Für die geförderten Anschaffungen bin ich zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Bitte beachten Sie, dass pauschalisierende Betriebe nach § 24 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und die Förderung daher auf Grundlage der Nettokosten erfolgt.


Wenn Sie als nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, fügen Sie bitte einen aktuellen Nachweis vom Finanzamt bei (Kleinunternehmer nach § 19 UStG).







Wurde gegen Sie oder Sie als Beteiligter ein Antrag auf Durchführung nach der Insolvenzverordnung gestellt bzw. findet ein solchens Verfahren gegenwärtig statt.
Werden die Tiere im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten?
Wenn "nein" weiter bei 2. Angaben zum Vorhaben!
1) Als wirtschafltich tätig gilt auch ein gemeldeter landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb.
2) Sofern ein landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb gemeldet ist, ist eine aktulle Bescheinigung des Finanzamtes über die Tierhaltung außerhalb des Betriebes vorzulegen. Ansonsten erfolgt eine Nettoförderung.
1)
2)
  2.1 Inhalt und Umfang des Vorhabens
  2. Angaben zum Vorhaben
Bitte erläutern Sie, welche Art von Nutztieren geschützt werden soll und geben Sie die Anzahl der Tiere an.
Tierart/en:
tatsächlich vorhandener Tierbestand:
Bei der Tierhaltung in mehreren Gruppen geben Sie bitte die Anzahl der Gruppen und die Anzahl der Tiere je Gruppe zum Zeitpunkt der Antragstellung an, ggf. Begründung für Gruppenanzahl und Gruppeneinteilung beifügen. 
(zum Zeitpunkt der Antragstellung, ohne zukünftige und ungeborene Tiere)
Ich bin Eigentümer der Tiere
Nur bei Kauf von Tieren von Dritten:
geplanter Tierbestand lt. Bestellung/
Kaufvertrag:
(zum Zeitpunkt der Antragstellung, ohne zukünftige und ungeborene Tiere)
Fügen Sie bitte eine Bestellung/Kaufvertrag bei.
SteuerID:
oder WirtschaftsID:
oder Steuernummer:
Geburtsdatum
(11-stellig mit Prüfziffer)
(11-stellig , beginnt mit DE)
(13-stellig)
Stand: Februar 2024
Bitte geben Sie an, welche Anschaffungen zum Schutz der oben genannten Tiere gefördert werden sollen.
m hoch
m hoch
Anzahl der Litzen
Typenbezeichnung
Chipnummer:
(Solargeräte nicht förderfähig)
(keine Starter-/Auto-/Versorgungsbatterie)
(keine Festzaunelemente)
Erdstäbe (Länge mindestens 1 m; je angefangene 1 J Entladeenergie des beantragten Weizezaungerätes mindestens 1 laufender Meter Erdstab

mindestens analoger Zaunprüfer mit Dioden mindestens 8-stufig oder Anzeige ab 2,5 KV/3 KV
3)
(keine Geflügel-/Hühnernetze)
3)
4) Förderung von Welpen/Junghunden unter 24 Monatern erfolgt nur sofern ein funktionierender Herdenschutzhund (Lebensalter ab 24 Monate) vorhanden ist.
Bitte geben Sie an, in welchen Gemeinden sich die Weideflächen befinden, auf denen die angeschafften Gegenstände eingesetzt werden sollen:
Die beantragten Weidezaunnetze bzw. der Litzenzaun erfüllen die Anforderungen (1,05 m hoch, mindestens 5 stromführende Litzen mit maximalem Litzenabstand vom Boden 0,20 m – 0,40 m - 0,60 m - 0,90 m - 1,05 m). Ab der vierten Litze kann der Abstand zwischen den Litzen auf max. 0,30 m erhöht werden. Der Litzenzaun enthält keine Festzaunelemente.
Das zur Förderung beantragte Weidezaungerät ist zur Wolfsabwehr und für die beabsichtigte Netzanzahl bzw. Litzenzaunlänge geeignet sowie entspricht der guten fachlichen Praxis.
Sofern ausschließlich Weidezaungeräte bzw. Weidezaunakkus beantragt werden:
Verfügbare Weidezaunnetze sind elektrifizierbar und entsprechen den Mindestanforderungen (siehe oben).
Sofern ausschließlich Weidezaunnetze/Litzenzäune bzw. Weidezaunakku beantragt werden: 
Verfügbare Weidezaungeräte sind zur Wolfsabwehr geeignet.
Die für die Weidezaungeräte erforderlichen Erdstäbe -  Länge mindestens 1 m; je angefangene 1 J Entladeenergie des beantragten Weidezaungerätes mindestens 1 laufender Meter Erdstab (z. B. 3 J Entladeenergie - 3 Stäbe á 1 m oder 2 Stäbe a 1,5 m) -
Der Weidezaun - Weidenetze-/Litzenzaun wird fachgerecht aufgebaut und das Weidezaungerät nach guter fachlicher Praxis installiert. Die Verantwortung liegt beim Antragsteller.
sind vorhanden
sind im Angebot enthalten
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2.2 Dauerhafte Veränderung von Flächen
Nur auszufüllen, wenn die Maßnahme zu einer dauerhaften Veränderung von Flächen führt!
Dies ist insbesondere bei der Errichtung eines Untergrabschutzes gegeben.





Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
4)
Schafe und Ziegen
Gatterwild
3) Zur Wolfsabwehr geeignet werden Geräte angesehen, die explizit zur Wolfsabwehr bzw. nach Herstellerangaben mit einer Entladeenergie von mind. 3,0 J und 4.000 - 5.000 V bei 500 Ohm ausgewiesen sind. Zuwendungsfähig sind 12 V-Weidezaunakkus mit mindestens 80 Ah.
Stand: Februar 2024
3. Erfassung der Ausgaben und beantragten Zuwendungen/Finanzierungsplan


Angebot
(Firma + Datum)

Mehrwertsteuer
(Betrag in EUR)
Summe:

Brutto-Betrag
gemäß Angebot
(Betrag in EUR
mit MwSt)

Nettobetrag gemäß Angebot
(Betrag in EUR ohne MwSt)
EUR*
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Achtung Pflichtfelder!!
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  4. Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen gewährt. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landesrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständnis erkläre/n.
Ich/wir erkläre/n, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) zur Kenntnis genommen habe/n und mich/uns entsprechend der beantragte Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte/n.
Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir jede Änderung zu den von mir/uns im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) gemäß der Förderrichtlinie oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen habe/n.
Mir/uns ist/sind folgende Fördergrundsätze bekannt:
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe/n, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich entweder der Beginn der Bauarbeiten für eine Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist.
Ich bin/wir sind bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit innerhalb der Zweckbindungsfrist durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes sowie durch den zuständigen Landesrechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/n ich/wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen, ebenso gestatte/n ich/wir Prüfungen und den Zutritt zu Grundstücken, baulichen Anlagen und Gebäuden, einschließlich der Wohn- und Geschäftsräume, sofern diese Gegenstand der Förderung waren oder sich geförderte Gegenstände entsprechend des Zuwendungsbescheides in diesen befinden.
Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Kontrolle durch mich/uns oder meinen/unseren Vertreter unmöglich gemacht wird.
Ich/wir erkläre/n, dass mir / uns von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden ist, dass folgende in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen anzugebende Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist:
Subventionserhebliche Tatsachen sind Angaben und Erklärungen in diesem Antrag:
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen sowie zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- zur steuerlichen Behandlung von Unternehmen
- zum Vorhaben (zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens; zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens /  dem  Ausführungszeitraum; zum Standort des Vorhabens; zu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben; zu den Eigentumsverhältnissen oder [anderweitigen] Verfügungs- / Nutzungsrechten; zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken; zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition; zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen; zu technischen Sachverhalten; zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben; zum Vergabeverfahren; zur Beantragung / zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentlicher Zuwendungen, Mittel Dritter [z.B. Spenden / Sponsorengelder] und Einnahmen; zu sonstigen Finanzierungsquellen)
- zu beihilferechtlichen Sachverhalten (insbesondere zur Gewährung von De-minimis Beihilfen)
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.
Ich / wir habe/n davon Kenntnis genommen, dass die aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind. Mir / uns ist bekannt, dass ich / wir verpflichtet bin / sind, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
Mir / uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
-  meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach § 4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.
- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale oder europäische Behörden (z. B. Sächsischer Rechnungshof, Bescheinigende Stelle, Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,
- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,
Mir / uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.
Stand: Februar 2024
Ich / wir habe/n davon Kenntnis genommen, dass die in den Formularen Antrag auf Förderung von
Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden, Anlage E – BNR, Eigentümerzustimmung sowie De-minimis-Erklärung aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.

Ich/wir erkläre/n, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass gegen mich/uns ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.

Ich/wir erklären, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde und ich/wir befinde/n mich/wir auch nicht in Liquidation.

Ich/wir versichere/n, dass über mich/uns keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt oder durchgeführt werden.

Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.

Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) vorliegt.

Ich/wir erkläre/n, sofern ich/wir Träger eines Unternehmens bin/sind, dass mein/unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

Ich/wir versichern, dass ich/wir für dieselben zuwendungsfähigen Teile der Maßnahme bzw. Ausgaben und Kosten keine anderen öffentlichen Zuwendungen beantragt bzw. erhalten haben oder beantragen werden.

Erklärungen zum Datenschutz und Hinweise hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten (Information nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr.  2016/679 [Europäische Datenschutz-Grundverordnung])

Ich willige darin ein, dass

- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der Bewilligung und Verwaltung verarbeitet werden; dies schließt auch die Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zwecke eines gegebenenfalls entstehenden Erstattungsanspruches ein,

-  die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten in einer automatisierten Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden und von den Behörden der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung der Länder, des Bundes, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Agrarstatistikgesetzes sowie von der Europäischen Union zur Erstellung von Statistiken und anonymisierten Auswertungen verwendet werden können,

Es ist mir bekannt, dass

- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung – insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung – der erhobenen Daten freiwillig ist,

-  die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen, die Gegenstand dieses Antrags sind, benötigt werden,

-  die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbe-hörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach § 197 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Feststellung der Versicherungspflicht, der Anspruchsberechtigung und zum Zweck der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übermittelt werden können,

- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,

- abhängig vom Zweck – für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden – diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:
  • des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, der Bewilligungsstellen für die Förderrichtlinie NE/2014,
  • der nationalen und europäischen Kontrollbehörden,
  • der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.

- wenn es zur Bearbeitung des Antrages erforderlich ist, auch weitere Behörden des Freistaates Sachsen sowie Behörden von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Daten erhalten können,
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
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Stand: Februar 2024
- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,

-  bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,

- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass
  • der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.
  • ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und
  • ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind. 

-  für Auskünfte und Fragen zum Datenschutz hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die
   Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:

Referat 58
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01075 Dresden
Besucheradresse: Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 25813
E-Mail: naturschutzfoerderung@smul.sachsen.de

- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:

Datenschutzbeauftragter des SMEKUL
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden
Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 - 0
E-Mail: poststelle@smul.sachsen.de

- ein Recht besteht, sich bei dem

Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Postanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Besucheradresse: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 493 - 5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.


Schlusserklärung

Ich/ Wir erkläre/n die Vollständigkeit und Richtigkeit der geforderten Angaben in diesem Antrag.
Ein Verstoß gegen diese Erklärungen kann zu einer Rücknahme des Verwaltungsaktes gem. § 48 VwVfG oder zu einem Widerruf gem.
§ 49 VwVfG führen.
Datum:*
Unterschriftdes Antragstellers:*
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Ort:
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Abteilung 3: Förderung, Agrarrecht
Ref. 33 - Förderung
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden-Klotzsche
 Telefon: (0351) 8928 3301
Bitte den Antrag zwingend im Original an die Bewilligungsbehörde senden.
Stand: Februar 2024
Rechtsform des Antragstellers
Anlage E - BNR 10
Ergänzende Angaben zur Vergabe einer Betriebsnummer (BNR 10)
bei Förderanträgen nach
Kontodaten des Antragstellers
Hinweis: Die Ausgaben sind vom Konto des Antragstellenden vorzufinanzieren. Die Zuwendungen sind auf dem Konto des Antragstellers anzunehmen!
IBAN
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BIC
Name des Kreditinstituts
Anlage
Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Fördergegenstand E (Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden)
der RL (NE/2014)
Anlage muss nur ausgefüllt werden, wenn noch keine BNR vorhanden ist.
Bitte beachten:
Wurde ein Feld der ersten vier Ankreuzmöglichkeiten gewählt, dann muss auf Seite 1 das Geburtsdatum und der Geburtsort ausgefüllt und der Indentitätsnachweis beigebracht werden.
Stand: Februar 2024