Anlage T - Miete oder Erwerb von Technik oder Ausrüstungsgegenständen
zur Umsetzung von Vorhaben mit Festbetragsfinanzierung nach
A.1 und B.2 der Förderrichtlinie NE/2023
Teilvorhaben-Nr.:
(pro Teilvorhaben ist die Anlage einmal auszufüllen und eine fortlaufende Nummer zu vergeben)
  1. Beschreibung der zum Erwerb/zur Miete vorgesehenen Technik oder Ausrüstungsgegenstände.
  Erläuterung des Bedarfs.
Bei Bedarf ein gesondertes Blatt als Anlage beifügen!
  2. Erklärung zum Bedarf
Hiermit erkläre ich, dass
Der Antrag bezieht sich auf:
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Stand: April 2024
Aufwendungen für Technik und Ausrüstung können nur für die genannten Fördergegenstände zusätzlich beantragt werden.
Hinweis: Für Vorhaben auf Waldflächen kann ausschließlich Miete (kein Erwerb) von Technik und Ausrüstung beantragt werden.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
  3. Erfassung der Ausgaben
Miete/Erwerb von Technik und Ausrüstungsgegenständen (aufgrund von 3 aktuellen und vergleichbaren Angeboten):
Technik/Ausrüstung
ausgewähltes Angebot
(Begründung beigefügt, falls nicht das preisgünstigste ausgewählt wurde)
ausgewähltes Angebot (Betrag in EUR)
davon Mehrwert-
steuerbetrag, wenn vorsteuerabzugs-
berechtigt (EUR)
als förderfähig beantragte Ausgaben
(Betrag in EUR)
Summe Miete/Erwerb
Beschreibung der beantragten Technik oder Aussrüstung
Hinweis:
  4. Abgleich Mietkosten/Erwerb
  5. Folgekosten
  6. Handelt es sich bei der/den zum Erwerb beantragten Technik oder Ausrüstungsgegenständen um gebrauchte Geräte?
Im Fall des Erwerbs:
Der Nachweis, dass der Erwerb dieser Technik bzw. Ausrüstungsgegenstände kostengünstiger als deren Miete ist (laut aktuellem Mietangebot), bzw. dass die Technik bzw. Ausrüstungsgegenstände im benötigten Zeitraum nicht zu mieten sind, ist als Anlage beigefügt.
Mir ist bekannt, dass eventuelle Folgekosten (z. B. Betrieb, Unterhaltung und Wartung der Technik außerhalb des Projekts) nicht zuwendungsfähig sind.
Im Fall von Miete:
Der Nachweis, dass die Miete dieser Technik bzw. Ausrüstungsgegenstände kostengünstiger als deren Erwerb ist, bzw. dass die Technik bzw. Ausrüstungsgegenstände nicht zu erwerben sind, ist als Anlage beigefügt.
Nr. 5 und Nr. 6 bitte nur im Fall des Erwerbs von Technik oder Ausrüstungsgegenständen ausfüllen:
Datum:*
Ort:
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Förderichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
Stand: April 2024
Die Verkäufer der gebrauchten Technik/Ausstattung haben eine schriftliche Erklärung abzugeben, aus der der Ursprung der Technik/Ausstattung hervorgeht und in der bestätigt wird, dass sie zu keinem Zeitpunkt in den vorangegangenen sieben Jahren mit Hilfe von nationalen oder gemeinschaftlichen Zuschüssen angekauft wurde.

Der Preis der gebrauchten Technik/Ausstattung darf deren Marktwert nicht überschreiten. Der Preis der gebrauchten Technik/Ausstattung muss unter den Kosten für gleichartige neue Technik/Ausstattung liegen.
*Hinweis zur Anschaffung gebrauchter Technik: